Onlinezugangsgesetz
Beschreibung
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen verpflichtet den Bund und die Länder dazu, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel "Familie & Kind" und "Unternehmensführung & - entwicklung") zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.
Quelle: BMI, Onlinezugangsgesetz (OZG)
Weitere Informationen
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
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