Zur Diskussion
Vorschlag zur Neuaufnahme von Verrichtungskennungen
| Verrichtungskennung (VK) | Begründung |
|---|---|
| Negativbescheinigung | wird in der Praxis oft beantragt, um nachzuweisen, dass eine bestimmte Tatsache nicht vorliegt. |
| Weiterbewilligung | Folgebewilligung ohne zeitliche Unterbrechnung |
| Wiederbewilligung | Folgebewilligung mit zeitlicher Unterbrechnung |
Vorschlag zur Löschung von Verrichtungskennungen
| Verrichtungskennung (VK) | Begründung | Anzahl Leistungen |
|---|---|---|
| Abschrift | siehe Register: Differenzierung nach Ausfertigungsformen im Online-Dienst; VK = Auskunft, bei Bedarf VD = Abschrift | 3 |
| Anhörung | ist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung | 10 |
| Aufklärung und Beratung | Ersatz durch vorhandene VK "Beratung", da Beratung auch die Aufklärung umfasst. | 3 |
| Ausfertigung | siehe Register: Differenzierung nach Ausfertigungsformen im Online-Dienst; VK = Auskunft, bei Bedarf VD = Ausfertigung | 3 |
| Auszug | siehe Register: Differenzierung nach Ausfertigungsformen im Online-Dienst; VK = Auskunft, bei Bedarf VD = Auszug | 0 |
| Aussprache | ggf. Ersatz durch vorhandene VK "Klärung" | 3 |
| Beratung und Unterstützung | Ersatz durch vorhandene VKs "Beratung" (=Rat) und "Unterstützung" (=Tat). Z. B. haben die Begriffe im SGB VIII ihre eigenen Bedeutungen. Während "Beratung" auf der Ebene der Information und Orientierung angesiedelt ist, umfasst "Unterstützung" eher die konkrete, aktive, praktische Hilfe im Alltag. "Unterstützung" kann auch "Beratung" inkludieren. "Beratung" umfasst aber andersherum nicht "Unterstützung". | 13 |
| Beratung und Belehrung | Ersatz durch vorhandene VKs "Beratung" und "Belehrung" | 3 |
| Druck | ist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung | 1 |
| Entscheidung | Ersatz durch das positive Ergebnis der Entscheidung z. B. "Anerkennung" / gerichtl.: Ersatz durch VK "Beschluss" | 18 |
| Inanspruchnahme | prüfen, ob Verwaltungssicht | 5 |
| Informationserteilung | keine Abgrenzung zur Typ 6 Leistung, ggf. Ersatz durch VK "Angebot" | ? |
| ortsübliche Bekanntmachung | ist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung | 2 |
| öffentliche Bekanntgabe | ist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung | 2 |
| öffentliche Bekanntmachung | ist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung; vgl. VK "Bekanntmachung" | 11 |
| öffentliche Zustellung | ist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung; vgl. VK "Zustellung" | 1 |
| Rechtsberatung | Ersatz durch vorhandene VK "Beratung" | 0 |
| Statusabfrage | ist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung | 5 |
| Unterbreitung | Ersatz durch vorhandene VK "Angebot" | 3 |
| Veränderungsanzeige | ist als Leistungsobjekt zu führen, VK aus der Sicht der Verwaltung = i. d. R. "Entgegennahme" | 1 |
| Verkauf und Verwaltung | Esatz durch vorhandene VK "Verkauf" | 0 |
| Versteigerung | ist eine spezielle Verkaufsart. "Verkauf" als VK ist ausreichend | 1 |
| Vervielfältigung | ist nur ein Prozessschritt und keine eigenständige FIM-Leistung | 1 |
| Vollzug | Ersatz durch vorhandene VK "Durchführung" | 5 |
| Zurückforderung | Ersatz durch vorhandene VK "Rückforderung" | 1 |
Gesetzliche Unterscheidung bei Verrichtungskennungen
-
Erlaubnis, gehobene Erlaubnis und Bewilligung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): "Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, die Bewilligung das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen."
- § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): "Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht. Eine gehobene Erlaubnis darf für Gewässerbenutzungen nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 nicht erteilt werden."
-
Erlaubnis und Bewilligung nach § 6 Bergbaugesetz
- "Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, bedarf der Erlaubnis, wer bergfreie Bodenschätze gewinnen will, der Bewilligung"
-
Verlängerung, Neubeantragung, Neuerteilung
- Verlängerung ist i. d. R. vorgesehen, wenn die ursprüngliche Bewilligung noch gilt und nur der Zeitraum verlängert werden soll, ohne dass alle Voraussetzungen neu geprüft werden müssen.
- Neubeantragung oder Weiterbewilligung bedeutet dagegen oft, dass der Antrag von Grund auf neu gestellt werden muss, inklusive aller Nachweise. Das ist dann oft der Fall, wenn die bisherige Bewilligung abgelaufen ist oder sich relevante Umstände geändert haben.
- Neuerteilung wird derzeit unterschiedlich verwendet z. B.
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis folgt nur nach einer vorherigen Entziehung, siehe "Fahrerlaubnis Neuerteilung"
- Neuerteilung eines Jagdscheins im Sinne einer Neubeantragung, siehe "Jagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein"
- Wiedererteilung eines Jagdscheins folgt nur nach einer vorherigen Einziehung / Entziehung, siehe "Jagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein"
- Empfehlung: generelle Verwendung der VK "Wiedererteilung" nach einer Einziehung / Entziehung statt der VK "Neuerteilung"