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Leistungstypisierung

Die Leistungstypisierung ist ein Modul der Leistungsbeschreibung. Mehr Informationen zur Modellierung finden Sie hier: Module - Typisierung

 

Allgemeine Infos

Im Leistungskatalog werden sowohl nach außen gerichtete, als auch verwaltungsinterne Leistungen erfasst. Mit der Leistungstypisierung können diese in verschiedene Kategorien eingeordnet werden.

Für nach außen gerichtete Leistungen werden mit den Typen 1 bis 5 die Regelungs- und Vollzugskompetenzen gekennzeichnet. Durch die Typen 6 bis 12 erfolgt eine Einordnung von informativen Einträgen, internen Leistungen, Querschnittsleistungen und Wegweiserleistungen.

Typ 1​

Regelungskompetenz: Bundesebene
Vollzugkompetenz: Bundesebene

Bei Leistungen vom Typ 1 liegen sowohl Regelungs- als auch Vollzugskompetenz auf Bundesebene. Da der Vollzug auf gleicher Ebene wie die Regelung stattfindet, müssen keine Vollzugsinformationen zum Stammtext ergänzt werden. Deswegen werden alle Informationen direkt in Form einer Leistungsbeschreibung erfasst und es gibt keinen Stammtext zu diesen Leistungen.

Weiterführende Informationen

Typ 2​

Regelungskompetenz: Bundesebene
Vollzugkompetenz: Landesebene / Kommunalebene

Bei der Leistungstypisierung 2 liegt die Regelungskompetenz auf Bundesebene in Form einer Bundesauftragsverwaltung. Hierbei führen Länder und Kommunen Bundesgesetze im Auftrag des Bundes aus. Der Bund kann dabei Weisungen an die Landesbehörden erteilen.

Leistungen vom Typ 2 a werden auf Landesebene vollzogen. Für die Typisierung 2 b kann das Land Ausführungsvorschriften ergänzen und der Vollzug findet auf kommunaler Ebene statt.

Typ 2 a​

Regelungskompetenz: Bundesebene
Vollzugkompetenz: Landesebene

Typ 2 b​

Regelungskompetenz: Bundesebene
Ausführungsvorschriften: Landesebene
Vollzugkompetenz: Kommunalebene

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Typ 3​

Regelungskompetenz: Bundesebene
Vollzugkompetenz: Landesebene / Kommunalebene

Bei der Leistungstypisierung 3 liegt die Regelungskompetenz auf Bundesebene in Form einer Bundesaufsichtsverwaltung. Die Länder führen dabei Bundesgesetze als eigene Angelegenheit unter Aufsicht des Bundes aus und sind dabei nicht an Weisungen des Bundes gebunden.

Leistungen vom Typ 3 a werden auf Landesebene vollzogen. Für die Typisierung 3 b kann das Land Ausführungsvorschriften ergänzen und der Vollzug findet auf kommunaler Ebene statt.

Typ 3 a​

Regelungskompetenz: Bundesebene
Vollzugkompetenz: Landesebene

Weiterführende Informationen

Typ 3 b​

Regelungskompetenz: Bundesebene
Ausführungsvorschriften: Landesebene
Vollzugkompetenz: Kommunalebene

Weiterführende Informationen

Typ 4​

Regelungskompetenz: Landesebene
Vollzugkompetenz: Landesebene / Kommunalebene

Bei Leistungen vom Typ 4 liegt die Regelungskompetenz auf Landesebene. Bei Leistungstypisierung 4 a hat die Landesebene ebenso die Vollzugskompetenz. Wie bei Leistungstypisierung 1 gibt es damit bei Typ 4 a keinen Stammtext, da Regelungs- und Vollzugskompetenz auf der gleichen Ebene stattfinden.

Bei der Leistungstypisierung 4 b ist die kommunale Ebene für den Vollzug verantwortlich.

Typ 4 a​

Regelungskompetenz: Landesebene
Vollzugkompetenz: Landesebene

Weiterführende Informationen

Beispiele für die Leistungstypisierung 4 a sind:

Typ 4 b​

Regelungskompetenz: Landesebene
Ausführungsvorschriften: Landesebene
Vollzugkompetenz: Kommunalebene

Weiterführende Informationen

Beispiele für die Leistungstypisierung 4 b sind:

Typ 5​

Regelungskompetenz: Kommunalebene
Vollzugkompetenz: Kommunalebene

Bei der Leistungstypisierung 5 liegen Regelungs- und Vollzugskompetenz auf der kommunalen Ebene. Da Regelung und Vollzug auf einer Ebene liegen, gibt es bei dieser Typisierung keinen Stammtext.

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Typ 6 Allgemeine Hinweise​

Die Leistungstypisierung 6 wird für allgemeine Hinweise mit informativem Charakter verwendet, die nicht eine bestimmte Leistungserbringung betreffen. Da es keinen Bezug zu einer einzelnen Leistung gibt, wird kein Stammtext zur Verfügung gestellt.

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Typ 7 Service- und Sonderrufnummern​

Unter der Leistungstypisierung 7 finden sich Service- und Sonderrufnummern mit Informationsbedarf für die Bevölkerung. Zu dieser Typisierung gibt es keinen Stammtext.

Typ 8 Querschnittsleistungen​

Die Leistungstypisierung 8 beschreibt Leistungen, die in mehreren Behörden in ähnlicher Form ablaufen. Querschnittsleistungen können zum Beispiel Auskunftsleistungen, Widerspruchsverfahren und Aufsichtsbeschwerden sein.

Ob zu dieser Leistungstypisierung ein Stammtext erstellt werden muss, wird im Einzelfall entschieden.

Typ 9 Wegweiserleistungen​

Redaktioneller Hinweis

Zu dieser Leistungstypisierung folgen noch weitere Ausarbeitungen.

In Leistunstypisierung 9 befinden Wegweiserleistungen. Diese bündeln relevante Leistungen zu bestimmten Geschäfts- oder Lebenslagen und stellen Informationen zu diesen zur Verfügung.

Typ 10 Verwaltungsinterne Leistungen​

Unter der Leistungstypisierung 10 finden sich interne Leistungen der öffentlichen Verwaltung. Diese lassen sich in zwei Kategorien unterscheiden:

  • Behördenübergreifende Leistungen (G2G) umfassen in ihrem Prozess andere Behörden, beispielsweise die Zuweisung von Mitteln von einem Innenressort an eine Kommune.
  • Behördeninterne Leistungen (G) finden innerhalb der Grenzen einer einzelnen Behörde statt, beispielsweise die Beantragung von Urlaub eines Beamten.

Typ 11 SDG Allgemeine Rechte und Pflichten​

Einträge mit der Typisierung 11 informieren über die allgemeinen Rechte und Pflichten, die sich aus der Single Digital Gateway-Verordnung (SDG) ergeben.

Typ 12 SDG Hilfs- und Problemlösungsdienste​

Unter der Leistungstypisierung 12 finden sich Hilfs- und Problemlösungsdienste, die in Zusammenhang mit der Single Digital Gateway-Verordnung (SDG) stehen.

Weiterführende Informationen