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2. Methodische Prüfung

Verantwortlich: Fachlichkeit der Bundesebene (ggfs. Landesebene)

Nach Eingang der Bedarfsmeldung prüft die zentrale Bundesredaktion, welche Arbeiten zur Erstellung oder Aktualisierung von Leistungstexten erforderlich sind. Je nach Anliegen umfasst dies die Überarbeitung eines bestehenden Leistungstextes oder die Neuerstellung eines Leistungstextes auf Grundlage der bereitgestellten fachlichen Informationen.

Die methodische Prüfung stellt sicher, dass die Informationen einheitlich aufgebaut, verständlich formuliert und nachnutzbar sind. Sie erfolgt auf Grundlage der FIM-Methodik sowie der Qualitätskriterien für Leistungstexte und prüft insbesondere, ob die eingereichten Inhalte vollständig und verständlich sind, in sich konsistent sind und die vorgegebene Struktur einhalten.

Bei Änderungsbedarfen prüft die zentrale Bundesredaktion die vorgeschlagenen Anpassungen und stimmt offene Fragen mit den Bedarfsmeldenden ab. Liegt noch kein Leistungstext vor, wird auf Basis der übermittelten Informationen und der zugrunde liegenden Handlungsgrundlagen ein Entwurf erstellt. Werden während der Bearbeitung weitere Informationen benötigt, meldet sich die zentrale Bundesredaktion entsprechend. Ist die methodische Prüfung abgeschlossen, übergibt die zentrale Bundesredaktion den Leistungstext zur fachlichen Prüfung und Freigabe an das zuständige Bundesressort.