4. Veröffentlichung im PVOG
Verantwortlich: zentrale Bundesredaktion
Nach erfolgreicher methodischer Prüfung und fachlicher Freigabe wird der Leistungstext durch die zentrale Bundesredaktion veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt über das Redaktionssystem der zentralen Bundesredaktion, welches an den Leistungskatalog (LeiKa) angeknüpft ist.
Für Leistungsbeschreibungen bedeutet dies die Veröffentlichung in den Verwaltungsportalen (Bundesportal und alle Landesportale) über das sogenannte Portalverbund Online-Gateway (PVOG).
Die Bereitstellung/Veröffentlichung von Stammtexten richtet sich demgegenüber „intern" an die Redaktionssysteme der Landesredaktionen, welche die Stammtexte als fachlich validierte Grundlage für Leistungsbeschreibungen nutzen können und lediglich lokalspezifische Informationen ergänzen müssen. Durch die Bereitstellung von Stammtexten entfällt der Abstimmungsaufwand der Landes- und Kommunalebene zu bundeseinheitlich gültigen Informationen, da diese zentral durch die Bundesredaktion bereitgestellt werden.
Die Leistungstexte sind zusätzlich – primär für die Fachlichkeit - auch im FIM-Portal abrufbar.
Die zentrale Bundesredaktion verantwortet die Veröffentlichung von Leistungsbeschreibungen und Stammtexten auf Bundesebene und stellt sicher, dass die FIM-Methodik eingehalten wird. So stellt sie qualitätsgesicherte Informationen zentral bereit und schafft damit eine verlässliche Grundlage für Bund, Länder und Kommunen.
Die Veröffentlichung von Leistungsbeschreibungen (Vollzug auf Bundesebene, Leistungen des Typs 1) und Stammtexten (Vollzug auf Landes-/Kommunalebene, Leistungen der Typen 2 und 3) bildet die Grundlage für die Nachnutzung von FIM-Informationen.