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Einen Standardisierungsbedarf anmelden und bewerten

Von der Idee (eines Bedarfsträgers) bis zu einem spezifizierten Standardisierungsbedarf ist es ein gutes Stück Weg. Schauen wir uns diesen Weg an!

Standardisierungs-boardBedarfsträgerStandardisierungsboardUmsetzungsteamUmsetzungsteamund BetreiberBetreiberBetreiberIT-PlanungsratIT-PlanungsratBedarfs-meldungPrüfung, Be- wertung undAufnahmeUmsetzungGeneh-migungBetriebs-überführungRegelbetriebDekommis- sionierungs-empfehlungGeneh-migungDekommis-sionierung

Wie läuft die Anmeldung eines Standardisierungsbedarfs ab?

Der Anmeldung eines neuen Standardisierungsbedarfs sind einige Schritte vorgeschaltet, um Bedarfsanforderungen frühzeitig zu präzisieren und gegebenenfalls ungeeignete Bedarfsanforderungen auf Basis definierter Kriterien herauszufiltern. Dadurch werden Missverständnisse zwischen den beteiligten Stakeholdern vermieden.

Die folgende Grafik enthält die einzelnen Stufen dieses Weges. Für eine detaillierte Erläuterung klicken Sie auf die die jeweilige Stufe.

IdeeBedarf anmeldenMit STDB abstimmenDoR erstellenDoR prüfen und bewertenBTBTSTDBBTSTDBBTSTDBBeteiligte Stakeholder:BTSTDBBedarfsträgerStandardisierungsboard

Idee, Bedarf anmelden

Typischerweise werden bei Analyse oder Design von technischen IT-Architekturen eventuelle Lücken oder Fehlstellen offenbar, die eine durchgängige Kommunikation oder Datenübertragung vereiteln oder erschweren. Aus diesen Erkenntnissen wird in der Folge durch einen Bedarfsträger ein Standardisierungsbedarf abgeleitet und beschrieben.

Ein Bedarfsträger meldet seinen Standardisierungsbedarf zunächst beim Standardisierungsboard (STDB).
Bis zur Klärung eines veränderten Prozesses – ggf. mit direktem Bezug zum Anforderungsmanagement – wird der Standardisierungsbedarf telefonisch und/oder per E-Mail gemeldet.
Die Meldung muss begründet sein. Diese Voraussetzung gilt gleichermaßen für einen Neubedarf wie für grundlegend veränderte Anforderungen an einen vorhandenen Standard.

Mit dem Standardisierungsboard abstimmen

Nach den initialen Überlegungen in der Behörde des Bedarfsträgers wird der gemeldete Standardisierungsbedarf in mehreren gemeinsamen Abstimmungsrunden besprochen und letztendlich in einem Beschluss finalisiert. Dabei wird vom Standardisiserungsboard geprüft, ob die Bedarfsmeldung einige Grundvoraussetzungen an einen föderalen IT-Standard erfüllt. Dazu gehört beispielsweise, dass ein Standardisierungsbedarf

  • föderal
  • fachübergreifend
  • fachunabhängig

sein muss.

Einzelheiten zu den Bewertungskriterien für einen Standardisierungsbedarf

„Definition of Ready“ (DoR) erstellen

Sobald Einigkeit darüber hergestellt wurde, dass ein solcher IT-Standard wünschenswert und erforderlich ist, fordert das Standardisierungsboard den Bedarfsträger auf, seine Anforderungen an den benötigten IT-Standard in Form einer Definition of Ready (DoR) zusammenzutragen.
Mittels der DoR wird Einvernehmen über die genauen Anforderungen an den beschriebenen IT-Standard zwischen dem Bedarfsträger und dem STDB hergestellt. Die DoR ist das offizielle Dokument zur Anmeldung eines Standardisierungsbedarfs. Bezogen auf den gesamten Lebenszyklus ist die DoR also ein entscheidender Meilenstein.
Die DoR beinhaltet Informationen darüber, welches Ergebnis die Beteiligten von der nachfolgenden Entwicklung erwarten. Sie gibt auf Basis einer Vision Eckpunkte für die Eigenschaften des späteren Standards vor. Die DoR spezifiziert die Aufgabenstellung für das Umsetzungsteam, welches anschließend im Rahmen der Umsetzung mit der Realisierung des IT-Standards beauftragt wird.

Im Downloadbereich steht ein Dokument zur Verfügung, welches detailliert auf die Inhalte der DoR eingeht.

DoR prüfen und bewerten

Das Standardisiserungsboard prüft und bewertet, ob die DoR die Erwartungshaltung an einen IT-Standard ausreichend beschreibt. Anschließend erfolgt eine Rückmeldung an den Bedarfsträger.
Wird ein angemeldeter Standardisierungsbedarf nicht angenommen, enthält diese Rückmeldung zusätzlich eine Begründung.