3. Abstimmung, Prüfung und Freigabe
Fachliche Prüfung
Verantwortlich: Fachreferate der obersten Bundesbehörden
Nach Abschluss der methodischen Vorprüfung und ggf. der Abstimmung mit der bedarfsmeldenden Stelle wird der Leistungszuschnitt mit Bitte um fachliche Prüfung und Freigabe an das zuständige Bundesressort übermittelt. Die FIM-Ressortansprechperson (FIM-RAP) übernimmt die Vermittlung des Zuschnitts innerhalb des Ressorts an das zuständige Fachreferat bzw. die intern zuständige Stelle (sog. Fachansprechperson). Die Fachansprechperson im rechtsetzenden Bundesressort prüft den Leistungszuschnitt auf fachliche Korrektheit und teilt der FIM-RAP das Ergebnis der Prüfung mit. Die FIM-RAP übermittelt die Rückmeldung des Fachreferats an die zentrale Bundesredaktion. Diese kann die fachliche Freigabe oder auch eine begründete Ablehnung bzw. zu überarbeitende Punkte und Rückfragen umfassen.
Methodische Prüfung
Verantwortlich: FIM-Bausteine Prozesse und Leistungen
Leistungszuschnitte werden im Rahmen des Redaktionsprozesses auch durch die Bausteine Prozesse und Leistungen methodisch überprüft.