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Regeln für die Dokumentsteckbrief-Erstellung nach Dokumentart

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Da Dokumentsteckbriefe beantragt und nicht direkt durch die Modellierenden erstellt werden, müssen Sie nicht alle Feinheiten, die hier zu beachten sind verstanden haben. In Rücksprache mit dem Baustein erhalten Sie Hilfestellung bei der Identifizierung der korrekten Handlungsgrundlage.

Die Regeln zur Erstellung von Dokumentsteckbriefen sind teilweise stark abhängig von der Dokumentart. Aus diesem Grund macht es Sinn, sich zunächst mit der Dokumentart auseianderzusetzen und von dort aus weiter voranzuschreiten.

Antrag

Regeln für die Namensgebung

Der Name ist eine Kombination aus: Dokumentart + Verrichtungskennung + Leistungsobjekt + Verrichtungsdetail Füllwörter sind nicht zu verwenden.

Beispiele

  • Antrag Erstattung Schülerbeförderung
  • Antrag Erteilung Ausbildungsduldung
  • Antrag Ausstellung Abgeschlossenheitsbescheinigung

Regeln für die Bezeichnung

Die Bezeichnung wird in Anlehnung an die Leistungsbezeichnung II gebildet.

Beispiele

  • Erstattung von der Schülerbeförderung beantragen
  • Ausbildungsduldung beantragen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

Regeln für die Handlungsgrundlagen

Es muss genau die Handlungsgrundlage genannt werden, aus der das Dokument originär hervorgeht. Weitere Handlungsgrundlagen sollen nur ergänzt werden, sowie diese notwendig sind. Handlungsgrundlagen, die die Ausgestaltung des Dokuments beschreiben, sind in der Regel nicht zu nennen.

Regeln für die Definition

In der Definition soll das Dokument selbst knapp beschrieben werden. Das Objekt des Dokumentsteckbriefs, also das Dokument selbst, muss immer im Fokus stehen.

Anzeige

Regeln für die Namensgebung

Der Name ist eine Kombination aus: Dokumentart + Verrichtungskennung + Leistungsobjekt + Verrichtungsdetail Füllwörter sind nicht zu verwenden.

Beispiele

  • Anzeige Entgegennahme Entnahme Grundwasser
  • Anzeige Umschreibung Erbfall Bergbauerlaubnis
  • Anzeige Veranstaltung Wanderlager

Regeln für die Bezeichnung

Die Bezeichnung wird in Anlehnung an die Leistungsbezeichnung II gebildet.

Beispiele

  • Entnahme von Grundwasser anzeigen
  • Erbfall bei einer Bergbauerlaubnis anzeigen
  • Wanderlager anzeigen

Regeln für die Handlungsgrundlagen

Es muss genau die Handlungsgrundlage genannt werden, aus der das Dokument originär hervorgeht. Weitere Handlungsgrundlagen sollen nur ergänzt werden, sowie diese notwendig sind. Handlungsgrundlagen, die die Ausgestaltung des Dokuments beschreiben, sind in der Regel nicht zu nennen.

Regeln für die Definition

In der Definition soll das Dokument selbst knapp beschrieben werden. Das Objekt des Dokumentsteckbriefs, also das Dokument selbst, muss immer im Fokus stehen.

Bescheid

Allgemeines

In einem Antragsverfahren kann sowohl Verbot, Gebot, Erlaubnis oder Freistellung von einer Sachlage beantragt werden. Dazu gibt es jeweils einen positiven Bescheid, oft Bewilligungsbescheid aber nicht nur, oder einen negativen Bescheid, meist Ablehnungsbescheid, aber es kann Ausnahmen geben.

Realakte bei positiven Bescheiden

Falls es sich um einen Realakt handelt, gibt es den positiven Bescheid als Dokument nicht. Ein Realakt ist eine tatsächliche Handlung einer Behörde, die Rechtswirkungen kraft Gesetzes herbeiführt, ohne dass eine vorherige Regelung durch einen Bescheid nötig oder beabsichtigt ist. In diesem Fall existiert auch kein Dokumentsteckbrief.

Regeln für die Namensgebung

Für positive und negative Bescheide:

Art des Bescheids (laut Handlungsgrundlage) Verrichtungsdetail (falls notwendig) Gegenstand (ohne Füllwörter)

Explizit gilt für negative Bescheide:

Nach Möglichkeit sollte auf den Begriff “Ablehnungsbescheid” zurückgegriffen werden. Es kann jedoch sein, dass die Handlungsgrundlage etwas anderes vorgibt.

Beispiele
Positive Bescheide
  • Bescheid Ausnahmegenehmigung Verbot Beseitigen oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche
  • Zuwendungsbescheid weitere beantragte Fördermittel
  • Genehmigungsbescheid Erlaubnis Verwendung Arbeitsmittel
  • Zustimmungsbescheid Verlegung oder Änderung Telekommunikationslinien Zustimmung
  • Feststellungsbescheid Überprüfung Erhöhte Gefahr Störfälle (Dominoeffekt)
  • Baugenehmigung
  • Sondernutzungserlaubnis Bundesfernstraßen
Negative Bescheide
  • Ablehnungsbescheid Erlaubnis Entnahme Grundwasser
  • Ablehnungsbescheid Anmeldung Bestattung
  • Ablehnungsbescheid Verlängerung Bauvorbescheid
  • Ablehnungsbescheid Baugenehmigung

Regeln für die Bezeichnung

Orientiert sich am Namen des Dokuments, Füllwörter sollen verwendet werden. Die Bezeichnung endet nicht mit einem Punkt.

Beispiele
Positive Bescheide
  • Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung oder Abschneiden von Bäumen, Hecken, lebender Zäune Gebüsche und andere Gehölze
  • Bewilligung weiterer beantragter Fördermittel
  • Erlaubnis zur Verwendung von Arbeitsmitteln
  • Zustimmung zur Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien
  • Feststellungsbescheid für eine erhöhte Gefahr von Störfällen im Kontext des Dominoeffekts
  • Baugenehmigung
  • Sondernutzungserlaubnis Bundesfernstraßen
Negative Bescheide
  • Ablehnungsentscheid zur Entnahme von Grundwasser
  • Ablehnungsbescheid zur Anmeldung einer Bestattung
  • Ablehnungsbescheid zur Verlängerung eines Bauvorbescheids
  • Ablehnungsbescheid Baugenehmigung

Regeln für die Handlungsgrundlagen

Es muss die Handlungsgrundlage genannt werden, aus denen das Dokument initial hervorgeht. Falls sich keine solche Handlungsgrundlagen finden lässt, ist die Handlungsgrundlage des Initialisierungsdokument zu verwenden.

Regeln für die Definition

In der Definition soll das Dokument selbst knapp beschrieben werden.

Bericht

Regeln für die Namensgebung

Name des Dokumentes laut Handlungsgrundlage (ohne Füllwörter); wenn die Handlungsgrundlage keine Vorgaben macht, muss ein möglichst passender Begriff gefunden werden.

Beispiele

  • Messprotokoll Selbstüberwachung
  • Prüfungsberichte Bauträgern Baubetreuern
  • Niederschrift Prüfungsergebnis sicherheitstechnische Prüfung
  • Jahresbericht Sondervermögen
  • Bericht Zwangsverwaltungsobjekt
  • UVP-Bericht

Regeln für die Bezeichnung

Orientiert sich am Namen des Dokuments, Füllwörter sollen verwendet werden. Die Bezeichnung endet nicht mit einem Punkt.

Beispiele

  • Messprotokoll der Selbstüberwachung
  • Prüfungsberichte von Bauträgern und Baubetreuern
  • Niederschrift über das Ergebnis einer sicherheitstechnischen Prüfung
  • Jahresbericht Sondervermögen
  • Bericht Zwangsverwaltungsobjekt
  • UVP-Bericht

Regeln für die Handlungsgrundlagen

Es muss die Handlungsgrundlage genannt werden, aus denen das Dokument initial hervorgeht.

Regeln für die Definition

In der Definition soll das Dokument selbst knapp beschrieben werden.

Registeranfrage

Regeln für die Namensgebung

Anfrage + Name der Registerantwort

Beispiele

  • Anfrage Erteilung einfache Melderegisterauskunft
  • Anfrage Meldebescheinigung
  • Anfrage Führungszeugnis
  • Anfrage Führungszeugnis (erweitertes)
  • Anfrage Auskunft Berufskraftfahrerqualifikationsregister
  • Anfrage Auskunft ausländischer Fahreignungsregister

Regeln für die Bezeichnung

Orientiert sich am Namen des Dokuments, Füllwörter sollen verwendet werden. Das Wort Erteilung kann in diesem Zusammenhang verwendet werden, damit die Bezeichnung besser lesbar wird. Die Bezeichnung endet nicht mit einem Punkt.

Beispiele

  • Anfrage auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
  • Anfrage auf Erteilung einer Meldebescheinigung
  • Anfrage auf Erteilung eines Führungszeugnisses
  • Anfrage auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Anfrage auf Auskunft aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister
  • Anfrage auf Auskunft aus ausländischen Fahreignungsregistern

Regeln für die Handlungsgrundlagen

Die Handlungsgrundlage ergibt sich in der Regel implizit aus der Handlungsgrundlage der Registerantwort; d. h. diese sind in der Regel identisch.

Regeln für die Definition

In der Definition soll das Dokument selbst knapp beschrieben werden. Das Objekt des Dokumentsteckbriefs, also das Dokument selbst, muss immer im Fokus stehen.

Registerantwort

Regeln für die Namensgebung

Name des Dokumentes laut Handlungsgrundlage ohne Füllwörter

Beispiele

  • einfache Melderegisterauskunft
  • Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis
  • Führungszeugnis (erweitertes)
  • Auskunft Berufskraftfahrerqualifikationsregister
  • Auszug Liegenschaftsbuch
  • Gewerbezentralregisterauszug

Regeln für die Bezeichnung

Orientiert sich am Namen des Dokuments, Füllwörter sollen verwendet werden. Die Bezeichnung endet nicht mit einem Punkt.

Beispiele

  • Einfache Melderegisterauskunft
  • Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)
  • Auskunft aus dem Liegenschaftsbuch
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Regeln für die Handlungsgrundlagen

Es muss die Handlungsgrundlage genannt werden, aus der das Dokument initial hervorgeht.

Regeln für die Definition

In der Definition soll das Dokument selbst knapp beschrieben werden. Das Objekt des Dokumentsteckbriefs, also das Dokument selbst, muss immer im Fokus stehen.

Urkunde

Regeln für die Namensgebung

Name des Dokumentes laut Handlungsgrundlage ohne Füllwörter

Beispiele

  • Todesbescheinigung (abstrakt!)
  • Reisepass
  • Zertifikat Bundesamtes Sicherheit Informationstechnik
  • Handwerkskarte

Regeln für die Bezeichnung

Orientiert sich am Namen des Dokuments, Füllwörter sollen verwendet werden. Die Bezeichnung endet nicht mit einem Punkt.

Beispiele

  • Todesbescheinigung
  • Reisepass
  • Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
  • Handwerkskarte

Regeln für die Handlungsgrundlagen

Es muss die Handlungsgrundlage genannt werden, aus der das Dokument initial hervorgeht. Falls die Urkunde außerhalb der öffentlichen Verwaltung entsteht und es auch keine allgemeine Spezifikation in einer Handlungsgrundlage gibt (und nur dann) ist die Handlungsgrundlage zu nennen, in der das Dokument benötigt wird.

Regeln für die Definition

In der Definition soll das Dokument selbst knapp beschrieben werden. Das Objekt des Dokumentsteckbriefs, also das Dokument selbst, muss immer im Fokus stehen.