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Redaktionsprozess Leistungszuschnitt

Der Prozess der Identifikation und Abgrenzung, auch „Leistungszuschnitt" oder „Leistungsklärung" genannt, folgt grundsätzlich den folgenden Schritten, welche sich - je nach Ergebnis - in unterschiedlichen Iterationen wiederholen können:

  1. Einreichung eines Bedarfs durch die Bedarfsmeldung einer berechtigten Stelle
  2. Methodische Vorprüfung durch die zentrale Bundesredaktion
  3. Abstimmung und Freigabe des Leistungszuschnittes
  4. Eintragung der Leistung in den Leistungskatalog (LeiKa)

Der Prozess zur Erstellung eines Leistungszuschnitts