Redaktionsprozess Leistungszuschnitt
Der Prozess der Identifikation und Abgrenzung wird häufig auch "Leistungszuschnitt" oder "Leistungsklärung" genannt. Der Prozess folgt grundsätzlich den folgenden Schritten, welche sich - je nach Ergebnis - in unterschiedlichen Iterationen wiederholen können:
- Einreichung eines Bedarfs durch eine Bedarfsmeldung einer berechtigten Stelle
- methodische Vorprüfung die zentralen Bundesredaktion
- Abstimmung und Freigabe des Leistungszuschnittes
- Eintragung der Leistung in den Leistungskatalog