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Grundlagen DVDV Organisationsschlüssel

Einleitung

Mit Beginn des DVDV-Wirkbetriebs zum 01.01.2007 wurden ausschließlich Meldebehörden im DVDV verzeichnet. Dabei wurde für die OSCI-Adressierung der zuständigen Empfangsbehörde der "Amtliche Gemeindeschlüssel" (AGS) als "Organisationsschlüssel" vorgegeben. Gemeinsam mit dem Präfix "ags" bildet dieser den aktuell gültigen Adressierungsschlüssel, mit dem die einzelnen Organisationen über das DVDV adressiert werden. Als Organisations-ID im DVDV wurde den Pflegenden Stellen die Nutzung des Regionalsschlüssels vorgegeben. So hat beispielsweise die Meldebehörde der Stadt Köln die Organisations-ID: "053150000000", wobei die ersten beiden Ziffern "05" die Zugehörigkeit zum Bundesland Nordrhein-Westfalen kennzeichnen.

Die Aufnahme weiterer Dienste aus anderen Fachlichkeiten (z.B. Personenstandswesen, Pass- und Ausweiswesen) bedingte die Verzeichnung neuer Organisationen mit neuen zugehörigen Organisations-IDs. Die Festlegung des Organisationsschlüssels und damit auch der Organisations-ID liegt in der Verantwortung des Dienstproviders. Die Vorgabe der Semantik für Organisationsschlüssel und -IDs aus der Fachlichkeit ist dabei bewusst gewünscht und sinnvoll, eine Vorgabe für deren Bildung seitens des DVDV gab es jedoch nicht. Lediglich die Eindeutigkeit jeder ID, die spätere Konfliktfreiheit bei der Adressierung von Organisationen gleicher Kategorien mit ihren Diensten und die inhaltliche Konsistenz war obligatorisch.

Für die generelle Herstellung eines regionalen Bezugs zwischen der Organisations-ID einer Organisation und ihrem Bundesland und der daraus resultierenden Arbeitserleichterung aller Beteiligten im DVDV ergeht nun folgende Festlegung.

Festlegung

Ein DVDV Organisationsschlüssel setzt sich zusammen aus einem Präfix (drei Kleinbuchstaben) und der Organisations-ID (eine Folge von 12 Ziffern). Pro Organisationskategorie existiert ein Präfix. Bei der Bestimmung einer Semantik für neue Organisations-IDs im DVDV muss in den ersten beiden Stellen dieser ID immer die Landeszugehörigkeit gemäß der AGS-Systematik verwendet werden.

Weiter wird den Dienstprovidern empfohlen, diese Festlegung bereits bei der Bestimmung der Semantik für den Organisationsschlüssel zu berücksichtigen. Sollte dies aus fachlichen Gründen nicht möglich oder sinnvoll sein, kann für den Organisationsschlüssel davon abgewichen werden. Der Eintrag der Organisations-ID im DVDV hat dann durch die Pflegende Stelle aber immer mit vorangestellter Landeszuordnung gemäß AGS sowie einem Unterstrich zu erfolgen (z.B. "05_[Organisationsschlüssel]" für Nordrhein-Westfalen).

Konkret sind das:

  • 01 für Schleswig-Holstein
  • 02 für Freie und Hansestadt Hamburg
  • 03 für Niedersachsen
  • 04 für Freie Hansestadt Bremen
  • 05 für Nordrhein-Westfalen
  • 06 für Hessen
  • 07 für Rheinland-Pfalz
  • 08 für Baden-Württemberg
  • 09 für Freistaat Bayern
  • 10 für Saarland
  • 11 für Berlin
  • 12 für Brandenburg
  • 13 für Mecklenburg-Vorpommern
  • 14 für Freistaat Sachsen
  • 15 für Sachsen-Anhalt
  • 16 für Freistaat Thüringen
  • 49 für Bundes- und sonstige Behörden

Grundsätzlich muss die Systematik der Bildung von Organisations-IDs und damit auch von Organisationsschlüsseln bei zukünftigen Anträgen auf Aufnahme eines Dienstes in das DVDV im Eintragungskonzept mit angegeben werden.