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Redaktionsprozess Leistungszuschnitt

Der Prozess der Identifikation und Abgrenzung wird häufig auch "Leistungszuschnitt" oder "Leistungsklärung" genannt. Der Prozess folgt grundsätzlich den folgenden Schritten, welche sich - je nach Ergebnis - in unterschiedlichen Iterationen wiederholen können:

  1. Einreichung eines Bedarfs durch eine Bedarfsmeldung einer berechtigten Stelle
  2. methodische Vorprüfung die zentralen Bundesredaktion
  3. Abstimmung und Freigabe des Leistungszuschnittes
  4. Eintragung der Leistung in den Leistungskatalog