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Single Digital Gateway-Verordnung (SDG-VO)

Beschreibung

Im Jahr 2018 hat der Europäische Rat beschlossen, ein EU weites, digitales Zugangstor zur Verwaltung zu schaffen: Das Single Digital Gateway (SDG). Während in Deutschland das Onlinezugangsgesetz (OZG) für ein digitales Angebot der Verwaltungsleistungen steht, stellt das SDG den Spatenstich zur Digitalisierung der Verwaltung auf EU-Ebene dar. Damit soll künftig europaweit die Möglichkeit gegeben werden, bürgernah und benutzerfreundlich Verwaltungsdienste und –verfahren online anzubieten sowie den Zugriff auf Informationen zu erleichtern.

Künftige Innovationen, Wachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze innerhalb der Europäischen Union setzen voraus, dass ein Zugang zum Binnenmarkt für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gesichert ist. In diesem Sinne stehen das SDG und die Digitalisierung auch für eine erleichterte Teilhabe am europäischen Binnenmarkt.

Angedacht ist eine europaweite Plattform, die derart angelegt ist, dass sie die Portale der einzelnen Mitgliedsstaaten intelligent verlinkt und in allen relevanten Sprachen verfügbar ist: Auf „Your Europe“ sollen bis 2023 nicht nur alle bestehenden Services gebündelt werden, sondern auch vollständig online, also ohne Behördenbesuche oder Papieranträge, verfügbar sein. Mittels des SDG sollen zudem 21 ausgewählte Verfahren der Verwaltung grenzüberschreitend allen EU-Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen medienbruchfrei zur Verfügung stehen.

Deutschland kommt den Umsetzungserfordernissen der SDG-Verordnung mit dem Onlinezugangsgesetz nach. So gehen SDG und OZG Hand in Hand, denn das SDG nimmt die deutschen Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene in die Pflicht, die Digitalisierung des Verwaltungsapparates voranzutreiben.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz: Single Digital Gateway – Ein Tor zum digitalen Europa

Weitere Informationen

BMI: Die Single Digital Gateway-Verordnung (SDG)

EU-Kommission: Informationsportal „Your Europe“

Europäischer Rat: VERORDNUNG (EU) 2018/1724 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Oktober 2018 (SDG-VO)

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