Redaktionsprozess
Bis eine Leistung im Leistungskatalog aufgenommen wird, müssen verschiedene Schritte im Redaktionsprozess durchlaufen werden. Dabei wird die Leistung im Rahmen der Normenanalyse auf Basis der Handlungsgrundlagen identifiziert, ein Katalogeintrag angelegt und Stamminformationen erstellt. Vor der Veröffentlichung durchlaufen die erarbeiteten Informationen eine methodische und fachliche Prüfung.
Leistungszuschnitt
Wenn eine neue Leistung im Leistungskatalog aufgenommen werden soll, benötigt sie zunächt einen Leistungsschlüssel.
Dazu werden zunächst im Rahmen einer Normenanalyse die Handlungsgrundlagen nach relevanten Objekten wie Beteiligten, Voraussetzungen und Aktionen durchsucht. Im Anschluss kann mit Hilfe des Musterformulars Leistungszuschnitt unter Berücksichtigung der Zuschnittsindikatoren der Leistungszuschnitt erfolgen.
Außerdem muss für eventuelle Rückfragen die fachliche Zuständigkeit für die einzureichende Leistung geklärt werden.
Bis zur Vergabe des Leistungsschlüssels werden folgende Schritte durchlaufen:
- Die Bundes- oder Landesredaktion nimmt das vorausgefüllte Musterformular Leistungszuschnitt entgegen und führt eine methodische und fachliche Vorprüfung durch. Dabei stimmt sie sich gegebenenfalls mit der Fachlichkeit ab.
- Der vorgeprüfte Antrag wird an den Bausteinbetreiber des FIM-Bausteins Leistungen übergeben. Hier wird eine methodische Prüfung aus Sicht des Bausteins durchgeführt und eventuelle Klärungen mit der Bundes- / Landesredaktion durchgeführt. Die Prüfung erfolgt auf Basis der QS-Kriterien des Bausteins.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird der Antrag zum Bausteinbetreiber des FIM-Bausteins Prozesse weitergereicht und dort ebenso methodisch geprüft. Die Prüfung erfolgt auf Basis der Zuschnittsindikatoren.
- Bei erfolgreicher Prüfung wird der Antrag zum Betreiber des Bausteins Leistungen zurückgegeben. Dieser führt eine Rücksprache mit der Bundes- / Landesredaktion durch, welche nach Möglichkeit eine fachliche Freigabe durch das Fachressort erbittet. Kann keine Antwort vom Fachressort erreicht werden, wird der Katalogeintrag im Anschluss nur methodisch freigegeben.
- Der Bausteinbetreiber des Bausteins Leistungen legt im Redaktionssystem "LeiKa" den Katalogeintrag an. Er ergänzt den Antrag um den Leistungsschlüssel und veröffentlicht den Leistungssteckbrief im Leistungskatalog mit dem Status "gold" beziehungsweise "methodisch freigegeben".
Im folgenden Schaubild wird der Redaktionsprozess des Leistungszuschnitts vereinfacht aufgezeigt. Die vollständig modellierte Darstellung finden Sie im FIM-Portal.
Erstellung der Stamminformationen
Nach erfolgreichem Leistungszuschnitt können die Stamminformationen der einzelnen Bausteine aus den Handlungsgrundlagen erstellt werden:
- Der Stammprozess im Baustein Prozesse
- Das Stammdatenschema im Baustein Datenfelder
- Der Stammtext im Baustein Leistungen
Stammtext und Leistungsbeschreibung
Der Stammtext und die Leistungsbeschreibung folgen einem modularen Aufbau. Dabei beinhaltet der Stammtext nur die Informationen, die sich direkt aus den Handlungsgrundlagen ableiten lassen. Wenn sich die Verrichtungsebene von der Regelungsebene unterscheidet, beispielsweise bei den Leistungstypen 2 und 3, dann werden die Lokalinformationen in der Leistungsbeschreibung ergänzt.
Die einzelnen modularen Abschnitte, aus denen sich der Stammtext zusammensetzt, werden im Kapitel Module genauer betrachtet.
Leistungen, bei denen Regelungs- und Vollzugskompetenz auf eine Ebene fallen (zum Beispiel Leistungstyp 1) erhalten keinen Stammtext. Es werden direkt alle Informationen in der Leistungsbeschreibung erfasst.
Methodische und fachliche Prüfung
Jede Leistung, die im Leistungskatalog veröffentlicht wird, durchläuft eine methodische und fachliche Prüfung.
Die methodische Prüfung wird durch die Bausteinbetreiber der einzelnen FIM-Bausteine durchgeführt. Hierbei wird überprüft, ob die Stamminformationen den Qualitätskriterien der FIM-Methodik entsprechen. Die entsprechenden Qualitätskriterien des Bausteins Leistungen sind im zugehörigen Artikel beschrieben.
Für die fachliche Prüfung werden die zuständigen Fachressorts zu Rate gezogen. Diese überprüfen, ob die ausgearbeiteten Informationen gemäß des entsprechenden Fachrechts korrekt sind.
Veröffentlichung
Die Veröffentlichung des erstellten Stammtextes beziehungsweise der Leistungsbeschreibung wird mit Hilfe des Musterformulars Leistungsbeschreibung beantragt.
Wie bei der Beantragung des Leistungszuschnitts, wird der Antrag methodisch und fachlich geprüft.
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Stammtext beziehungsweise die Leistungsbeschreibung in der Leistungsbibliothek veröffentlicht.
Die Leistung bekommt jeweils einen Status für die Veröffentlichung im Leistungskatalog und in der Leistungsbibliothek. Damit kann eine Unterscheidung getroffen werden, wenn beipielsweise der Katalogeintrag methodisch und fachlich geprüft wurde (Status Katalog: "fachlich freigegeben: gold"), vom Fachressort aber noch keine fachliche Prüfung des Stammtextes erfolgt ist und damit der Bibliothekseintrag nur methodisch geprüft werden konnte (Status Bibliothek: "methodisch freigegeben").
Die aktuellste Version der Musterformulare für den Leistungszuschnitt und die Leistungsbeschreibung finden Sie jederzeit im FIM-Portal unter Arbeitsmittel