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Eintragung von DVDV-Daten

Nach den weiter oben beschriebenen, wichtigen Datenobjekten soll folgend beschrieben werden, wie diese Daten in das DVDV gelangen.

Die Verzeichnung von Diensten und Organisationen im DVDV liegt in der Verantwortung der jeweiligen Fachlichkeit. Die fachlich zuständige Organisation stellt dazu in Abstimmung mit der Koordinierenden Stelle DVDV ein textuelles Eintragungskonzept für ihren Fachstandard sowie eine formale, technische Dienstbeschreibung für jeden einzelnen im DVDV verzeichneten Diensttyp bereit. Die eigentliche Eintragung der Behörden und Organisationen, die die betroffenen Dienste für Anfragen bereitstellen, übernehmen dann die Pflegenden Stellen.