Zum Hauptinhalt springen

Eignung / Sachkundenachweis / Abschlussprüfung / Zuverlässigkeit

Befreiung​

Zulassung​

  • Entscheidung über die Zulassung zu einer Prüfung durch ein vorgeschaltetes Zulassungsverfahren. Erst wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist die eigentliche Anmeldung zum Prüfungstermin möglich.
  • i. d. R. rechtsgestaltender Verwaltungsakt
    • Operatives Ziel: 203: Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben (203)
    • Handlungsform: Verwaltungsakt (201)
    • Verfahrensart: Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO (Exekutive) (301)
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)Verrichtungsdetail (VD)Bezeichnung IIAnmerkungenProzessklasseDokumentsteckbrief
...ZulassungZulassung zur Prüfung ... beantragen

Bescheinigung​

  • Bescheinigung des Prüfungsergebnisses direkt nach dessen Feststellung
    • Die Bescheinigung ist in diesem Fall nur ein abschließender Verfahrensschritt nach der Bewertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses; sie ist keine eigenständige Wissenserklärung.
  • i. d. R. feststellender Verwaltungsakt
    • Operatives Ziel: Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt (202)
    • Handlungsform: Verwaltungsakt (Exekutive) (201)
    • Verfahrensart: Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO (Exekutive) (301)
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)Verrichtungsdetail (VD)Bezeichnung IIAnmerkungenProzessklasseDokumentsteckbrief
Sachkundenachweis (Fachkundenachweis etc.)
(statt Sachkundeprüfung)
BescheinigungZur Sachkundeprüfung anmeldenVK "Bescheinigung" statt "Prüfung", "Abnahme", "Anerkennung", "Zulassung", "Durchführung", "Ausstellung"...
Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung
(siehe 99110017022000)
BescheinigungZur Sachkundeprüfung für... anmelden

Beurkundung​

  • Beurkundung des Prüfungsergebnisses direkt nach dessen Feststellung (i. d. R. durch ein Zeugnis, welches umfassender als eine Bescheinigung ist)
    • Die Beurkundung ist in diesem Fall nur ein abschließender Verfahrensschritt nach der Bewertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses.
  • i. d. R. feststellender Verwaltungsakt
    • Operatives Ziel: Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt (202)
    • Handlungsform: Verwaltungsakt (Exekutive) (201)
    • Verfahrensart: Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO (Exekutive) (301)

Feststellung​

  • Feststellung der Eignung / Zuverlässigkeit --> bitte prüfen, ob hier eine Bescheinigung ausgestellt wird. Wenn ja, wäre die Verrichtungskennung "Bescheinigung" zu wählen.
  • i. d. R. feststellender Verwaltungsakt
    • Operatives Ziel: Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt (202)
    • Handlungsform: Verwaltungsakt (Exekutive) (201)
    • Verfahrensart: Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO (Exekutive) (301)
Leistungskennung (LK)Verrichtungskennung (VK)Verrichtungsdetail (VD)Bezeichnung IIAnmerkungProzessklasseDokumentsteckbrief
Eignung / Zuverlässigkeit
(statt Eignungsprüfung, Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) etc...)
FeststellungFeststellung der … beantragen
Eignung von Messeinrichtungen zur Erfassung der entnommenen Wassermenge
(siehe 99129092037000)
FeststellungFeststellung der Eignung von Messeinrichtungen zur Erfassung der entnommenen Wassermenge beantragen
Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbe
(vgl. 99050055074000)
FeststellungZuverlässigkeitsüberprüfung von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen beantragen
Gleichwertigkeit...FeststellungFeststellung der Gleichwertigkeit… beantragenWenn die Gleichwertigkeitsprüfung und die Anerkennung nach Rechtslage zwei getrennte Verfahren sind (Gleichwertigkeitsprüfung = feststellender VA und Anerkennung = rechtsgestaltender VA), insbesondere wenn die Gleichwertigkeit unabhängig von der Anerkennung für andere Zwecke relevant sein könnte, z. B. Weiterbildung, Anerkennung von landesrechtlich geregelten nicht reglementierten Berufsfachschul- und Fachschulabschlüssen.