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Regelbetrieb und Changes (Änderungen)

Einordnung im Lebenszyklusmodell

Nach der Freigabe durch den IT-Planungsrat und der Übernahme in den Regelbetrieb kann der föderale IT-Standard zur Nutzung bereitgestellt und in konkreten Fachverfahren eingesetzt werden.

Standardisierungs-boardBedarfsträgerStandardisierungsboardUmsetzungsteamUmsetzungsteamund BetreiberBetreiberBetreiberIT-PlanungsratIT-PlanungsratBedarfs-meldungPrüfung, Be- wertung undAufnahmeUmsetzungGeneh-migungBetriebs-überführungDekommis- sionierungs-empfehlungGeneh-migungDekommis-sionierungRegelbetrieb

Bereitstellung relevanter Informationen

Spätestens mit dem Übergang in den Regelbetrieb stehen alle relevanten Informationen zum föderalen IT-Standard öffentlich zugänglich zur Verfügung. Der Betreiber dieses IT-Standards stellt diese Informationen auf einer zentralen Informationsplattform für föderale IT-Standards bereit. Dazu gehören unter anderem:

  • eine umfassende Dokumentation
  • die formale Spezifikation
  • Hilfsmittel wie Schema-Dateien und Tools
  • eine Referenzimplementierung
  • und eine Testumgebung

Mit der Übernahme in den Regelbetrieb wird die Weiterentwicklung des föderalen IT-Standards sichergestellt.

Umgang mit sich ändernden Anforderungen

Die Anforderungen der Nutzer ändern sich erfahrungsgemäß über die Zeit. Um darüber auf dem Laufenden zu sein, hält der Betreiber aktiv Kontakt zu den Stakeholdern (→ Stakeholdermanagement) und bietet die Möglichkeit Änderungsanforderungen zu stellen.

Der Betreiber nimmt die Anforderungen auf (→ Anforderungsmanagement), prüft und bewertet diese und passt den IT-Standard falls erforderlich an. Änderungsanforderungen (Change Requests) werden veröffentlicht und die zugehörigen Artefakte werden fortlaufend aktualisiert. Der Betreiber übernimmt die Pflege und Weiterentwicklung des IT-Standards (Änderungsmanagement).

Änderungsmanagement

Die Änderungen am IT-Standard und seinen Bestandteilen werden zum Beispiel in folgenden Fällen umgesetzt und auch dokumentiert:

  • wenn Fehler beseitigt werden müssen
  • wenn sich Nutzeranforderungen, Rechtsgrundlagen oder Rahmenbedingungen geändert haben
  • wenn sich Normen oder verbundene IT-Standards geändert haben
  • wenn der IT-Standard optimiert werden soll.

Der Betreiber wartet und pflegt den IT-Standard über die gesamte Betriebslaufzeit bis einschließlich zu seiner Dekommissionierung. Integraler Bestandteil ist die interne Qualitätssicherung der Änderungen und die Fortschreibung von Tests. Im Bedarfsfall bietet der Betreiber regelmäßig Workshops und Schulungen zum IT-Standard an.

Die konkrete Art und Weise des Betriebs wird im Betriebskonzept beschrieben. Dieses wird initial während der Umsetzungsphase erstellt und regelmäßig evaluiert. Dazu steht im Downloadbereich eine Vorlage bereit.

Art und Umfang des Regelbetriebs

Insgesamt hängen Art und Umfang des Regelbetriebs ganz vom jeweiligen IT-Standard ab. Nicht in allen Fällen ist eine groß angelegte Betriebsorganisation notwendig. Wenn beispielsweise ein Industriestandard zum föderalen IT-Standard des IT-Planungsrats erklärt wird, dann ist der Aufbau einer eigenen Betriebsorganisation möglicherweise nicht erforderlich.

Finanzierung des Regelbetriebs

Die Finanzierung des Betriebs eines IT-Standards übernimmt der IT-Planungsrat aus dem Stammbudget der FITKO (siehe auch Finanzierung).