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1. Einreichung

Verantwortlich: Fachlichkeit der Bundes- und Landesebene

Die Einreichung eines Leistungszuschnitts bildet den Einstieg in den Redaktionsprozess der zentralen Bundesredaktion. Um Verwaltungsleistungen nach der FIM-Methodik einheitlich und nachvollziehbar im Leistungskatalog (LeiKa) abzubilden, müssen diese zunächst im Rahmen einer Normenanalyse identifiziert und abgegrenzt werden. Dieser Prozess wird als Leistungszuschnitt oder Leistungsklärung bezeichnet.

Bedarfsmeldende können über einen Leistungszuschnitt die Neuanlage, Änderung oder Löschung von Leistungen/Einträgen im LeiKa beantragen. Hierfür ist das aktuelle Musterformular Leistungszuschnitt zu verwenden, das als standardisierter Einstiegspunkt für die Abstimmung von Inhalten mit der zentralen Bundesredaktion dient. Das Formular sollte vollständig ausgefüllt werden und eine fachliche Begründung des jeweiligen Bedarfs enthalten.

Bedarfe können primär über das FIM-Ticketsystem (ticket@fimportal.de) oder alternativ über das Funktionspostfach (bundesredaktion@bmds.bund.de) eingereicht werden. Nach Eingang wird die Bedarfsmeldung registriert, einem Bearbeitungsvorgang zugeordnet und einer ersten Sichtung unterzogen. Unvollständige oder fachlich nicht ausreichend begründete Angaben können zu Rückfragen oder der Anforderung weiterer Informationen führen.

Die methodische Prüfung wird durch die Informationsmanager:innen des Teams Leistungszuschnitte koordiniert. Dabei wird anhand der geltenden FIM-Standards und der definierten Zuschnittsindikatoren geprüft, ob der beantragte Leistungszuschnitt methodisch korrekt und fachlich nachvollziehbar ist. Im Anschluss wird die fachliche Freigabe durch das zuständige Bundesressort eingeholt.

Der Bearbeitungsprozess erfolgt häufig iterativ. Während der Prüfung stehen die Informationsmanager:innen im Austausch mit den Bedarfsmeldenden und den zuständigen Fachansprechpersonen. Ziel ist es, sowohl die methodischen Anforderungen des FIM als auch die fachliche Richtigkeit der abgebildeten Leistungen sicherzustellen.

Für die Einreichung und die weitere Kommunikation stehen die zentralen Kontaktwege der zentralen Bundesredaktion zur Verfügung. Die Abstimmung erfolgt in der Regel per E-Mail und wird bei Bedarf durch Telefon- oder Videokonferenzen ergänzt.

Was benötige ich für die Einreichung?​