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3. Abstimmung, Prüfung und Freigabe

Verantwortlich: zentrale Bundesredaktion + Fachlichkeit der Bundesebene

Nach Abschluss der methodischen Prüfung übermittelt die zentrale Bundesredaktion den Leistungstext zur fachlichen Prüfung an das zuständige Bundesressort. Die fachliche Prüfung stellt sicher, dass die Inhalte mit den geltenden rechtlichen und fachlichen Vorgaben übereinstimmen. Dabei werden insbesondere Voraussetzungen, Verfahrensabläufe, Fristen, erforderliche Nachweise, Kosten sowie weitere leistungsbezogene Informationen auf ihre fachliche Richtigkeit geprüft.

Die fachliche Prüfung erfolgt durch die zuständigen Fachreferate im Bundesressort. Sofern Klärungs- oder Anpassungsbedarf besteht, werden die Inhalte zwischen dem Bundesressort und der zentralen Bundesredaktion abgestimmt. Ziel ist eine fachlich belastbare und nachvollziehbare Beschreibung der Verwaltungsleistung.

Nach erfolgreicher Prüfung erteilt das zuständige Bundesressort die fachliche Freigabe für den Leistungstext.

info

Bei Leistungen des Typs 1 prüft das zuständige Bundesressort die gesamte Leistungsbeschreibung fachlich. Bei Leistungen der Typen 2 und 3 (Stammtexte) erfolgt die fachliche Prüfung ausschließlich für die bundesrechtlich geregelten und bundeseinheitlich gültigen Inhalte des Stammtexts. Vollzugsinformationen (bspw. lokal zuständige Stellen, lokale Formulare oder Online-Dienste) werden von Ländern und Kommunen ergänzt und liegen daher nicht im Prüfungsumfang des Bundesressorts.