📄️ Allgemeiner Überblick
Die Bundesredaktion ist ein zentraler Akteur in der Erstellung und Pflege standardisierter Informationen der Bundesebene. Die Bundesredaktion ist gesetzlich in § 3 Abs. 3 EGovG verankert und unterstützt die obersten Bundesbehörden in ihrem gesetzlichen Auftrag der Bereitstellung maschinenlesbarer Leistungsinformationen, namentlich Leistungszuschnitte und -beschreibungen sowie Prozess- und Datenfeldinformationen.
🗃️ Aufträge & Bedarfsmeldungen
2 Einträge
🗃️ Leistungszuschnitt
3 Einträge