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Das Föderale IT-Standardisierungsboard (FIT-SB)

Das FIT-SB nimmt im Rahmen der Standardisierungsagenda eine wichtige Rolle ein. Es entlastet den IT-Planungsrat, indem beispielsweise die Vorprüfung eines beantragten Standardisierungsbedarfs durch das FIT-SB erfolgt.

Kernaufgaben

Das FIT-SB…

  • … identifiziert proaktiv Standardisierungsbedarfe.
  • … prüft und bewertet diese Standardisierungsbedarfe und initiiert die Umsetzung.
  • … ist dem IT-Planungsrat (IT-PLR) vorgeschaltet.
  • … berät Stakeholder zum Lebenszyklus von Föderalen IT-Standards.

Die Aufgaben des FIT-SB im Detail

Im Lebenszyklus eines Föderalen IT-Standards hat das FIT-SB die folgenden Aufgaben:

Erklärtext für Infografik

Die Grafik ordnet Aufgaben des FIT-SB den Lebenszyklusphasen zu:

  1. Identifikation und Bedarfsmeldung
    Das FIT-SB steht als Ansprechpartner bei entstehenden Standardisierungsideen zur Verfügung. Es wirkt mit bei der proaktiven Identifizierung von IT-Standardisierungsbedarfen.
  2. Aufnahme, Prüfung, Bewertung und Entscheidung
    Aufnahme, Prüfung und Bewertung von Standardisierungsbedarfen.
  3. Umsetzung
    Das FIT-SB unterstützt bei der Planung und Durchführung der Umsetzung.
  4. Genehmigung
    Die finale Umsetzung wird geprüft und eine Genehmigungsempfehlung vorbereitet.
  5. Überführung in den Regelbetrieb
    Das FIT-SB wirkt bei der Auswahl der künftigen Betriebsorganisation mit.
  6. Regelbetrieb und Monitoring
    Im Regelbetrieb werden Qualität und Quantität der Föderalen IT-Standards regelmäßig überprüft (Monitoring). Ergibt die Überprüfung, dass der Föderale IT-Standard nicht mehr benötigt wird oder dass dieser veraltet ist, dann wird eine Prüfung auf Dekommissionierung veranlasst.
  7. Dekommissionierung
    Das FIT-SB veranlasst die Prüfung auf Dekommissionierung eines Föderalen IT-Standards.

Darüber hinaus hat das FIT-SB folgende Aufgaben:

  • Quantitative Betrachtung der Standardisierungsagenda
  • Pflege und Weiterentwicklung von Prozessen und Hilfsmitteln der Standardisierungsagenda

Zusammensetzung des FIT-SB

Vorsitz

2 Mitglieder des IT-Planungsrats (aktuell die CIOs der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen)

Mitglieder

Neben dem Vorsitz nehmen Vertreter:innen folgender Organisationen mit Stimmrecht teil:

  • Bund (BMDS - Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung)
  • 3 Länder (im April 2026: Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen)
  • Kommunen – bestellt von den kommunalen Spitzenverbänden
  • Öffentliche IT-Dienstleister – bestellt von der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister (VITAKO e.V.)
  • Private IT-Dienstleister – bestellt vom Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor (DATABUND e.V.)
  • Deutsches Institut für Normung (DIN) e.V.
  • Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT)
  • FITKO

Darüber hinaus können durch das FIT-SB zwei weitere Mitglieder mit Sachkunde berufen werden. Diese Mitglieder können zeitlich befristet mit Stimmrecht mitarbeiten. Zudem können bei Bedarf Gäste ohne Stimmrecht teilnehmen.