Arbeitsformate im Föderalen IT-Architekturmanagement
Die Bearbeitung von architekturrelevanten Aufgaben im Föderalen IT-Architekturmanagement erfolgt im Rahmen von vordefinierten Arbeitsformaten. Es werden drei wesentliche Arbeitsformate (AF) unterschieden (nähere Informationen zu den Arbeitsformaten finden sich in Kapitel 5.1 des Rahmenkonzept „Föderales IT-Architekturmanagement“):
Arbeitsformat 1 (AF-1): Bearbeitung als Teil der Gremientätigkeiten des FIT-AB
Dieses Arbeitsformat umfasst die formalen Gremientätigkeiten des Föderalen IT-Architekturboards in seiner unmittelbaren Eigenschaft als architektonisches Beratungsgremium des IT-Planungsrates und der AL-Runde. In diesem Arbeitsformat werden Aufgaben bearbeitet, die Beratung und/oder Beschlussfassung durch das FIT-AB erfordern. Die Befassung mit diesen Aufgaben erfolgt in einem der Sitzungsformate des FIT-AB
Arbeitsformat 2 (AF-2): Bearbeitung durch eine Arbeitsgruppe des Föderalen IT-Architekturmanagements (FIT-AG)
In diesem Arbeitsformat werden Aufgaben mit Projektcharakter und/oder hohem Beteiligungsbedarf von Bund und Ländern bearbeitet. Arbeitsgruppen werden durch einen Beschluss des FIT-AB gegründet und erhalten von diesem einen klar definierten Arbeitsauftrag (siehe Prozess zur Planung von FIT-AGs). Sie führen auf dieser Grundlage eine belastbare Umsetzungsplanung durch. Die Arbeit der FIT-AGs wird durch das FIT-AB und dessen Geschäftsstelle mithilfe von geeigneten Maßnahmen fortlaufend kontrolliert und gesteuert (siehe Prozess zur Steuerung von FIT-AGs ). Die Mitglieder des FIT-AB können sich freiwillig und nach eigenem Ermessen an FIT-AGs beteiligen. Die personelle Besetzung von FIT-AGs kann sich, muss sich aber nicht, mit der personellen Besetzung des FIT-AB decken.
Arbeitsformat 3 (AF-3): Bearbeitung als Teil der Linientätigkeiten des FITKO AM
Dieses Arbeitsformat ist für Aufgaben mit ständigen und/oder reaktiven Handlungsbedarfen sowie für Aufgaben mit starkem fachlich-technischen und/oder explorativem Charakter zu wählen. Die durch das FITKO AM als Teil seiner Linientätigkeiten wahrzunehmenden Aufgaben des FIT-AM (vgl. Regelzuständigkeiten ) werden durch das FITKO AM und das FIT-AB in beidseitigem Einvernehmen definiert und abgegrenzt.
Regelzuständigkeiten
Die Arbeitsteilung des FIT-AB und des FITKO AM im Föderalen IT-Architekturmanagement wird über die Zuordnung von Aufgaben zu Arbeitsformaten definiert: Jede wesentliche und mittelfristig stabile Aufgabe im Föderalen IT-Architekturmanagement wird im Regelfall in einem dem Aufgabentyp standardmäßig zugewiesenen Arbeitsformat bearbeitet.
| Aufgaben | AF1: Gremienarbeit des FIT-AB | AF 2: Arbeitsgruppe des Föderalen IT-Architekturmanagements | AF3: Bearbeitung in Linientätigkeit des FITKO AM |
|---|---|---|---|
| Aufgabenbereich 1: Anforderungsmanagement | |||
| A-1-I: Analyse von strategischen Zielen, Initiontiven und Vorhaben | - | - | x |
| A-1-II: Erhebung, Erfassung und Analyse von Anforderungen an die föderale IT-Architektur | - | - | x |
| A-1-III: Bewertung und Priorisierung von Anforderungen an die föderale IT-Architektur | x | - | - |
| Aufgabenbereich 2: Weiterentwicklung der föderalen Architektur | |||
| A-2-I: Initiale Aufnahme von Ist-Zuständen der föderalen IT-Architektur | - | x | - |
| A-2-II: Pflege und Dokumentation von Ist-Zuständen der föderalen IT-Architektur | - | - | x |
| A-2-III: Entwicklung und Dokumentation von Soll-Zuständen der föderalen IT-Architektur | - | x | - |
| A-2-IV: Entwicklung, Erprobung und Evaluation von Lösungsansätzen und -architekturen | - | - | x |
| A-2-V: Definition und Monitorung von Transitionsschritten der föderalen IT-Architektur | - | - | x |
| Aufgabenbereich 3: Architekturvorgaben | |||
| A-3-I: Definition des Glossars | x | - | - |
| A-3-II: Vorschlag und Pflege eines Glossars | - | - | x |
| A-3-III: Entwicklung und Definition von Architekturvorgaben (Architekturrichtlinien, Standards, Architekturprinzipien, etc.) | - | x | - |
| A-3-IV: Evaluation von Architekturvorgaben(Architekturrichtlinien, Standards, Architekturprinzipien, etc.) | - | - | x |
| A-3-V: Entwicklung von Referenzarchitekturen und -modellen | - | x | - |
| A-3-VI: Pflege von Referenzarchitekturen und -modellen | - | - | x |
| Aufgabenbereich 4: Architektur-Governance | |||
| A-4-I: Monitoring von föderalen Projekten, Standards, Produkten und relevanten Infrastrukturkomponente | - | - | x |
| A-4-II: Architekturreviews zur Sicherstellung der Einhaltung von Architekturvorgaben | - | - | x |
| Aufgabenbereiche 5: Veröffentlichung und Kommunikation | |||
| A-5-I: Aufbereitung, Veröffentlichung und Pflege von öffentlichen Architekturinformationen | - | - | x |
| A-5-II: Schulung und Sensibilisierung von relevanten Zielgruppen | - | - | x |
| A-5-III: Stakeholder-Management | - | - | x |
| Aufgabenbereich 6: Beratungsleistungen | |||
| A-6-I: Architektonische Beratung der Entscheidungsebene bei Projektentscheidungen und Beschlüssen | x | - | - |
| A-6-II: Bereitstellung von Architekturinformationen | - | - | x |
| A-6-III: Architektonische Unterstützung von Projekten, Standards, Produkten und föderalen Infrastrukturkomponenten | - | - | x |
| Aufgabebereich 7: Methodik | |||
| A-7-I: Entwicklung von methodischen Standards und Werkzeugen | - | x | - |
| A-7-II: Pflege, Analyse, Überprüfung und Wahrung von methodischen Standards und Werkzeugen | - | - | x |
| A-7-III: Beschaffung, Konfiguration und Betrieb von Softwarewerkzeugen für das Föderale IT-Architekturmmanagement | - | - | x |
| [Abbildung 3: Regelzuständigkeiten im FIT-AM] |