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Typisierung

Beschreibung

Mit der Typisierung

  • wird eindeutig geregelt, durch welche Ebene die Stamminformation erstellt (Regelungszuständigkeiten) und durch welche Ebenen die Stamminformation zu Vollzugsinformationen detailliert wird (Vollzugszuständigkeiten). Ist der Vollzug einer Leistung in den Ländern verschieden geregelt, so ist eine abschließende Typisierung im Stammtext nicht möglich. In diesem Fall ist die Vollzugszuständigkeit (a oder b) als Ergänzung zu vermerken (Typisierungen „1“ bis „5“ und „10“) bzw.
  • allgemeine Hinweise mit informativem Charakter, die keine bestimmte Leistung(serbringung) betreffen; konkrete Hinweise zu Service- und Sonderrufnummern oder zu thematisch zusammenhängenden Leistungen gegeben (Typisierungswerte „6“, „7“ und „8“)

Quelle: Glossar FIM-Portal

Weitere Informationen

FIM-Portal

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