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Arbeitsformate im Föderalen IT-Architekturmanagement

Die Bearbeitung von architekturrelevanten Aufgaben im Föderalen IT-Architekturmanagement erfolgt im Rahmen von vordefinierten Arbeitsformaten. Es werden drei wesentliche Arbeitsformate (AF) unterschieden (nähere Informationen zu den Arbeitsformaten finden sich in Kapitel 5.1 des Rahmenkonzept „Föderales IT-Architekturmanagement“):

Arbeitsformat 1 (AF-1): Bearbeitung als Teil der Gremientätigkeiten des FIT-AB

Dieses Arbeitsformat umfasst die formalen Gremientätigkeiten des Föderalen IT-Architekturboards in seiner unmittelbaren Eigenschaft als architektonisches Beratungsgremium des IT-Planungsrates und der AL-Runde. In diesem Arbeitsformat werden Aufgaben bearbeitet, die Beratung und/oder Beschlussfassung durch das FIT-AB erfordern. Die Befassung mit diesen Aufgaben erfolgt in einem der Sitzungsformate des FIT-AB

Arbeitsformat 2 (AF-2): Bearbeitung durch eine Arbeitsgruppe des Föderalen IT-Architekturmanagements (FIT-AG)

In diesem Arbeitsformat werden Aufgaben mit Projektcharakter und/oder hohem Beteiligungsbedarf von Bund und Ländern bearbeitet. Arbeitsgruppen werden durch einen Beschluss des FIT-AB gegründet und erhalten von diesem einen klar definierten Arbeitsauftrag (siehe Prozess zur Planung von FIT-AGs). Sie führen auf dieser Grundlage eine belastbare Umsetzungsplanung durch. Die Arbeit der FIT-AGs wird durch das FIT-AB und dessen Geschäftsstelle mithilfe von geeigneten Maßnahmen fortlaufend kontrolliert und gesteuert (siehe Prozess zur Steuerung von FIT-AGs ). Die Mitglieder des FIT-AB können sich freiwillig und nach eigenem Ermessen an FIT-AGs beteiligen. Die personelle Besetzung von FIT-AGs kann sich, muss sich aber nicht, mit der personellen Besetzung des FIT-AB decken.

Arbeitsformat 3 (AF-3): Bearbeitung als Teil der Linientätigkeiten des FITKO AM

Dieses Arbeitsformat ist für Aufgaben mit ständigen und/oder reaktiven Handlungsbedarfen sowie für Aufgaben mit starkem fachlich-technischen und/oder explorativem Charakter zu wählen. Die durch das FITKO AM als Teil seiner Linientätigkeiten wahrzunehmenden Aufgaben des FIT-AM (vgl. Regelzuständigkeiten ) werden durch das FITKO AM und das FIT-AB in beidseitigem Einvernehmen definiert und abgegrenzt.

Regelzuständigkeiten

Die Arbeitsteilung des FIT-AB und des FITKO AM im Föderalen IT-Architekturmanagement wird über die Zuordnung von Aufgaben zu Arbeitsformaten definiert: Jede wesentliche und mittelfristig stabile Aufgabe im Föderalen IT-Architekturmanagement wird im Regelfall in einem dem Aufgabentyp standardmäßig zugewiesenen Arbeitsformat bearbeitet.

AufgabenAF1: Gremienarbeit des FIT-ABAF 2: Arbeitsgruppe des Föderalen IT-ArchitekturmanagementsAF3: Bearbeitung in Linientätigkeit des FITKO AM
Aufgabenbereich 1: Anforderungsmanagement
A-1-I: Analyse von strategischen Zielen, Initiontiven und Vorhaben--x
A-1-II: Erhebung, Erfassung und Analyse von Anforderungen an die föderale IT-Architektur--x
A-1-III: Bewertung und Priorisierung von Anforderungen an die föderale IT-Architekturx--
Aufgabenbereich 2: Weiterentwicklung der föderalen Architektur
A-2-I: Initiale Aufnahme von Ist-Zuständen der föderalen IT-Architektur-x-
A-2-II: Pflege und Dokumentation von Ist-Zuständen der föderalen IT-Architektur--x
A-2-III: Entwicklung und Dokumentation von Soll-Zuständen der föderalen IT-Architektur-x-
A-2-IV: Entwicklung, Erprobung und Evaluation von Lösungsansätzen und -architekturen--x
A-2-V: Definition und Monitorung von Transitionsschritten der föderalen IT-Architektur--x
Aufgabenbereich 3: Architekturvorgaben
A-3-I: Definition des Glossarsx--
A-3-II: Vorschlag und Pflege eines Glossars--x
A-3-III: Entwicklung und Definition von Architekturvorgaben (Architekturrichtlinien, Standards, Architekturprinzipien, etc.)-x-
A-3-IV: Evaluation von Architekturvorgaben(Architekturrichtlinien, Standards, Architekturprinzipien, etc.)--x
A-3-V: Entwicklung von Referenzarchitekturen und -modellen-x-
A-3-VI: Pflege von Referenzarchitekturen und -modellen--x
Aufgabenbereich 4: Architektur-Governance
A-4-I: Monitoring von föderalen Projekten, Standards, Produkten und relevanten Infrastrukturkomponente--x
A-4-II: Architekturreviews zur Sicherstellung der Einhaltung von Architekturvorgaben--x
Aufgabenbereiche 5: Veröffentlichung und Kommunikation
A-5-I: Aufbereitung, Veröffentlichung und Pflege von öffentlichen Architekturinformationen--x
A-5-II: Schulung und Sensibilisierung von relevanten Zielgruppen--x
A-5-III: Stakeholder-Management--x
Aufgabenbereich 6: Beratungsleistungen
A-6-I: Architektonische Beratung der Entscheidungsebene bei Projektentscheidungen und Beschlüssenx--
A-6-II: Bereitstellung von Architekturinformationen--x
A-6-III: Architektonische Unterstützung von Projekten, Standards, Produkten und föderalen Infrastrukturkomponenten--x
Aufgabebereich 7: Methodik
A-7-I: Entwicklung von methodischen Standards und Werkzeugen-x-
A-7-II: Pflege, Analyse, Überprüfung und Wahrung von methodischen Standards und Werkzeugen--x
A-7-III: Beschaffung, Konfiguration und Betrieb von Softwarewerkzeugen für das Föderale IT-Architekturmmanagement--x
[Abbildung 3: Regelzuständigkeiten im FIT-AM]