Redaktionsprozess Leistungszuschnitt
Der Prozess der Identifikation und Abgrenzung, auch „Leistungszuschnitt" oder „Leistungsklärung" genannt, folgt grundsätzlich den folgenden Schritten, welche sich - je nach Ergebnis - in unterschiedlichen Iterationen wiederholen können:
- Einreichung eines Bedarfs durch die Bedarfsmeldung einer berechtigten Stelle
- Methodische Vorprüfung durch die zentrale Bundesredaktion
- Abstimmung und Freigabe des Leistungszuschnittes
- Eintragung der Leistung in den Leistungskatalog (LeiKa)
