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Anerkennung / Approbation / Berufserlaubnis / Gleichwertigkeit

In der Bezeichnung I kann alternativ die männliche Form im Singular verwendet werden, die Bezeichnung II muss hingegen geschlechtsneutral bezeichnet werden. Sofern es keine geschlechtsneutrale Bezeichnung gibt, ist die Paarform zu verwenden.

Anerkennung​

  • z. B. Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:
    • für bundesrechtlich geregelte Berufe (umfassen nicht reglementierte Berufe und reglementierte Berufe): Typ 3
    • für landesrechtlich geregelte Berufe (umfassen i. d. R. nicht reglementierte Berufe und reglementierte Berufe): Typ 4
    • bei Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz gilt für reglementierte Berufe die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG), daher
      • häufige Trennung der Leistungen in "Anerkennung als ... mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen" und "Anerkennung als ... mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen" oder
      • zusammenfassend in "Anerkennung als ... mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen"
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)Verrichtungsdetail (VD)Bezeichnung IIAnmerkungProzessklasseDokumentsteckbrief
"Berufsqualifikation“…AnerkennungAnerkennung … beantrageni.d.R rechtsgestaltender Verwaltungsakt
Beinhaltet i. d. R. die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Qualifikationen. Die Gleichwertigkeitsprüfung und die Anerkennung können aber je nach Rechtslage auch 2 getrennte Verfahren sein (feststellender VA und rechtsgestaltender VA) siehe auch siehe auch "Gleichwertigkeit... Feststellung".
Hufbeschlagschmied
(siehe 99050047016000)
AnerkennungAnerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
Pharmaberater
(siehe 99005025016000)
AnerkennungAnerkennung als Pharmaberaterin oder Pharmaberater beantragen

Erlaubnis​

Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)Verrichtungsdetail (VD)Bezeichnung IIAnmerkungProzessklasseDokumentsteckbrief
Führen der BerufsbezeichnungErlaubnisErlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung … beantragen- Bei geschützten Berufsbezeichnungen
- i.d.R. rechtsgestaltender Verwaltungsakt
- Gleichwertigkeitsprüfung siehe Anerkennung
Führen der Weiterbildungsbezeichnung Atmungstherapeutin oder Atmungstherapeut
(siehe 99018171005000)
ErlaubnisErlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Atmungstherapeutin oder Atmungstherapeut beantragen
Vorübergehende Ausübung des … BerufsErlaubnisBefristete Berufserlaubnis als … beantragen
Vorübergehende Ausübung des tierärztlichen Berufs
(siehe abweichend 99018012001000)
ErlaubnisBefristete Berufserlaubnis als Tierärztin oder Tierarzt beantragen

Erteilung​

Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)Verrichtungsdetail (VD)Bezeichnung IIAnmerkungProzessklasseDokumentsteckbrief
Approbation für / als …ErteilungApprobation für / als … beantragen- beinhaltet Anerkennung der akademischen Berufsqualifikation und die Führung der geschützten Berufsbezeichnung
- ist im Gegensatz zu einer Berufserlaubnis unbefristet und bundesweit gültig.
Approbation als Arzt
(siehe 99018001001000)
ErteilungApprobation als Ärztin oder Arzt beantragen

Verlängerung​

Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)Verrichtungsdetail (VD)Bezeichnung IIAnmerkungProzessklasseDokumentsteckbrief
Anerkennung … / Vorübergehende Ausübung des … BerufsVerlängerungVerlängerung der … beantragen
Vorübergehende Ausübung des tierärztlichen Berufs
(siehe 99018012001000)
VerlängerungVerlängerung der Anerkennung als Prüfsachverständiger im Eisenbahnverkehr beantragen