Bewertungskriterien für einen Standardisierungsbedarf
Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie von Bund und Ländern werden Bedarfsmeldungen mit sehr konkreten Anforderungen beim Standardisierungsboard (STDB) eingereicht. Die Bedarfsträger aus der Fläche haben einen entsprechenden Bedarf erkannt und beschreiben diesen in einer Bedarfsmeldung. In diesem Zusammenhang ist es denkbar, dass ein Bedarf am Ende so speziell und einzigartig ist, dass es nicht sinnvoll wäre, diesen mit hohem Aufwand in einen IT-Standard zu wandeln, der bundesweit bei anderen Behörden kaum Nachfrage erzeugt. Aus diesem Grund wird vor dem Eintritt in Planung und Umsetzung eine Bewertung vorgeschaltet. Diese erfolgt durch das Standardisierungsboard.
Lesen Sie auf dieser Seite, welche Anforderungen in dieser frühen Phase zu erfüllen sind, um den Standardisierungsprozess anzustoßen.
Voraussetzungen für ein Standardisierungsprojekt
Die Bezeichnung Standard impliziert bereits, dass es darum geht, für eine wiederholte oder wiederkehrende Aufgabenstellung bestimmte Lösungen oder Technologien stets in gleicher Weise und/oder Abfolge einzusetzen. Ziel der Vereinheitlichung ist es, Verarbeitungen effizienter zu gestalten und Fehler zu minimieren, da die individuelle, jeweils einmalige Umsetzung entfällt. Im Zusammenhang mit einem föderalen IT-Standardisierungs-Prozess muss ein Standardisierungsbedarf einige Eingangsvoraussetzungen erfüllen, um die Umsetzung anzustoßen:
Föderal
Jeder eingereichte Standardisierungsbedarf muss als erste Eingangsvoraussetzung dem föderalen Gedanken folgen:
- Ist das geplante Projekt mit dem gewünschten Ergebnis geeignet, die föderalistische Struktur in der Bundesrepublik zu fördern und zu stützen?
- Ist für das geplante Projekt eine spätere Nutzbarkeit des IT-Standards in anderen länderspezifischen Strukturen voraussichtlich notwendig, hilfreich oder wünschenswert?
- Gibt es bereits andere, vergleichbare oder verfügbare Lösungen (Hersteller- oder De-Facto-Standards), die ebenfalls dem föderalen Gedanken Rechnung tragen?