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Allgemeines

Auf Wunsch der Arbeitsgruppe "Best Practices Leistungszuschnitt" werden an dieser Stelle übergreifende Empfehlungen festgehalten:

  • Bei der Wahl der Verrichtungskennung (VK) ist stets die fachlich spezifischste Verrichtungskennung zu verwenden, z. B.
    • "Genehmigung" statt "Erteilung"
    • "Bewilligung" statt "Erteilung"
    • "Erlaubnis" statt "Erteilung"
    • "Erteilung" ist nur ersatzweise zu verwenden, wenn nichts Spezifischeres zutrifft.
  • Es wird empfohlen, zumindest bei Typ 4 & Typ 5 Leistungen die Begriffe im Kontext gleich beim Leistungszuschnitt zu erfassen. Warum? Während der methodischen Prüfung wird geprüft, ob die beantragte Leistung auch in anderen Bundesländern existiert. Wenn dabei auffällt, dass die Leistung in den Bundesländern unterschiedlich benannt ist (z. B. "Naturschutzwart" versus "Naturschutzwacht" versus "Naturschutzbeauftragter"), können diese unterschiedlichen Bezeichnungen gleich in den Begriffen im Kontext erfasst werden. Auf diese Weise wird die Suche nach vorhandenen Leistungen verbessert und Redundanzen werden minimiert.