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Was ist ein Föderaler IT-Standard?

Standards sind in vielen Lebensbereichen zu finden. Sie dienen dazu, eine einheitliche Art und Weise zu beschreiben, wie z.B. Informationen ausgetauscht oder Prozesse übergreifend gestaltet werden (sollten).

Der IT-Planungsrat ist bei der Verwaltungsdigitalisierung im Kontext von fachunabhängigen oder fachübergreifenden Themen über den IT-Staatsvertrag angehalten, Standards verbindlich vorzugeben. Um diese Standards von anderen Bereichen abzugrenzen, wird ein solcher Standard als „Föderaler IT-Standard“ bezeichnet.

Ein Föderaler IT-Standard wird definiert​

Ein Föderaler IT-Standard...

  • wird im Rahmen der föderalen Verwaltungsdigitalisierung eingesetzt
  • dient dem digitalen Informationsaustausch und der digitalen Kommunikation zwischen Behörden und Bürgern bzw. Unternehmen
  • bezieht sich immer auf konkrete Anwendungsszenarien oder Nutzungskontexte (z.B. Fachprozess, Referenzarchitektur)
  • wird durch Beschluss eines föderalen Entscheidungsgremiums (z.B. IT-Planungsrat, Fachministerkonferenz, Föderales IT-Standardisierungsboard (FIT-SB)) oder durch Rechtsverordnung zu einer verbindlichen oder empfohlenen Vorgabe
  • ist eine föderal abgestimmte Spezifikation

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Welche Kriterien und Anforderungen zeichnen einen Föderalen IT-Standard aus?

Ein Föderaler IT-Standard hat diverse Qualitätskriterien und Anforderungen zu erfüllen.
So ist dieser...

  • konvergent und vermeidet daher Dopplungen und Redundanzen zu bereits bestehenden föderalen oder anderen IT-Standards
  • offen für die Ein- oder Mitwirkung durch die öffentliche Verwaltung und kann verändert bzw. erweitert werden
  • auf transparente (Weiter-)Entwicklung mit offenen Beteiligungsmöglichkeiten, insbesondere für betroffene Stakeholder, ausgelegt
  • für die Nachnutzung geeignet
  • öffentlich, kostenfrei und ohne Registrierungszwang zugänglich

Welche Bestandteile / Artefakte gehören zu einem Föderalen IT-Standard?

Ein Föderaler IT-Standard setzt sich aus verschiedenen Komponenten und Artefakten zusammen.
Dazu gehören...

  • eine Spezifikation mit der formalen Beschreibung des erwarteten Verhaltens bzw. der Informationsstrukturen, bestehend aus einem inhärenten Teil sowie Abhängigkeiten zu anderen IT-Standards oder Normen (z.B. Codelisten, EU Core Vocabularies, Kerndatenmodelle, etc.)
  • eine Benutzerdokumentation, die den Einsatz und die Anwendung des Föderalen IT-Standards genau beschreibt
  • eine Testumgebung, mit der die Einhaltung der Konformitätsregeln überprüft werden kann
  • eine Referenzimplementierung, die die technische Umsetzung nachvollziehbar aufzeigt

Welcher Kategorie ist ein Föderaler IT-Standard zuzuordnen?

Die Föderalen IT-Standards können in mehrere Kategorien eingeteilt werden. Daraus lässt sich auch ableiten, mit welcher Methode die Spezifikation des Föderalen IT-Standards erstellt wurde. Beispielsweise ArchiMate für Referenzarchitektur, FIM oder XÖV-Rahmenwerk für einen Datenaustausch-Standard.
Bislang identifizierte Kategorien sind:

KategorieKurzbeschreibungBeispiele
IT-Architektur-Standardeine Referenzarchitektur für einen generischen FachprozessArchiMate
Taxonomiebeschreibt ein einheitliches Modell zur Klassifizierung von Objekten – abgebildet meist über fachlich-technische CodelistenStaatenliste, Währungsliste
Designsprache/-systembeschreibt Elemente für eine föderal übergreifende User Experience und VisualisierungWCAG von W3C
Datenaustausch-Standardsbeschreiben die konkrete technische Repräsentation von auszutauschenden InformationsstrukturenDIN 91379, XÖV-Standards, XRechnung
Transport-Standardsbeschreiben den technischen, aber inhaltsneutralen Transport von InformationenOSCI, XTA
IT-Sicherheits-Standardsherausgegeben vom BSI für den IT-Planungsrat gemäß IT-Staatsvertrag 

Welchen Ursprung kann ein Föderaler IT-Standard haben?

Primär sollen Föderale IT-Standards nicht grundsätzlich neu entwickelt, sondern bestehende weiterentwickelt, erweitert und nachgenutzt werden.
So kann ein Föderaler IT-Standard…

  • auf Basis bestehender IT-Standards oder Spezifikationen (z.B. Marktstandards von OASIS, W3C, etc.) definiert und für eine föderale Nutzung etabliert werden

  • von der EU vorgegeben sein; in diesem Fall wird er für eine föderale Nutzung übernommen und ggf. adaptiert
  • (im Auftrag) von einem oder mehreren Bedarfsträgern aus dem föderalen Umfeld umgesetzt werden

Geltungsbereich der Definitionen und Beschreibungen​

Auch wenn die oben genannten Definitionen und Beschreibungen originär aus den Bedarfen und Anforderungen des IT-Planungsrats erarbeitet wurden, so sind sie doch auch fachübergreifend zu sehen. Sie sollen daher auch für die Föderalen IT-Standards gelten, die aufgrund ihres fachspezifischen Charakters in die Zuständigkeit der Fachministerkonferenzen fallen.

Produkte des IT-Planungsrats vs. Föderaler IT-Standard​

Der Begriff des Standards wird oftmals nicht eindeutig definiert benutzt. So verstehen viele darunter nicht ausschließlich Spezifikationen, sondern auch konkrete (IT-) Anwendungssysteme.
Grundsätzlich ist eine solche Sichtweise nachvollziehbar und verständlich. Im Ökosystem des IT-Planungsrats gibt es auch Produkte des IT-Planungsrats (z.B. 115, FIM, DVDV, FIT-Connect, etc.), die nach den Vorgaben des FITKO-Produktmanagements geführt werden. Diese Produkte sind von den Föderalen IT-Standards abzugrenzen.

Produkte wie FIT-Connect sind keine reinen Spezifikationen, sondern IT-Systeme, die Schnittstellen anbieten. Die Definition und Pflege dieser Schnittstellen obliegen der Verantwortung des jeweiligen Produktmanagements.
Allerdings können Produkte des IT-Planungsrats auch Föderale IT-Standards bereitstellen (z.B. DCAT-AP.de in GovData, XDatenfelder in FIM). Dies ist dann sinnvoll, wenn neben der produkteigenen Implementierung auch andere Implementierungen für die zugrundeliegende Spezifikation möglich sind und alternativ genutzt werden können.

Rechtliche Bindung von IT-Standards des IT-Planungsrats​

Nachfolgend haben wir die aktuelle Lage hierarchisch strukturiert:

  1. Auf Basis von Art. 91c, Abs. 2 Grundgesetz (öffnet in neuem Tab) können Bund und Länder „auf Grund von Vereinbarungen die für die Kommunikation zwischen ihren informationstechnischen Systemen notwendigen Standards und Sicherheitsanforderungen festlegen“.
  2. Der IT-Staatsvertrag regelt das gemeinsame „Grundverständnis der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der Bund-Länder-Zusammenarbeit bei dem Verbindungsnetz (Anm. d. Red.: i.e. FITKO) und der IT-Steuerung“ (aus der Präambel des IT-Staatsvertrags).
  3. Der IT-Planungsrat (IT-PLR) „beschließt fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards“ (§1, Abs. 1, Nr. 2 IT-Staatsvertrag).
  4. § 2 (Festlegung von IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards), Abs. 2 IT-Staatsvertrag regelt die Bindungswirkung. Danach werden Beschlüsse über Standards (…) „vom IT-Planungsrat (…) gefasst.“ „Diese Beschlüsse entfalten Bindungswirkung und werden vom Bund und den Ländern innerhalb jeweils vom IT-Planungsrat festzusetzender Fristen in ihren jeweiligen Verwaltungsräumen umgesetzt.“

Im Rahmen der Vergabeverfahren zur Entwicklung von fachspezifischen IT-Anwendungen ist von den Auftraggebern bereits in den Ausschreibungen darauf abzustellen, dass entsprechend benannte IT-Standards eingehalten und angewendet werden.