Bestellung (Amt / Position)
- auch öffentliche Bestellung (z. B. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure - ÖBVIs)
Bestellung
| Leistungskennung (LK) | Verrichtungskennung (VK) | Verrichtungsdetail (VD) | Bezeichnung II | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
| Ehrenamtliches Amt / Ehrenamtliche Aufgabe … | Bestellung | Ehrenamtliches Amt … übernehmen | Handlungsform: Beschluss (801) Verfahrensart: keine Vorgabe --> Beschluss zur Bestellung | |
| Ehrenamtliches Richteramt (siehe 99030023061000) | Bestellung | Ehrenamtliches Richteramt übernehmen | ||
| Position / Funktion … | Bestellung | Bestellung als … beantragen (bei Antrag); Um eine Bestellung als … bewerben (bei Bewerbung) | ||
| Ehrenamtliche Fischereiaufsicht (siehe 99042037061000) | Bestellung | Bestellung als Ehrenamtliche Fischereiaufsicht beantragen | ||
| Bezirksschornsteinfeger (siehe 99050005061000) | Bestellung | Um eine Bestellung als Bezirksschornsteinfegerin oder Bezirksschornsteinfeger bewerben |
Entgegennahme
- Handlungsform: Realakt - Schlicht hoheitliches Verwaltungshandeln (Exekutive) (310)
- siehe Abschnitt "Anzeige / Meldung / Beschwerde / Erklärung"
| Leistungskennung (LK) | Verrichtungskennung (VK) | Verrichtungsdetail (VD) | Bezeichnung II | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
| Anzeige einer Bestellung von Position / Funktion … | Entgegennahme | Bestellung von ... anzeigen/melden | ||
| Anzeige einer Bestellung von Tierschutzbeauftragten (abweichend siehe 99110013061000) | Entgegennahme | Bestellung von Tierschutzbeauftragten melden | ||
| Anzeige einer Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten (abweichend siehe 99063020061000) | Entgegennahme | Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten melden |
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- i. d. R. bei Sachverständigen gemäß § 36 Gewerbeordnung (öbuv)
- ist ein Verfahren, welches mit der Vereidigung endet, d. h. mit dem Eid oder der eidgleichen Erklärung verpflichtet sich die öffentlich bestellte Person u. a. zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Glaubwürdigkeit (persönliche Eignung).
- aktuell keine Unterscheidung zwischen "Neubestellung" und "Wiederbestellung"
- Vereidigung = im Sinne von § 79 Abs. 3 Strafprozessordnung, § 410 Abs. 2 Zivilprozessordnung
- Handlungsform: Verwaltungsakt (Exekutive) (201)
| Leistungskennung (LK) | Verrichtungskennung (VK) | Verrichtungsdetail (VD) | Bezeichnung II | Anmerkung |
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| Sachverständige (siehe 99050024108000) | Öffentliche Bestellung und Vereidigung | Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen |
Erlöschen = Erlöschung = Löschung
- Für das Erlöschen der öffentlichen Bestellung ist die Verrichtungskennung "Löschung" zu verwenden.
Aufhebung
| Leistungskennung (LK) | Verrichtungskennung (VK) | Verrichtungsdetail (VD) | Bezeichnung II | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
| Bestellung … | Aufhebung | Aufhebung als ... beantragen | ||
| Bezirksschornsteinfeger - Bestellung (siehe 99050003044000) | Aufhebung | Aufhebung der Bestellung Bezirksschornsteinfeger beantragen |