Team "Leistungszuschnitte"
Die Identifikation und Abgrenzung von Leistungen erfolgt durch Anwendung der FIM-Methodik auf Handlungsgrundlagen. Die daraus resultierende Ableitung von Leistungen schafft die Grundlage eines Eintrages im Leistungskatalog.
Der Prozess der Identifikation und Abgrenzung wird häufig auch "Leistungszuschnitt" oder "Leistungsklärung" genannt. Der Prozess folgt grundsätzlich den folgenden Schritten, welche sich - je nach Ergebnis - in unterschiedlichen Iterationen wiederholen können:
- Einreichung eines Bedarfs durch eine Bedarfsmeldung einer berechtigten Stelle
- methodische Vorprüfung die zentralen Bundesredaktion
- Abstimmung und Freigabe des Leistungszuschnittes
- Fachliche Prüfung durch das zuständige Fachressort
- Methodische Prüfung durch die Bausteine Prozesse und Leistungen.
- Eintragung der Leistung in den Leistungskatalog
Das Team "Leistungszuschnitte" ist zentraler Punkt um die notwendigen Abstimmungen zu koordinieren und die relevanten Akteure zu involvieren.