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Vorschlag zur Neuaufnahme von Verrichtungskennungen​

Verrichtungskennung (VK)Begründung
Negativbescheinigungwird in der Praxis oft beantragt, um nachzuweisen, dass eine bestimmte Tatsache nicht vorliegt.

Vorschlag zur Löschung von Verrichtungskennungen​

Verrichtungskennung (VK)BegründungAnzahl LeistungenUmsetzungsstand
Abschriftsiehe Register: Differenzierung nach Ausfertigungsformen im Online-Dienst; VK = Auskunft, bei Bedarf VD = Abschrift3
Anhörungist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung10
Aufklärung und BeratungErsatz durch vorhandene VK "Beratung", da Beratung auch die Aufklärung umfasst.3
Ausfertigungsiehe Register: Differenzierung nach Ausfertigungsformen im Online-Dienst; VK = Auskunft, bei Bedarf VD = Ausfertigung3
Auszugsiehe Register: Differenzierung nach Ausfertigungsformen im Online-Dienst; VK = Auskunft, bei Bedarf VD = Auszug024.10.26: löschen beantragt
Ausspracheggf. Ersatz durch vorhandene VK "Klärung"3
Beratung und UnterstützungErsatz durch vorhandene VKs "Beratung" (=Rat) und "Unterstützung" (=Tat). Z. B. haben die Begriffe im SGB VIII ihre eigenen Bedeutungen. Während "Beratung" auf der Ebene der Information und Orientierung angesiedelt ist, umfasst "Unterstützung" eher die konkrete, aktive, praktische Hilfe im Alltag. "Unterstützung" kann auch "Beratung" inkludieren. "Beratung" umfasst aber andersherum nicht "Unterstützung".13Aussonderung durch AG Best Practices am 15.10.26 beschlossen
Beratung und BelehrungErsatz durch vorhandene VKs "Beratung" und "Belehrung"3
Druckist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung1
EntscheidungErsatz durch das positive Ergebnis der Entscheidung z. B. "Anerkennung" / gerichtl.: Ersatz durch VK "Beschluss"18
Inanspruchnahmeprüfen, ob Verwaltungssicht5
ortsübliche Bekanntmachungist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung2
öffentliche Bekanntgabeist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung2
öffentliche Bekanntmachungist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung; vgl. VK "Bekanntmachung"11
öffentliche Zustellungist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung; vgl. VK "Zustellung"1
RechtsberatungErsatz durch vorhandene VK "Beratung"024.09.26. löschen beantragt
Statusabfrageist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung5
UnterbreitungErsatz durch vorhandene VK "Angebot"3
Veränderungsanzeigeist als Leistungsobjekt zu führen, VK aus der Sicht der Verwaltung = i. d. R. "Entgegennahme"1
Verkauf und VerwaltungEsatz durch vorhandene VK "Verkauf"024.10.26: löschen beantragt
Versteigerungist eine spezielle Verkaufsart. "Verkauf" als VK ist ausreichend124.09.26. löschen beantragt
Vervielfältigungist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung1
VollzugErsatz durch vorhandene VK "Durchführung"5
ZahlungErsatz durch vorhandene VK "Auszahlung"35Aussonderung durch AG Best Practices am 20.08.26 beschlossen
ZurückforderungErsatz durch vorhandene VK "Rückforderung"1

Im folgenden Issue ist eine Auswertung enthalten (CL_VK.xlsx), welche Codelisten-Werte nicht verwendet werden: https://gitlab.opencode.de/fitko/fim/backlog-fim-bausteine/-/work_items/88

Relevante FIM-Arbeitsgruppen (AG)​

  • Festlegungen aus der "AG Best Practices Leistungszuschnitt"
    • Beispiel: Die VK "Informationserteilung" ist ausschließlich für Typ 6 Leistungen zu verwenden. Bei Typ 1-5 Leistungen könnte die VK "Angebot" ggf. besser passen.
  • Erkenntnisse aus der "AG Best Practices Leistungszuschnitt" fließen in die "AG Codelisten", hier Codeliste "Verrichtungskennung" ein.

Gesetzliche Unterscheidung bei Verrichtungskennungen​

  • Erlaubnis, gehobene Erlaubnis und Bewilligung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    • § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): "Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, die Bewilligung das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen."
      • Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.
    • § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): "Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht. Eine gehobene Erlaubnis darf für Gewässerbenutzungen nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 nicht erteilt werden."
  • Erlaubnis und Bewilligung nach § 6 Bergbaugesetz

    • "Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, bedarf der Erlaubnis, wer bergfreie Bodenschätze gewinnen will, der Bewilligung"
  • Verlängerung, Neubeantragung, Neuerteilung

    • Verlängerung ist i. d. R. vorgesehen, wenn die ursprüngliche Bewilligung noch gilt und nur der Zeitraum verlängert werden soll, ohne dass alle Voraussetzungen neu geprüft werden müssen.
    • Neubeantragung oder Weiterbewilligung bedeutet dagegen oft, dass der Antrag von Grund auf neu gestellt werden muss, inklusive aller Nachweise. Das ist dann oft der Fall, wenn die bisherige Bewilligung abgelaufen ist oder sich relevante Umstände geändert haben.
    • Neuerteilung wird derzeit unterschiedlich verwendet z. B.