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Pflegende Stellen

Während die Bereitstellung von neuen Diensten im DVDV Aufgabe der Koordinierenden Stelle DVDV ist, erfolgt die Neuanlage, Änderung oder Löschung von Diensten bzw. der Dienst-anbietenden Organisationen ausschließlich durch die Pflegenden Stellen. Nur diese sind berechtigt und technisch in der Lage, Änderungen am DVDV-Datenbestand durchzuführen.

Die Tätigkeiten und die Zusammenarbeit der Pflegenden Stellen der Länder sind grundsätzlich in einer von der Koordinierenden Stelle DVDV herausgegebenen Policy festgelegt. Im Detail gestalten sich die Abläufe aufgrund der föderalen Struktur des DVDV nicht immer einheitlich, da es unterschiedliche landesspezifische Regelungen und Beauftragungen gibt, die beachtet werden müssen.

Jedes Bundesland bestimmt genau eine Stelle, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Pflege der Organisationen und Dienste dieses Bundeslands verantwortlich sind. Es ist damit sichergestellt, dass jeder Organisationseinheit auf Kommunal- und Landesebene im DVDV eine zuständige Pflegende Stelle zugeordnet ist. Dabei kann es durchaus sein, dass mehrere Bundesländer dieselbe Pflegende Stelle nutzen, z.B. Dataport für die Länder Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Bei der Pflege bundesweit zuständiger Organisationseinheiten, wie der Bundesdruckerei, dem Kraftfahrtbundesamt, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge usw., ist entscheidend, in welchem Bundesland die Organisation ihren (Haupt-)Sitz hat. Beispielsweise ist für den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio die Pflegende Stelle von Nordrhein-Westfalen zuständig, da der Beitragsservice in Köln residiert.

Funktional erfolgt die Dienst-Pflege mit Hilfe des beschriebenen Pflege-Client.