Das Föderale IT-Standardisierungsboard (FIT-SB)
Das FIT-SB nimmt im Rahmen der Standardisierungsagenda eine wichtige Rolle ein. Es entlastet den IT-Planungsrat, indem beispielsweise die Vorprüfung eines beantragten Standardisierungsbedarfs durch das FIT-SB erfolgt.
Kernaufgaben
Das FIT-SB…
- … identifiziert proaktiv Standardisierungsbedarfe.
- … prüft und bewertet diese Standardisierungsbedarfe und initiiert die Umsetzung.
- … ist dem IT-Planungsrat (IT-PLR) vorgeschaltet.
- … berät Stakeholder zum Lebenszyklus von Föderalen IT-Standards.
Die Aufgaben des FIT-SB im Detail
Im Lebenszyklus eines Föderalen IT-Standards hat das FIT-SB die folgenden Aufgaben:
Erklärtext für Infografik
Die Grafik ordnet Aufgaben des FIT-SB den Lebenszyklusphasen zu:
- Identifikation und Bedarfsmeldung
Das FIT-SB steht als Ansprechpartner bei entstehenden Standardisierungsideen zur Verfügung. Es wirkt mit bei der proaktiven Identifizierung von IT-Standardisierungsbedarfen. - Aufnahme, Prüfung, Bewertung und Entscheidung
Aufnahme, Prüfung und Bewertung von Standardisierungsbedarfen. - Umsetzung
Das FIT-SB unterstützt bei der Planung und Durchführung der Umsetzung. - Genehmigung
Die finale Umsetzung wird geprüft und eine Genehmigungsempfehlung vorbereitet. - Überführung in den Regelbetrieb
Das FIT-SB wirkt bei der Auswahl der künftigen Betriebsorganisation mit. - Regelbetrieb und Monitoring
Im Regelbetrieb werden Qualität und Quantität der Föderalen IT-Standards regelmäßig überprüft (Monitoring). Ergibt die Überprüfung, dass der Föderale IT-Standard nicht mehr benötigt wird oder dass dieser veraltet ist, dann wird eine Prüfung auf Dekommissionierung veranlasst. - Dekommissionierung
Das FIT-SB veranlasst die Prüfung auf Dekommissionierung eines Föderalen IT-Standards.
Darüber hinaus hat das FIT-SB folgende Aufgaben:
- Quantitative Betrachtung der Standardisierungsagenda
- Pflege und Weiterentwicklung von Prozessen und Hilfsmitteln der Standardisierungsagenda
Zusammensetzung des FIT-SB
Vorsitz
2 Mitglieder des IT-Planungsrats (aktuell die CIOs der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen)
Mitglieder
Neben dem Vorsitz nehmen Vertreter:innen folgender Organisationen mit Stimmrecht teil:
- Bund (BMDS - Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung)
- 3 Länder (im April 2026: Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen)
- Kommunen – bestellt von den kommunalen Spitzenverbänden
- Öffentliche IT-Dienstleister – bestellt von der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister (VITAKO e.V.)
- Private IT-Dienstleister – bestellt vom Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor (DATABUND e.V.)
- Deutsches Institut für Normung (DIN) e.V.
- Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT)
- FITKO
Darüber hinaus können durch das FIT-SB zwei weitere Mitglieder mit Sachkunde berufen werden. Diese Mitglieder können zeitlich befristet mit Stimmrecht mitarbeiten. Zudem können bei Bedarf Gäste ohne Stimmrecht teilnehmen.