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Steuervergünstigung

oft 2-stufiges Verfahren:

  • Fachbehörde erstellt die Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen (= feststellender Verwaltungsakt als "Bescheinigung" statt "Grundlagenbescheid")
  • Beim Finanzamt wird dann auf Grundlage der Bescheinigung die Festsetzung der Steuervergünstigung beantragt

Feststellung​

  • Zweck: 5: Lenkungsverwaltung
  • Operatives Ziel: 202 - Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt
  • Handlungsform: 201 - Verwaltungsakt
  • Verfahrensart: 301 - Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO (Exekutive)
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)Verrichtungsdetail (VD)Bezeichnung IIAnmerkungenProzessklasseDokumentsteckbrief
Voraussetzungen der Steuervergünstigung fürFeststellungBescheinigung für die Steuervergünstigung für ... beantragen

Festsetzung​

  • Zweck: 5: Lenkungsverwaltung
  • Operatives Ziel: 202 - Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt
  • Handlungsform: 201 - Verwaltungsakt
  • Verfahrensart: 401 - Besteuerungsverfahren nach AO
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)Verrichtungsdetail (VD)Bezeichnung IIAnmerkungenProzessklasseDokumentsteckbrief
Steuervergünstigung fürFestsetzungSteuervergünstigung für ... beantragen