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Standardisierungsmethode

Basierend auf der Digitalisierungsstrategie des IT-Planungsrats werden Standardisierungsbedarfe vom Standardisierungsboard begleitet und Fortschritte verfolgt.
Der Bedarfsträger unterbreitet einen Lösungsvorschlag (Definition of Ready) für den gewünschten IT-Standard, der vom Standardisierungsboard begutachtet wird. Im Anschluss kann der IT-Standard entwickelt und umgesetzt werden. Dabei entsteht neben der detaillierten Spezifikation des IT-Standards unter anderem eine Referenzimplementierung als Machbarkeitsstudie. Wenn diese und weitere Anforderungen erfüllt sind, wird der neu geschaffene IT-Standard von einem spezialisierten Dienstleister in den Regelbetrieb übernommen.
So können Verwaltungsverfahren diesen neuen IT-Standard nutzen. In der Folge wird der IT-Standard gewartet und weiterentwickelt und am Ende seines Lebenszyklus außer Betrieb genommen.

Mehr zu Standardisierungsmethoden

IT-Standards werden von Standardisierungsorganisationen oder -gremien entwickelt, die häufig einen breiten Querschnitt von Interessenvertretern aus Industrie, öffentlicher Verwaltung, Akademie und anderen relevanten Bereichen in das Verfahren einbeziehen.

Wichtig ist, dass ein Standardisierungsprozess transparent, fair und inklusiv sein sollte, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.

Die Methoden zur Bildung von IT-Standards in bedeutsamen Standardisierungsorganisationen wie beispielsweise ISO, CEN oder DIN variieren nach Organisation und Fachgebiet, aber im Allgemeinen umfassen sie folgende Schritte:

  • Bedarfsermittlung: Der erste Schritt besteht darin, den Bedarf für einen neuen Standard oder die Aktualisierung eines bestehenden Standards zu ermitteln. Dies kann durch die Meldung eines Bedarfs aus der öffentlichen Verwaltung, aufgrund technischer Entwicklungen, veränderter Marktbedingungen, Sicherheitsanforderungen oder anderen Faktoren erfolgen.
  • Prüfung und Bewertung des Vorschlags oder Bedarfs durch ein zuständiges Gremium: Das Gremium kann sich aus verschiedenen Interessenvertretern zusammensetzen, die Fachkenntnisse und Erfahrungen im betreffenden Fachgebiet haben. Dies können Unternehmen, Fachleute, Vertreter der öffentlichen Verwaltung, Verbraucherorganisationen und andere sein.
  • Entwurfsentwicklung oder Umsetzung des IT-Standards: Dies beinhaltet die Festlegung von technischen Spezifikationen, Anforderungen, Verfahren und anderen relevanten Details.
  • Konsensbildung: Schon während des Entwicklungsprozesses wird versucht, Konsens unter den Mitgliedern des Gremiums zu erreichen. Diskussionen, Abstimmungen und Überarbeitungen sind übliche Schritte, um unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven zu berücksichtigen. Häufig wird der erstellte Standardentwurf öffentlich zur Überprüfung und Kommentierung freigegeben. Interessierte Parteien können Feedback geben, Anmerkungen machen und Änderungsvorschläge einbringen.
  • Überprüfen und einarbeiten der Kommentare: Das Gremium berücksichtigt das erhaltene Feedback und führt gegebenenfalls Anpassungen am Entwurf durch.
  • Genehmigung: Wenn eine ausreichende Konsensbildung erreicht ist und der Entwurf als ausgereift betrachtet wird, wird der IT-Standard verabschiedet.
  • Veröffentlichung: Der verabschiedete IT-Standard wird veröffentlicht und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Betriebsüberführung in den Regelbetrieb: Organisationen und Unternehmen können den Standard in ihre Praktiken, Produkte oder Dienstleistungen integrieren.
  • Überwachung und Aktualisierung: IT-Standards werden regelmäßig überwacht und können bei Bedarf aktualisiert werden, um mit technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und relevante Anforderungen abzubildenbeizubehalten.
  • Dekommisionierung: Am Ende des Lebenszyklus eines IT-Standards wird dieser stillgelegt, also dekommissioniert.

Die Vorgehensweise der STDAG reflektiert die Best Practices der großen Standardisierungsorganisationen angepasst auf das Umfeld der föderalen Verwaltung.