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Die Finanzierung eines Föderalen IT-Standards

Die Finanzierung eines Föderalen IT-Standards kann sich über die verschiedenen Lebenszyklusphasen unterscheiden.

Identifizierung und Bedarfsmeldung

Der Bedarfsträger meldet einen Standardisierungsbedarf bei der Geschäftsstelle des Föderalen IT-Standardisierungsboards (FIT-SB) an. In der Lebenszyklusphase Identifizierung und Bedarfsmeldung trägt der Bedarfsträger seine eigenen Aufwände.

Aufnahme, Prüfung, Bewertung und Entscheidung

Die Aufwände, die während der Aufnahme, Prüfung, Bewertung und Entscheidung entstehen, werden von den Beteiligten (Bedarfsträger und FIT-SB) selbst getragen.

Umsetzung

Während der Umsetzungsphase organisiert und verantwortet der Umsetzungsverantwortliche die erfolgreiche Umsetzung des Föderalen IT-Standards. Die Aufwände für die Umsetzung werden vom Umsetzungsverantwortlichen getragen. In bestimmten Fällen können die Aufwände aus dem Budget des IT-Planungsrats für föderale Digitalisierungsprojekte finanziert werden. Ein Projektantrag ist in diesem Fall gesondert zu stellen.

Daher ist es wichtig, die Kostenübernahme bereits in der Phase zwischen Bedarfsmeldung und Freigabe zur Umsetzung zu klären und im Dokument Definition of Ready (DoR) zu dokumentieren.

Überführung in den Regelbetrieb

Für die Überführung in den Regelbetrieb gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das erforderliche Budget für die Betriebskosten wurde ein Kalenderjahr im Voraus bei der FITKO zur Aufnahme in den Wirtschaftsplan beantragt.
  • Die Genehmigung durch den IT-Planungsrat und weiteren Instanzen wie Haushaltskommission oder Finanzministerkonferenz ist erfolgt.
  • Die Betriebsorganisation wird von der FITKO mit der Übernahme des Regelbetriebs beauftragt.

In dieser Phase agieren Umsetzungsverantwortlicher und Betreiber gemeinsam.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Aufwände des Betreibers für die Betriebsüberführung durch den IT-Planungsrat getragen.

Die Aufwände des Umsetzungsverantwortlichen während der Betriebsüberführung sind von diesem selbst zu tragen.

Wenn ein Föderaler IT-Standard in Betrieb genommen werden soll, obwohl die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt sind, so kann der Betrieb übergangsweise durch den Umsetzungsverantwortlichen übernommen werden. Die entstehenden Aufwände sind in diesem Fall vom Umsetzungsverantwortlichen zu tragen.

Regelbetrieb und Monitoring

Der Betrieb des Föderalen IT-Standards wird bis zur Stilllegung oder Ablösung durch den IT-Planungsrat über das Stammbudget der FITKO finanziert, sofern Betriebskosten entstehen. Die Beauftragung des Betriebs erfolgt durch die FITKO.

In diesem Zusammenhang ist es unbedingt erforderlich, die entstehenden Finanzbedarfe frühzeitig einzuplanen. Budgetbedarfe sind spätestens ein Kalenderjahr vor der Inbetriebnahme an die FITKO zu melden.

Beispiel: Soll etwa ein Föderaler IT-Standard ab 01.01.2025 in Betrieb genommen werden, so ist dieser Bedarf für den Betrieb bis 01.01.2024 anzumelden.

Das Gleiche gilt für Mehraufwände, die im laufenden Betrieb entstehen. Auch hier ist ein Kalenderjahr im Voraus eine Kostenprognose zu erstellen und mit der FITKO abzustimmen.

Dekommissionierung

Die Dekommissionierung erfolgt im Rahmen der Beauftragungen des Regelbetriebs und ist somit über das Budget für die Betriebskosten abgedeckt.

Sollte durch die Dekommissionierung Aufwände bei den Nutzern entstehen, so sind diese im Regelfall selbst zu tragen.