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Förderung

Die folgenden Angaben gelten für Zuwendungen, Billigkeitsleistungen z. B. für Unternehmen (z. B. § 53 BHO).

Bitte beim Leistungszuschnitt beachten:

  • Leistungsgruppierung: i. d. R. "Förderprogramme"
  • Leistungskennung:
    • prüfen, ob bundesweite Programme, Rahmenpläne (z. B. GAK-Rahmenplan), etc. existieren, die als bundesweite Grundlage für den Leistungszuschnitt und für die Bezeichnung der Leistungskennung dienen könnten
    • ggf. Differenzierung nach Verwaltungsebene (z. B. "Bundesförderung", "Landesförderung", "Kommunale Förderung"), wenngleich die Typisierung dasselbe aussagt. Empfehlung: Differenzierung nach Verwaltungsebene in der LB II.
    • Differenzierung nach Art der Förderung (z. B. "Kommunale Förderung ... als Zuschuss", "Landesförderung ...als Darlehen", "Stipendium")
  • Verrichtungskennung:
    • "Bewilligung" ist mindestens zu erfassen
    • "Auswahl", "Auszahlung", "Änderung" und "Verwendungsnachweisprüfung" sind bei OZG-Relevanz und längeren Förderlaufzeiten zu erfassen; bei kurzen Föderlaufzeiten hingegen nur optional bei Bedarf
    • die übrigen Verrichtungskennungen sind grundsätzlich nur optional bei Bedarf zu erfassen.
  • Abgrenzung "Prämie"?
    • Bei "Prämie" im Zuwendungsrecht ist ebenfalls die Verrichtungskennung "Bewilligung" zu wählen (oftmals Synonym zu "Zuschuss")
    • Alternativ ist die Verrichtungskennung "Festsetzung" zu verwenden, z. B. Wohnungsbauprämie Festsetzung

Auswahl

... bei Förderleistungen mit Vorverfahren zur Vorabprüfung z. B. einer Projektskizze. Das Vorverfahren endet damit, dass ausgewählte antragstellende Personen aufgefordert werden, im nächsten Schritt einen vollständigen Antrag auf Bewilligung der Förderung zu stellen.

Achtung

Müssen die antragstellenden Personen allerdings von Anfang an einen vollständigen Antrag stellen, handelt es sich nicht um ein Vorverfahren, sondern um ein besonderes Auswahlverfahren im Rahmen des Bewilligungsverfahrens.

  • Erfassung dieser Verrichtungskennung ist optional bei Förderungen mit kurzer Förderlaufzeit
  • Ansonsten gilt: Sofern ein Vorverfahren zur Auswahl von antragstellenden Personen durchgeführt wird, besteht für dieses Vorverfahren OZG-Relevanz und die Erstellung eines Stammtextes wird empfohlen.
  • Zweck: 5: Lenkungsverwaltung
  • Operatives Ziel: 314: Erbringung einer Sach- oder Dienstleistung
  • Handlungsform: Z210: Verwaltungsrechtliche Willenserklärung (kein Verwaltungsakt) (Exekutive)
  • Verfahrensart: Keine Vorgabe (999)
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)VerrichtungsdetailBezeichnung IIAnmerkungProzessklasse
Förderung / Zuschuss / Darlehen / ZuwendungAuswahlFür Förderung / Zuschuss / Darlehen / Zuwendung ... bewerbenAnträge Bewilligung Zuwendung auswählen
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb
(siehe 99148073269000)
AuswahlFür Förderung von Projekten zur Erhöhung der Energieeffizienz bewerben

Bewilligung

  • Diese Verrichtungskennung ist mindestens anzulegen. Der Stammtext ist anschließend zu ergänzen.
  • Zweck: 5: Lenkungsverwaltung
  • i. d. R. rechtsgestaltender Verwaltungsakt
    • Operatives Ziel: 203: Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
    • Handlungsform: Verwaltungsakt (201)
    • Verfahrensart: Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO (Exekutive) (301)
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)Verrichtungsdetail (VD)Bezeichnung IIAnmerkungenProzessklasse
Förderung / Zuschuss / Darlehen / Zuwendung / StipendiumBewilligungFörderung / Zuschuss / Darlehen / Zuwendung / Stipendium ... beantragenAntrag Bewilligung Zuwendung bearbeiten
Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen
(siehe 99400307017000)
BewilligungZuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen beantragen

Auszahlung

  • Erfassung dieser Verrichtungskennung ist optional bei Förderungen mit kurzer Förderlaufzeit
  • Ansonsten gilt: Sofern die Auszahlung z. B. vom Zuwendungsempfänger "angefordert" werden muss, besteht OZG-Relevanz und die Erstellung eines Stammtextes wird empfohlen (Anforderungsverfahren/ Mittelanforderung).
    • "Abrechnung“ wird nicht als eigenständige Leistung betrachtet, da die abschließende haushälterische Behandlung des einzelnen Förderfalls Teil der "Auszahlung" ist, um alle Varianten des Auszahlungsverfahrens (Anforderungs-, Vorschuss-, Erstattungsverfahren, …) zu berücksichtigen.
  • Zweck: 5: Lenkungsverwaltung
  • Operatives Ziel: 313: Erbringung einer Geldleistung
  • Handlungsform: 305: Realakt - Vollzug eines Verwaltungsaktes (Exekutive)
  • Verfahrensart: Keine Vorgabe (999)
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)VerrichtungsdetailBezeichnung IIAnmerkungProzessklasse
Förderung / Zuschuss / Darlehen / ZuwendungAuszahlungAuszahlung der Förderung / Zuschuss / Darlehen / Zuwendung ... beantragenAntrag Auszahlung Zuwendung bearbeiten
Zuwendung für Vereinsarbeit
(abweichend siehe 99148169079000)
AuszahlungAuszahlung der Zuwendung für Vereinsarbeit beantragen

Verwendungsnachweisprüfung

  • Erfassung dieser Verrichtungskennung ist optional bei Förderungen mit kurzer Förderlaufzeit
  • Ansonsten gilt: Sofern die Verwendungsnachweisprüfung z. B. vom Zuwendungsempfänger angestoßen werden muss und Nachweise zur Verwendung der Fördermittel eingereicht werden müssen, besteht OZG-Relevanz und die Erstellung eines Stammtextes wird empfohlen
    • Auflagenüberwachung ist ggf. Teil der "Verwendungsnachweisprüfung" (vor Ende der Zweckbindungsfrist)
  • Zweck: 5: Lenkungsverwaltung
  • Operatives Ziel: 314: Erbringung einer Sach- oder Dienstleistung
  • Handlungsform: 305: Realakt - Vollzug eines Verwaltungsaktes (Exekutive)
  • Verfahrensart: Keine Vorgabe (999)
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)VerrichtungsdetailBezeichnung IIAnmerkungProzessklasse
Förderung / Zuschuss / Darlehen / ZuwendungVerwendungsnachweisprüfungFörderung / Zuschuss / Darlehen / Zuwendung ... - Verwendungsnachweis einreichenZuwendung - Verwendungsnachweis prüfen
Zuwendung für Vereinsarbeit
(abweichend siehe 99148169274000)
VerwendungsnachweisprüfungZuwendung für Vereinsarbeit - Verwendungsnachweis einreichen

Überwachung

... bei vorhabensbezogenen Erfolgskontrollen, zusätzlich zur Verwendungsnachweisprüfung

  • Erfassung dieser Verrichtungskennung ist grundsätzlich optional
  • Handlungsform: Realakt - Vollzug eines Verwaltungsaktes (305)
  • Verfahrensart: Keine Vorgabe (999)
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)VerrichtungsdetailBezeichnung IIAnmerkungProzessklasse
Förderung / Zuschuss / Darlehen / ZuwendungÜberwachungFörderung / Zuschuss / Darlehen / Zuwendung ... überwachen
Zuwendung für Vereinsarbeit
(siehe 99148169028000)
ÜberwachungZuwendung für Vereinsarbeit überwachen

Änderung

  • Erfassung dieser Verrichtungskennung ist optional bei Förderungen mit kurzer Förderlaufzeit
  • Ansonsten gilt: Sofern die Änderung z. B. vom Zuwendungsempfänger angestoßen werden kann, besteht OZG-Relevanz und die Erstellung eines Stammtextes wird empfohlen
    • Mitteilung von zuwendungsrelevanten Angaben, Änderungsantrag bzw. von Amts wegen nach Vor-Ort-Kontrolle/Verwendungsnachweisprüfung (einschließlich Auflagenüberwachung)
  • Zweck: 5: Lenkungsverwaltung
  • Operatives Ziel: 203: Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben.
  • Handlungsform: Verwaltungsakt (Exekutive) (201)
  • Verfahrensart: Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO (Exekutive) (301)
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)VerrichtungsdetailBezeichnung IIAnmerkungProzessklasse
Förderung / Zuschuss / Darlehen / ZuwendungÄnderungÄnderung der bewilligten Förderung / Zuschuss / Darlehen / Zuwendung beantragenAntrag Änderung Zuwendung bearbeiten
Zuwendung für Maßnahmen der Gesundheitsprävention
(siehe 99148212011000)
ÄnderungÄnderung einer bewilligten Förderung im Bereich Maßnahmen der Gesundheitsprävention beantragen

Festsetzung

... falls der Festsetzungsbescheid der Auszahlung oder der Förderung (hier in Form eines Schlussbescheids) zusätzlich zum vorläufigen Bewilligungsbescheid erfolgt

  • Erfassung dieser Verrichtungskennung ist grundsätzlich optional
  • Zweck: 5: Lenkungsverwaltung
  • Operatives Ziel: 203: Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben.
  • Handlungsform: Verwaltungsakt (Exekutive) (201)
  • Verfahrensart: Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO (Exekutive) (301)
  • kein Stammtext erforderlich
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)VerrichtungsdetailBezeichnung IIAnmerkungProzessklasse
Förderung / Zuschuss / Darlehen / ZuwendungFestsetzungFörderung / Zuschuss / Darlehen / Zuwendung ... festsetzenZuwendung festsetzen

Widerruf

... bei rechtmäßigen Zuwendungsbescheiden.

  • Erfassung dieser Verrichtungskennung ist grundsätzlich optional und ggf. nur für den Baustein Prozesse relevant (benötigt FIM-Leistungsschlüssel).
  • Zweck: 5: Lenkungsverwaltung
  • Operatives Ziel: 203: Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben.
  • Handlungsform: Verwaltungsakt (Exekutive) (201)
  • Verfahrensart: Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO (Exekutive) (301)
  • kein Stammtext erforderlich
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)VerrichtungsdetailBezeichnung IIAnmerkungProzessklasse
Förderung / Zuschuss / Darlehen / ZuwendungWiderrufFörderung / Zuschuss / Darlehen / Zuwendung ... widerufenZuwendung widerrufen
Zuwendung für Vereinsarbeit
(siehe 99148169100000)
WiderrufZuwendung für Vereinsarbeit widerrufen

Rücknahme

... bei rechtswidrigen Zuwendungsbescheiden.

  • Erfassung dieser Verrichtungskennung ist grundsätzlich optional und ggf. nur für den Baustein Prozesse relevant (benötigt FIM-Leistungsschlüssel)
  • Zweck: 5: Lenkungsverwaltung
  • Operatives Ziel: 203: Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben.
  • Handlungsform: Verwaltungsakt (Exekutive) (201)
  • Verfahrensart: Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO (Exekutive) (301)
  • kein Stammtext erforderlich
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)VerrichtungsdetailBezeichnung IIAnmerkungProzessklasse
Förderung / Zuschuss / Darlehen / ZuwendungRücknahmeFörderung / Zuschuss / Darlehen / Zuwendung ... zurücknehmenZuwendung zurücknehmen
Zuwendung für Vereinsarbeit
(siehe 99148169222000)
RücknahmeZuwendung für Vereinsarbeit zurücknehmen

Rückforderung

  • Erfassung dieser Verrichtungskennung ist grundsätzlich optional und ggf. nur für den Baustein Prozesse relevant (benötigt FIM-Leistungsschlüssel)
  • Zweck: 5: Lenkungsverwaltung
  • Operatives Ziel: 203: Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben.
  • Handlungsform: Verwaltungsakt (Exekutive) (201)
  • Verfahrensart: Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO (Exekutive) (301)
  • kein Stammtext erforderlich
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)VerrichtungsdetailBezeichnung IIAnmerkungProzessklasse
Förderung / Zuschuss / Darlehen / ZuwendungRückforderungFörderung / Zuschuss / Darlehen / Zuwendung ... zurückfordernZuwendung zurückfordern
Zuwendung für Vereinsarbeit
(siehe 99148169047000)
RückforderungZuwendung für Vereinsarbeit zurückfordern