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Module des Objekts Leistungen

Allgemeine Infos

Die Leistungsbeschreibung und der Stammtext einer Leistung setzen sich aus den vier Objekten Leistungen, Organisationseinheiten, Onlinedienste und Formulare zusammen, die jeweils aus einzelnen Modulen bestehen.
In diesem Artikel wird der Inhalt und Aufbau jedes einzelnen Moduls des Objekts Leistungen detailliert beschrieben.
 

Die drei Objekte Organisationseinheiten, Formulare (offline) und Onlinedienste werden seperat erfasst und gepflegt und können Leistungen zugeordnet werden. Die Strukturierung dieser Objekte finden Sie in den zugehörigen Artikeln.

Zu jedem Modul finden Sie eine Tabelle, die Aufschluss darüber gibt, wann dieses verwendet wird. Diese Tabelle ist wie folgt zu lesen:

  • Leistungssteckbrief:
    An dieser Stelle steht ein "Ja", wenn das Modul Bestandteil des Steckbriefs ist. Dieses Modul hat einen festen Platz im Leistungssteckbrief und wird dort immer mit aufgelistet, unabhängig davon, ob es auf Grund der vorliegenden Informationen befüllt werden kann.
  • Stammtext:
    Hier gibt es die Möglichkeiten "MUSS" und "SOLL".
    • MUSS: Dieses Modul muss verpflichtend ausgefüllt werden, wenn sich auf Grund der Handlungsgrundlagen eine einheitliche Information ableiten lässt.
    • SOLL: Dieses Modul soll ausgefüllt werden, sofern die Information vorhanden ist.
  • Leistungsbeschreibung:
    Wie beim Stammtext wird auch hier zwischen "MUSS" und "SOLL" unterschieden.
  • Erforderlich für SDG:
    An dieser Stelle wird mit "Ja" oder "Nein" festgelegt, ob dieses Modul in einem europäischen Portal im Rahmen der Single-Digital-Gateway Verordnung benötigt wird.
  • Erforderlich für PVOG:
    Hier wird mit "Ja" oder "Nein" angegeben, ob das Modul für die Leistungsbeschreibung im Portalverbund Online-Gateway erforderlich ist.
Achtung

Auch wenn ein Modul den Status "MUSS" für den Stammtext hat, kann dieses nur befüllt werden, wenn die Informationen bundesweit einheitlich geregelt sind. Damit ist es theoretisch möglich, dass nur Leistungsschlüssel und Leistungsbezeichnung I verpflichtende Bestandteile des Stammtexts sind.

Leistungsschlüssel

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
JaMUSSMUSSNeinJa

Inhalt:
Ziffernfolge zur eindeutigen Identifikation der Leistung. Den Aufbau des Leistungsschlüssels und die Bedeutung seiner Bestandteile können Sie im Fachkonzept FIM Baustein Leistungen nachlesen.

  • Der Leistungsschlüssel wird automatisch beim Anlegen des Leistungssteckbriefs vom Redaktionssystem des Bausteins Leistungen erzeugt und im Musterformular Leistungszuschnitt dokumentiert.
  • Neben dem vom Bausteins Leistungen vergebenen Leistungsschlüssel, der immer mit der Instanz "99" (Bund) beginnt, können in den dezentralen Redaktionssystemen (Landeserdaktionssystemen) redaktionsinterne (landesspezifische) IDs erzeugt werden.
  • Konstanter Leistungsschlüssel:
    • Ein einmal zu einer Leistung vergebener Leistungsschlüssel soll über den Lebenszyklus des Leistungssteckbriefs konstant bleiben (Beschluss der FG FIM).
    • Änderungsbedarfe an der Leistungsgruppierung und Verrichtungskennung würden zu einem veränderten Leistungsschlüssel führen.
    • Wenn Änderung an Leistungsgruppierung und Verrichtungskennung erforderlich sind, wird ein neuer Katalogeintrag (mit den geänderten Werten) mit einem neuen Leistungsschlüssel erzeugt. Das heißt, semantische Änderungen an der Leistungsbezeichnung I sind nur über einen neuen Leistungszuschnitt möglich.

Beispiel:
99008001012004

Leistungsbezeichnung (synonymhaft Leistungsbezeichnung I)

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
JaMUSSMUSSNeinJa

Inhalt:
Bezeichnung der Leistung aus Sicht der Verwaltung.

  • Die Leistungsbezeichnung wird aus Leistungskennung, Verrichtungskennung und gegebenenfalls vorhandenem Verrichtungsdetail gebildet.

  • Nennen Sie Rechtsgrundlagen, Handlungsgrundlagen und Paragraphen nicht in der Leistungsbezeichnung.

Format:
Leistungskennung [Leerzeichen] Verrichtungskennung [Leerzeichen] Verrichtungsdetail

Beispiel
  • Leistungskennung: Personalausweis
  • Verrichtungskennung: Ausstellung
  • Verrichtungsdetail: neu wegen Ablauf der Gültigkeit

"Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit"

Leistungskennung

  • Die Leistungskennung ist das zentrale Merkmal der Leistung und stellt den Regelungsgegenstand der Leistung dar.

Textlänge:
unbegrenzt

Beispiel:
Personalausweis

Verrichtungskennung

  • Die Verrichtungskennung beschreibt das Ergebnis des Verwaltungshandelns in Bezug auf die Leistungskennung.
  • Verrichtungskennungen werden standardisiert in Form von Substantivierungen vorgegeben und sind Elemente einer Codeliste.
  • Die Kennungen bestehen aus einem 3-stelligen nummerischen Code sowie der Bezeichnung der Verrichtung selbst.

Beispiel:
012 – Ausstellung

Praxis-Tipp

Im XRepository finden Sie die Codeliste zur Verrichtungskennung

Verrichtungsdetail

  • Das Verrichtungsdetail spezifiziert die Verrichtungskennung insbesondere in Bezug auf verschiedene Verfahrensabläufe, Zielgruppen oder Ausnahmen innerhalb einer Leistung.
  • Verrichtungsdetails werden zu jeder Verrichtung eines Leistungsobjektes fortlaufend vergeben.

Textlänge:
unbegrenzt

Beispiel:
neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Leistungsbezeichnung II

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
JaMUSSMUSSNeinJa

Inhalt:
Bezeichnung der Leistung aus Sicht der Nutzenden (Bürgerinnen/Bürger/Unternehmen)

  • Nennen Sie Rechtsgrundlagen, Handlungsgrundlagen und Paragraphen nicht in der Leistungsbezeichnung II.
  • Formulieren Sie die Leistungsbezeichnung Il prägnant und allgemeinverständlich.
  • Bezeichnen Sie die Leistung nach Möglichkeit mit Begriffen aus der Alltagssprache. Sie muss aus Sicht der Zielgruppe formuliert werden - was muss diese tun?
    Beispiel:
    für die Leistungsbezeichnung "Hundesteuer Festsetzung" – "Hund anmelden"
    Beispiel:
    für die Leistungsbezeichnung "Führerschein Ausstellung Internationaler Führerschein" – "Internationalen Führerschein beantragen"
  • Verwenden Sie nach Möglichkeit die Paarform (weibliche/ männliche Formulierung) geschlechterneutral. Wenn das nicht möglich oder sehr kompliziert ist, verwenden Sie nur die männliche Personenbezeichnung.
    Beispiel:
    statt: "Anerkennung als Rechtsanwalt"
    besser: "Anerkennung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt"
  • Die Bezeichnung soll mit einem Substantiv beginnen.
    Beispiel:
    statt: „den Hund anmelden"
    besser: „Hund anmelden"
  • Mundart:
    Regional geprägte Informationen können im Modul "Leistungsbezeichnung Il" erfasst werden.

Format:
Verrichtung Leistungskennung Verb und/oder Leistungskennung Verrichtung Verb

Textlänge:
150 Zeichen

Weitere Beispiele
  • "Alkoholsteuer bezahlen"
  • "Bei der Bundesnetzagentur über Post- und Paketdienstleister beschweren"
  • "Post- oder Kuriersendung bis EUR 150,00 beim Zoll anmelden"

Handlungsgrundlage(n)

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
Ja (bei Typ 1 - 3 Leistungen)SOLLSOLLNeinNein

Inhalt:
Handlungsgrundlagen, die für die Leistung relevant sind; möglichst verlinkt. Hierzu gehören zum Beispiel auch Gebührenverordnungen oder ähnliches.

  • Nennen Sie die Anspruchs- oder Eingriffsnorm.

  • Erfassen Sie die Verlinkung als externen Link.

  • Verlinken Sie bei Bundesrecht auf eine Seite von Gesetze im Internet oder die Webseite des jeweils Rechtsetzenden. Bei Unionsrecht verlinken Sie auf EUR-LEX und bei Landesrecht beziehungsweise kommunalem Satzungsrecht auf die jeweils offizielle Webseite.

  • Verlinken Sie auf das Inhaltsverzeichnis oder einen Abschnitt, wenn mehrere Paragrafen, Artikel, Absätze, Sätze oder Nummern einschlägig sind.

  • Verweisen Sie auf die konkreten Paragrafen, Artikel, Absätze, Sätze oder Nummern der Gesetze/Vorschriften/etcetera. Wenn mehrere Gesetze und Verordnungen einschlägig sind, verwenden Sie pro Normenkörper einen Listenpunkt. Sortieren Sie die Punkte nach Wichtigkeit für die Verwaltungsleistung.

  • Verwenden Sie beim Zitieren mehrerer Normen des gleichen Gesetzes nacheinander das doppelte Paragraphenzeichen. Das gilt nicht, wenn neben den Paragrafen auch Absätze, Nummern, etcetera zitiert werden.

  • Verwenden Sie als Linktext den Titel der verlinkten Norm einschließlich konkretem Paragrafen, Artikel, Absätze, Sätze oder Nummern.

  • Geben Sie den vollständigen Titel an. Kurztitel und Abkürzung in Klammer angeben. Schließen Sie kleine Buchstaben direkt der Ziffer an.

  • In einigen Fällen ist der vollständige Titel nicht geeignet. Der Bürger kann mit dem Kurztitel dann meist mehr anfangen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass der Linktext dann nicht zu lang wird.
    Beispiel:
    statt: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
    besser: Bundesausbildungsförderungsgesetz

  • Vermeiden Sie, Links zu erfassen, die das Präfix "http" tragen.

Formate:

  • § 3 Absatz 1 vollständiger Titel (Kurztitel - Abkürzung)
  • §§ 3, 6 vollständiger Titel (Kurztitel - Abkürzung)
  • §§ 3 bis 6 vollständiger Titel (Kurztitel - Abkürzung)
  • vollständiger Titel (Kurztitel - Abkürzung)

Beispiele:

Praxis-Tipp

Die Übersicht der Arten an Handlungsgrundlagen finden Sie in der Codeliste Handlungsgrundlagenart zum Standard XProzess.

Typisierung

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
JaMUSSMUSSNeinJa

Inhalt:
Regelungs- und Vollzugskompetenz zur Leistung gemäß Codes für Typisierungen von Leistungen des Leistungskatalogs / FIM Baustein Leistung

  • Geben Sie die Typisierung durch Ziffern und gegebenenfalls Buchstaben an. Verwenden Sie keine Leerzeichen.
  • mehrwertige Typisierung:
    Sie können die Typisierung mehrwertig anhand der in der Codeliste enthaltenen Kombinationen erfassen. Mit der mehrwertigen Typisierung wird der Vollzug der Verwaltungsleistung auf mehr als einer Ebene gekennzeichnet.
    Beispiel:
    "1,3" für Vollzug der Leistung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.
Praxis-Tipp

Hier finden Sie die Codeliste für die Typisierung

Begriffe im Kontext (Synonyme)

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
JaMUSSMUSSNeinNein

Inhalt:
Synonyme und andere Begriffe, unter denen die Leistung typischerweise gesucht wird oder bei einer Stichwortsuche gefunden werden soll.

  • Tragen Sie mehrere, vor allem umgangssprachliche oder regionale Begriffe ein wie:
    "Perso", "Lichtbildausweis", "Identitätsnachweis", "Papiere"
  • Redundanz:
    Erfassen Sie Synonyme nicht doppelt zu den Begriffen, die sich bereits in der Leistungsbezeichnung / Leistungsbezeichnung II finden.
  • Singular/Plural:
    Formulieren Sie die Begriffe im Kontext je nach Bedarf im Singular oder im Plural.
  • Sonderzeichen:
    Verwenden Sie nur Buchstaben und Ziffern, nach Möglichkeit keine Sonderzeichen.

SDG Informationsbereich

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
JaSOLLMUSSJaNein

Inhalt:
SDG Informationsbereich gemäß Single-Digital-Gateway Verordnung (SDG-VO), Annex I

  • Codes der Informationsbereiche, die für Bürger und Unternehmen relevant sind, die ihre Binnenmarktrechte ausüben.
  • Die Pflege des Moduls erfolgt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) für Leistungsbeschreibungen der Typen 1 bis 5.
  • Das beim BMI erhältliche Kurzgutachten "Kurzgutachten zum Anwendungsbereich der Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-VO)" liefert Hinweise dafür, wie bei der Ermittlung und Zuordnung von SDG- Informationsberiechen zu einer Leistung vorgegangen werden soll.
Praxis-Tipp

Im XRepository finden Sie die Codeliste für die SDG-Informationsbereiche

Lagen Portalverbund

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
JaMUSSMUSSNeinNein

Inhalt:
Modell für Bürger und Unternehmen zur verbesserten Auffindbarkeit von Verwaltungsleistungen.

  • Die Zuordnung der Lagen Portalverbund zu einer Verwaltungsleistung erfolgt nicht automatisch, sondern muss durch den Redakteur / die Redakteurin vorgenommen werden. Hierzu ist die, zum Zeitpunkt der Zuordnung, aktuelle Fassung der Lagen Portalverbund zu verwenden.
  • Die Zuordnung für Leistungen des Leistungstyp 1, 2 und 3 wird dabei durch die zentrale Bundesredaktion vorgenommen, für Leistungen des Typs 4 und 5 soll die Zuordnung bei erstmaliger Beantragung der Leistung zur Aufnahme im Leistungskatalog durch die beantragende Stelle / Redaktion vorgenommen werden.
  • Perspektivisch werden auch Verwaltungslagen (Ebene 3 – Verwaltung) erarbeitet und aufgenommen.
  • Gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen am Lagenmodell selbst werden einmal jährlich durch den Herausgeber vorgenommen. Die Veränderungen werden nach entsprechender Vorankündigung technisch im XRepository und im Redaktionssystem des Bausteins Leistungen umgesetzt.
  • Leistungen werden ausschließlich zu Sublagen (Lagen der 3. Ebene) zugeordnet.
Beispiel
  • 1000000 Bürger
    • 1090000 Fahrzeug
      • 1090100 Führerschein

Leistungen sollten nicht direkt der 1. ("Bürger") oder 2. ("Fahrzeug") Ebene zugeordnet werden (auch wenn teilweise im Redaktionssystem technisch möglich). Die Zuordnung erfolgt hier zu "Führerschein", "Kfz-Besitz" oder gegebenenfalls beiden Sublagen.

  • Zuordnungshilfe:
    Bei der Zuordnung sollte nicht nur die Bezeichnung der Sublage als Zuordnungshilfe genutzt werden, sondern auch der dazu gehörige Beschreibungstext und gegebenenfalls die entsprechende Hauptlage. Die Berücksichtigung der Beschreibung und auch der Hauptlagenzuordnung ist insofern sinnvoll, da das Auffinden der Verwaltungsleistung im Service- oder Verwaltungsportal auch über die Hauptlagennavigation beziehungsweise über die vorherige Anzeige der Beschreibungstexte erfolgen kann.
  • mehrere Sublagen:
    Eine Leistung kann mehreren Sublagen zugeordnet werden. In bestimmten Fällen ist dies sinnvoll, zum Beispiel bei Leistungen, die Bürger und Unternehmen gleichermaßen betreffen könnten. Gleichzeitig sollten Mehrfachzuordnungen vermieden werden, um Eindeutigkeit und Übersichtlichkeit des Modells zu gewährleisten. Es wird empfohlen nicht mehr als 3 Sublagen zuzuordnen, auch wenn eine höhere Zuordnungsanzahl technisch möglich ist.
  • doppelte Zuordnung:
    Eine doppelte Zuordnung zu Sublagen der Ebenen Bürger und Unternehmen sollte nur vorgenommen werden, wenn definitiv beide Gruppen von der Leistung Gebrauch machen können. Ob dies der Fall ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Praxis-Tipp

Hier finden Sie die Codeliste für die Lagen Portalverbund

Kennzeichen einheitliche Stelle

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinMUSSMUSSNeinNein
  • Markieren Sie das Kennzeichen einheitliche Stelle, wenn durch eine Rechtsvorschrift angeordnet ist, dass das Verwaltungsverfahren für diese Leistung über eine einheitliche Stelle (eS) nach § 71a-e Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) abgewickelt werden kann.
  • Die einheitliche Stelle (eS) nimmt Anzeigen, Anträge, Willenserklärungen und Unterlagen entgegen und leitet sie unverzüglich an die für die Erbringung der Leistung zuständigen Behörden weiter.

Fachlich freigegeben am

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
JaMUSSMUSSNeinNein

Inhalt:
Datum der letzten fachlichen Freigabe

Format:
TT.MM.JJJJ

Beispiel:
01.06.2022

Fachlich freigegeben durch

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
JaMUSSMUSSNeinNein

Inhalt:
Die Stelle, die für die fachliche Richtigkeit der erfassten Daten/Informationen verantwortlich ist.

  • Struktureinheiten einer Behörde (zum Beispiel Referate, Abteilungen) dürfen hier nicht erfasst werden.
  • Für den Bund ist eine Übersicht im Anschriftenverzeichnis des Bundes zu finden.

Format:
[vollständige amtliche Bezeichnung der Behörde/Organisation]

Beispiel:
Bundesministerium der Verteidigung

Leistungsadressat

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinSOLLSOLLNeinNein

Inhalt:
Kennzeichnung des Empfängers / der Empfänger der Leistung. Um die Leistung adressatengerecht zu steuern, kann der Leistungsadressat ausgewählt werden.

  • Mögliche Adressaten sind "Bürger", "Unternehmen", "Verwaltung" und "Behördenintern".
  • Mit dem Element Leistungsadressat können folgende Beziehungen – auch über eine Mehrfachauswahl – erfasst und ausgedrückt werden:
    • G2C - "Government to Citizen": Bürger
    • G2B - "Government to Business": Unternehmen
    • G2G - "Government to Government": Verwaltung (verwaltungsintern - behördenübergreifend)
      Bei einer G2G-Leistungen handelt es sich um eine verwaltungsinterne Leistung zwischen verschiedenen Behörden.
    •   G   - "Government:" Behördenintern (verwaltungsintern - behördenintern)
      Bei einer G-Leistung handelt es sich um eine verwaltungsinterne Leistung innerhalb einer Behörde.
  • Sie können durch die Benutzung des Elements Leistungsadressat die Leistungseinträge kennzeichnen, für die jeweils eine Leistungsbeschreibung erfasst wurde.
  • Nachverarbeitende Systeme können so ermitteln, wo Leistungsbeschreibungen gefunden werden können.
  • Für den Leistungsadressat ist eine Mehrfachauswahl möglich.

Teaser

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinMUSSMUSSJaNein

Inhalt:
Kurze Beschreibung der Leistung - Teaser sind Anreißertexte, die die Lesenden zum Weiterlesen verleiten sollen.

  • Teasertexte sollen aus maximal 2 kurzen Sätzen bestehen.
  • Der Teaser soll in knapper Form die wichtigsten Informationen enthalten, damit die Leistungsadressaten entscheiden können, ob das die Leistung ist, die sie suchen.

Textlänge:
280 Zeichen

Volltext

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinMUSSMUSSJaJa

Inhalt:
Ausführliche Beschreibung der Leistung

  • Beantworten Sie folgende Fragen der Bürgerin oder des Bürgers: "Betrifft mich das?" und "Was habe ich davon?"
  • Vermeiden Sie zusätzliche Information, die nichts mit dem Anliegen zu tun haben.
  • Erfassen Sie hier keine Informationen, für die es eigene Module gibt (zum Beispiel Gebühren, Links auf weiterführende Informationen oder vorzulegenden Unterlagen).

Textlänge:
höchstens 5.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen und Satzzeichen)

Erforderliche Unterlagen

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinSOLLMUSSJaNein

Inhalt:
Welche Unterlagen sind nötig, um das Verfahren durchzuführen.

  • Wenn bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung klar ist, dass wirklich keine Unterlagen erforderlich sind, schreiben Sie zum Beispiel schlicht "keine" (zum Beispiel beim Melden von Schlaglöchern).
  • Wenn mehr als eine Unterlage erforderlich ist, dann muss eine stichpunktartige Aufzählung verwendet werden.
  • Soweit für erforderliche Unterlagen amtliche Vordrucke existieren, sollten diese im Objekt Formulare bereitgestellt werden.
  • Machen Sie deutlich, wenn eine Unterlage nicht in jedem Fall erforderlich ist.

Beispiele:

  • Personalausweis
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht

Voraussetzungen

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinSOLLMUSSJaNein

Inhalt:
Welche rechtlichen Voraussetzungen erfordert das Verfahren?

  • Wenn bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung klar ist, dass wirklich keine Voraussetzungen zu erfüllen sind, schreiben Sie zum Beispiel schlicht "keine".
  • Nutzen Sie gegebenenfalls Aufzählungen, wenn mehr als eine Voraussetzung zu erfüllen ist.
  • Machen Sie deutlich, wenn eine Voraussetzung nicht in jedem Fall erfüllt sein muss.

Beispiele:

  • Schwerbehinderung mit einem Grad von 70 oder mehr
  • Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • Bei Minderjährigen: Zustimmung der Eltern

Kosten

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinSOLLMUSSJaNein

Inhalt:
Welche Kosten entstehen Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen für die Leistung? Welche Gebühren fallen an?

  • Erfassen Sie die Daten für Kosten strukturiert.
  • Geben Sie die Kosten so konkret wie möglich an. Wenn Sie die Kosten nicht genau beziffern können, geben Sie einen Kostenrahmen an.
  • In solchen Fällen kann konkret angegeben werden, von welchen Faktoren die Kosten abhängen. Welche Faktoren das sind, ist jeweils von der Leistung abhängig.
    Beispiel:
    "Die Kosten richten sich nach der Größe des Grundstücks, das genutzt werden soll."
  • Nachkommastellen:
    • Wenn der Betrag kleiner als EUR 1.000 ist, geben Sie immer Nachkommastellen an.
    • Glatte Beträge ab EUR 1.000 werden ohne Nachkommastelle angegeben.
    • Wenn Sie einen Kostenrahmen angeben möchten, müssen Sie beide Beträge mit oder beide ohne Nachkommastelle schreiben.
      Beispiele:
      • 1,00 EUR
      • 700,00 EUR
      • 2.000 EUR
      • 2.000,99 EUR
      • 2.000,00 – 7.999,90 EUR
  • Schreiben Sie Euro, Cent und Prozent im Fließtext aus, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einer Betrags- oder Prozentangabe in Ziffern stehen.
  • Verwenden Sie "EUR" als Währungsbezeichnung. Setzen Sie zwischen "EUR" und Betrag ein geschütztes Leerzeichen. EUR muss nach dem Betrag stehen.

Formate:

  • Fixe Kosten:
    [Kostenart]: [Betrag] EUR
  • Kostenrahmen:
    [Kostenart]: [Betrag] – [Betrag] EUR

Beispiele:

  • Abgabe: 1.275,50 EUR
  • Benutzungsgebühr: 1.200 – 1.750 EUR
Praxis-Tipp

Das Modul Kosten wird im Redaktionssystem LeiKa im Default auf "Öffentlich anzeigen" gesetzt.

Auch wenn keine Kosten für die Leistung angegeben werden, da die Handlungsgrundlagen beziehungsweise die Spezialisierung dazu nichts ausführen, ist die Information dazu ein wichtiges Merkmal nach den QS-Kriterien des Bausteins Leistungen. Die Felder werden dann mit "keine" befüllt.

Verfahrensablauf

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinSOLLMUSSJaNein

Inhalt:
Was müssen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen tun, um das Verfahren anzustoßen? Wie endet das Verfahren?

  • Machen Sie deutlich, ob, wann und wie Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen handeln müssen.
  • Beschreiben Sie kurz wichtige Verfahrensschritte und Beteiligte.
    • Wichtige Verfahrensschritte sollen verständlich gemacht werden
    • Den Verfahrensablauf kurz mit einem Satz einleiten, dann Schritt für Schritt erklären, was zu tun ist
    • Hier nur schriftliches (analoges) Verfahren näher beschreiben
    • Ablauf bei elektronischer Antragstellung bitte im Objekt Onlinedienst im Feld Hilfetext erläutern
  • Nutzen Sie Aufzählungen, wenn es mehr als einen Verfahrensschritt gibt.
Beispiel

Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst zeigen Sie den Arbeitsausfall an, dann stellen Sie den Antrag.

Wenn Sie das Kurzarbeitergeld schriftlich beantragen wollen:

  • Sie kündigen Ihren Beschäftigten die Kurzarbeit an. Häufig wird hierzu eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat geschlossen. Gibt es keinen Betriebsrat, müssen Sie von allen Beschäftigten, die von der Kurzarbeit betroffen sein werden, das Einverständnis einholen.
  • Sie zeigen die Kurzarbeit schriftlich bei der zuständigen Dienstelle der Agentur für Arbeit (Anzeige über Arbeitsausfall) an.
  • Die Agentur für Arbeit prüft die Anzeige und entscheidet, ob Kurzarbeitergeld bewilligt werden kann.
  • Sie berechnen monatlich die Lohn- und Gehaltszahlungen sowie das Kurzarbeitergeld
  • Sie zahlen das Arbeitsentgelt für geleistete Arbeitsstunden und das Kurzarbeitergeld für ausgefallene Stunden an Ihre Beschäftigten aus und entrichten die Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Kurzarbeitergeldes bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag auf Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste).
  • Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste, bewilligtes Kurzarbeitergeld wird überwiesen.
  • Nach Abschluss der Kurzarbeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen und korrigiert, falls erforderlich, das bewilligte Kurzarbeitergeld.

Wenn Sie das Kurzarbeitergeld online beantragen wollen:

  • Sie reichen die Anzeige über Arbeitsausfall, den Antrag auf Kurzarbeitergeld und gegebenenfalls weitere Dokumente über das Online-Portal "eServices" der Bundesagentur für Arbeit ein.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Bearbeitungsdauer

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinSOLLMUSSJaNein

Inhalt:
Wie lange dauert es, bis das Verfahren abgeschlossen ist (auch durch Genehmigungsfiktionen)?

  • Geben Sie die Bearbeitungsdauer an, wenn diese gesetzlich geregelt ist. Wenn sie nicht geregelt ist, geben Sie mindestens "keine" an.
  • Nutzen Sie Aufzählungen, wenn es mehrere Bearbeitungsdauern gibt.
  • In der Praxis hat es sich als hilfreich erwiesen, den Fachbereich um zumindest eine grobe Einschätzung zu bitten und diese zu erfassen. Bewegt sich die Bearbeitungsdauer beispielsweise in einem Zeitraum von Wochen oder Monaten?
  • Bei vielen Leistungen ist aus Bürgersicht eher die Bearbeitungsdauer des Antrags bis zum nächsten wichtigen Verfahrensschritt relevant, während das dahinter liegende Verfahren sehr viel länger dauern kann.
    Förderverfahren beispielsweise werden an sich erst nach vielen Jahren abgeschlossen; relevant ist aber oft, wie lange es zum Beispiel von Antrag bis zum Bescheid beziehungsweise der Ausreichung der Fördermittel braucht.
  • In der strukturierten Erfassung stehen Ihnen Intervalle oder die Angabe der Dauer mit Startdatum und Enddatum zur Verfügung.

Beispiel:
Dauer: 5 Werktage

Praxis-Tipp

Das Modul Bearbeitungsdauer wird im Redaktionssystem LeiKa im Default auf "Öffentlich anzeigen" gesetzt.

Auch wenn keine Bearbeitungsdauer für die Leistung angegeben wird, da die Handlungsgrundlagen beziehungsweise die Spezialisierung dazu nichts ausführen, ist die Information dazu ein wichtiges Merkmal nach den QS-Kriterien des Bausteins Leistungen. Die Felder werden dann mit "keine" befüllt.

Fristen

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinSOLLMUSSJaNein

Inhalt:
Welche Fristen müssen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen beachten?

  • Geben Sie die Fristen an, wenn diese gesetzlich geregelt sind. Wenn keine Fristen geregelt sind, geben Sie mindestens "keine" an.
  • Sie können in der strukturierten Erfassung mehrere Fristen angeben, wenn dies erforderlich ist.
  • Hinweis für Redakteurinnen/Redakteure:
    Ihnen stehen sowohl die strukturierte als auch die Erfassung als Freitext zur Verfügung. Erfassen Sie bitte strukturiert.

Beispiel:
Geltungsdauer: vom 01.01. – 15.01. monatlich

Praxis-Tipp

Das Modul Fristen wird im Redaktionssystem LeiKa im Default auf "Öffentlich anzeigen" gesetzt.

Auch wenn keine Fristen für die Leistung angegeben werden, da die Handlungsgrundlagen beziehungsweise die Spezialisierung dazu nichts ausführen, ist die Information dazu ein wichtiges Merkmal nach den QS-Kriterien des Bausteins Leistungen. Die Felder werden dann mit "keine" befüllt.

Weiterführende Informationen

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinSOLLSOLLNeinNein

Inhalt:
Links auf Internetseiten mit Informationen rund um die Verwaltungsleistung.

  • Die Erfassung/Verwendung von Freitext ist hier nicht zulässig.
  • Verlinken Sie auf Fachportale, Internetseiten zur Anspruchsberatung oder Anspruchsberechnung, Informationsseiten der Fachverwaltung.
  • Erfassen Sie jeden Link als separaten Eintrag mit mindestens Linktext und URL.
  • Ein Link muss zwingend angegeben. Bei Änderung des Links ist der Redaktion der neue Link mitzuteilen.

Linktext:
Verwenden Sie den Titel der Seite auf die Sie verweisen.

Beschreibung des Links:
Neben dem Titel kann auch angegeben werden, welche Informationen auf der Seite zu finden sind.

Hinweise (Besonderheiten)

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinSOLLMUSSJaNein

Inhalt:
Hinweise, die im Zusammenhang mit der Leistung beachtet werden sollten.

  • Nennen Sie zusätzliche Informationen für spezielle Zielgruppen und/oder Hinweise auf ähnliche Leistungen, die zusätzlich in Anspruch genommen werden können oder Alternativen zu dieser Leistung sind.
  • Falls Querbeziehungen zu anderen Themen bestehen, nennen Sie diese Themen nicht nur stichwortartig, sondern erläutern Sie die Querbeziehung kurz.
  • Wenn es keine Hinweise (Besonderheiten) zu beachten gilt, erfassen Sie mindestens "keine".

Rechtsbehelf

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinSOLLMUSSJaNein

Inhalt:
Die den Antragstellenden zustehenden Rechte.

  • Hier erfassen Sie, welche Möglichkeiten die/der Antragstellende hat, um gegen die Entscheidung der Behörde vorzugehen.
  • Erfassen Sie hier die Angabe der möglichen Rechtsbehelfe und den Hinweis auf Klagemöglichkeit im Fall rechtlich vorgesehener Genehmigungsfiktion.

Beispiele:

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

Inhalt:
Kurzbeschreibung der Leistung zur Beauskunftung durch die 115

  • Erfassen Sie hier die Informationen für telefonische Auskünfte durch die Agenten der 115.
  • Strukturieren Sie den Kurztext stichpunktartig:
    • 1. Spiegelstrich: ganzer Titel der Leistung, also Leistungsbezeichnung II
    • Spiegelstrich 2-x: wesentliche Informationen aus der Leistungsbeschreibung nach Relevanz sortiert
    • letzter Spiegelstrich: zuständige Behörde

Textlänge:
höchstens 1.800 Zeichen (einschließlich Leerzeichen, ohne Satzzeichen)

Praxis-Tipp

Der Inhalt des Moduls "Kurztext" wird nicht in Verwaltungsportalen veröffentlicht. Dieser soll nur den Agenten der 115 zur Verfügung stehen.

Zuständige Stelle

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinMUSSMUSSNeinJa

Inhalt:
Angabe der örtlich und sachlich zuständigen Stelle

  • Informationen zur zuständigen Stelle müssen strukturiert im Objekt Organisationseinheit (Zuständigkeit) erfasst werden.
  • Zuständige Stellen sind in der Regel die Organisationseinheiten, die einen Antrag bearbeiten und den Verwaltungsakt erlassen
  • Wenn eine Vielzahl von Behörden zuständig sind, die nicht strukturiert erfasst werden sollen/können, dann geben Sie nur die Behördengruppe oder die Bezeichnung der Stelle an.
    Beispiel:
    Krankenkassen
  • Zusätzlich dazu muss ein Link angegeben werden, über den die zuständige Stelle ermittelt werden kann.
    In diesem Fall kann auf die Erfassung einer Anschrift verzichtet werden.
  • Leistungen, die keiner Organisationseinheit zugeordnet sind, werden nicht vom Sammlerdienst des PVOG verarbeitet.

Ansprechpunkt

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinMUSSMUSSNeinJa

Inhalt:
Angabe des/der Ansprechpunkte(s) für Bürgerin/Bürger/Unternehmen. Dies kann ein Servicecenter oder ein Bürgerbüro sein, wo ein Antrag zum Beispiel abgegeben werden kann.

  • Informationen zum Ansprechpunkt müssen strukturiert im Objekt Organisationseinheit (Zuständigkeit) erfasst werden.
  • Ansprechpunkte sind die Organisationseinheiten, die einen Antrag entgegennehmen, diesen aber nicht bearbeiten und nicht den Verwaltungsakt erlassen
  • Bitte denken Sie - auch mit Blick auf die und in Abgrenzung zur zuständige/n Stelle - daran, hier die Informationen zu erfassen, mit denen die Aufgaben, die der Ansprechpunkt leistet, beschrieben werden.
  • Die zuständige Stelle kann zugleich Ansprechpunkt sein. Mehrere Ansprechpunkte sind möglich. Diese können sich gegebenenfalls im Leistungsumfang (zum Beispiel Antragsannahme, Beratung, Beschwerdestelle) unterscheiden.
  • Wenn eine nachgeordnete Organisationseinheit Ansprechpunkt ist, zum Beispiel Referat x, Hotline x, dann geben Sie zuerst die Bezeichnung der Behörde/Stelle und, getrennt mit Bindestrich, die Bezeichnung der Organisationseinheit an.
  • DIN 5008 schreibt für Stunden-, Minuten- und gegebenenfalls Sekundenangaben die führende Null vor.
Beispiel

Deutsche Rentenversicherung Bund - Servicetelefon

Kontaktmöglichkeiten:

Tel.: +49 800 1000480070 (Hotline)

Anrufzeiten:

  • Montag 07:30 - 19:30 Uhr
  • Dienstag 07:30 - 19:30 Uhr
  • Mittwoch 07:30 - 19:30 Uhr
  • Donnerstag 07:30 - 19:30 Uhr
  • Freitag 07:30 - 15:30 Uhr

E-Mail: meine-frage@drv-bund.de

Internet: Internetseite der Deutschen Rentenversicherung

  • "Dummy OE"
    • Wenn eine Vielzahl von Behörden/Stellen Ansprechpunkte sind, die nicht strukturiert erfasst werden sollen/können, dann nur die Behördengruppe oder die Bezeichnung der Stellen angeben.
    • Zusätzlich dazu muss mindestens eine URL, über die eine externe Ressource zur Organisationseinheits-Ermittlung erreicht wird, angegeben werden.
      Beispiel:
      Bezeichnung: Krankenkassen
      Link: Krankenkassenliste
Praxis-Tipp

Informationen zu den Organisationseinheiten der Module Zuständige Stelle und Ansprechpunkt werden im Objekt Organisationseinheiten strukturiert erfasst und der Leistung zugeordnet. Im zugehörigen Artikel finden Sie eine genauere Beschreibung der Strukturelemente des Objekts.

Hinweise zu Formularen und Onlinediensten

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinSOLLMUSSJaNein

Inhalt:
Allgemeine Angaben zu Formularen und Onlinediensten

  • Informationen und Links zu Formularen und Onlinediensten geben Sie bitte in den jeweils dafür vorgesehenen Objekten an.
  • Es ist nur Text zulässig. Geben Sie an, ob
    • der Antrag analog und/oder elektronisch eingereicht werden kann
    • der Antrag formlos gestellt werden kann
    • die Schriftform erforderlich ist
    • persönliches Erscheinen nötig ist
  • Wenn bei einer Leistung in diesen Feldern keine klare ja/nein- Antwort möglich ist, können stichpunktartige Hinweise gegeben werden.
    Beispiel:
    • Persönliches Erscheinen nötig:
      • bei Antragstellung: nein
      • bei eidesstattlicher Erklärung: ja
Beispiel
  • Formulare/Onlinedienste vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
Praxis-Tipp

Informationen zu Formularen und Onlinediensten werden in den entsprechenden Objekten strukturiert erfasst und der Leistung zugeordnet. In den zugehörigen Artikeln finden Sie eine genauere Beschreibung der Strukturelemente dieser Objekte.

Weiterführende Informationen

Zur Definition eines Onlinedienstes finden Sie in 2.2 Digitale Services im Sinne des OZG - OZG-Leitfaden:

Als Online Service wird eine elektronisch angebotene bzw. digital verfügbare Verwaltungsleistung verstanden. Berücksichtigt werden in dieser Übersicht zukünftig geplante, aktuell in der Entwicklung befindliche oder bereits fertige Dienste. Diese Services entsprechen mindestens Reifegrad 2 der Online-Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen: Das heißt, eine Online-Beantragung ist grundsätzlich möglich. Online Services, die aus dem OZG-Programm heraus entwickelt wurden und für eine Nachnutzung durch andere Länder und Kommunen nach dem Modell „Einer für alle“ bereitstehen, können zusätzlich auf dem Marktplatz der Nachnutzung aufgeführt werden.
(Stand: 09.05.2022)

Letzte Änderung

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
JaSOLLMUSSJa, Praxis-Tipp beachtenNein

Inhalt:
Datum der letzten Aktualisierung des Datensatzes

  • Wird automatisch vom Redaktionssystem als Meta-Information gespeichert und als Datum dargestellt.
Praxis-Tipp

Für Leistungen vom Typ 11 (SDG Allgemeine Rechte und Pflichten) gilt, dass sie das Datum der letzten Aktualisierung der Informationen, falls vorhanden, oder wenn die Informationen nicht aktualisiert wurden, das Veröffentlichungsdatum der Informationen enthalten müssen.

Urheber

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinSOLLMUSSNeinNein

Inhalt:
Angaben zum Verfasser des Textes (Person/Organisation)

  • Viele Redaktionssysteme kennzeichnen den Urheber eines Textes automatisch im Rahmen der Versionierung des Datensatzes.

Ursprungsportal

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NeinSOLLMUSSNeinJa

Inhalt:
Rück-Link ins Originalportal

  • Der Link sollte automatisch generiert werden.

Mustertext

LeistungssteckbriefStammtextLeistungsbeschreibungerforderlich für SDGerforderlich für PVOG
NeinSOLLSOLLNeinNein
  • Markieren Sie den Text, wenn es sich um einen Mustertext handelt.
  • Die Erläuterungen zum Mustertext finden Sie im Leitfaden Typisierung.