4. Veröffentlichung im Leistungskatalog
Verantwortlich: Baustein Leistungen
Nach erfolgreicher fachlicher Freigabe wird der Leistungszuschnitt zur Umsetzung an den FIM-Baustein Leistungen übermittelt. Abhängig vom jeweiligen Bedarf erfolgt dort die Neuanlage, Änderung oder Löschung von Einträgen im Leistungskatalog (LeiKa) in Form von Leistungen mit dazugehörigem Leistungsschlüssel (auch 99er-Schlüssel genannt). Vor der Veröffentlichung wird sichergestellt, dass alle fachlichen und methodischen Anforderungen erfüllt sind und die Leistung konsistent in die bestehende Struktur des LeiKa eingegliedert werden kann. Für Typ 2/3 Leistungen wird zudem der Baustein Prozesse vom Baustein Leistungen in die methodische Prüfung einbezogen. Vereinzelt können in diesem Zuge erneute Abstimmungsbedarfe mit Fachlichkeit und/oder bedarfsmeldender Stelle entstehen. Die zentrale Bundesredaktion begleitet diesen Prozess koordinierend und stellt die Abstimmung zwischen Bedarfsmeldenden, Bundesressorts sowie den beteiligten FIM-Bausteinen sicher.
Nach der Veröffentlichung stehen die Leistungen im LeiKa zur Verfügung. Sie können über das FIM-Portal eingesehen werden und bilden die Grundlage für die Erstellung, Verknüpfung und Pflege weiterer FIM-Informationen.