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Definition des Begriffs „Architekturrelevanz“

Entscheidungsvorlagen des IT-Planungsrates mit Auswirkungen auf die föderale IT-Architektur erfordern eine Einbindung des Föderalen IT-Architkturboards bis eine Woche vor Sitzung der AL-Vorbesprechung. Um bewerten zu können, ob Entscheidungsvorlagen diese Architekturrelevanz aufweisen, dient die folgende Definition des Begriffs „Architekturrelevanz“.

Bei architekturrelevanten Beschlussvorlagen wird eine Abstimmung mit dem Föderalen Architekturboard bereits vor Einreichung des Beschluss-Steckbriefs in den IT-Planungsrat dringend empfohlen.

Architekturrelevanz von Entscheidungsvorlagen des IT-Planungsrates

Entscheidungsvorlagen für den IT-Planungsrat besitzen Architekturrelevanz für die föderale IT-Architektur und erfordern eine Einbindung des föderalen IT-Architekturboards, wenn durch die angestrebte Entscheidung eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt werden.

  • Durch die Entscheidung werden Projekte initiiert oder adressiert, die neue IT-Lösungen schaffen oder bestehende IT-Lösungen verändern, die über mehrere oder alle Ressorts / Fachbereiche (bspw. Umwelt, Finanzen und Wirtschaft) hinweg in einer Vielzahl von Prozessen und Leistungsangeboten der Verwaltung eingebunden werden.
    • Solche IT-Lösungen können zentrale Funktionen bspw. für Endnutzende (bspw. Antragssteller:innen, Behördenmitarbeiter:innen oder Lieferanten) oder für behördliche Fachsysteme bereitstellen oder auch die jeweiligen Behörden dabei unterstützen, neue oder angepasste Fachsysteme für die Digitalisierung von Prozesse zu entwickeln.
    • Die Architekturrelevanz ist unabhängig davon gegeben, ob diese IT-Lösungen in Bund, Ländern und Kommunen verpflichtend einzusetzen sind, diese IT-Lösungen die bestehenden dezentralen Lösungen ersetzen oder zunächst nur optionale Zusatzangebote darstellen. Es ist zudem nicht relevant, ob diese IT-Lösungen als ein Produkt des IT-Planungsrats bereitstellt werden oder zum Beispiel von Bund oder Ländern für die restliche föderale Verwaltung bereitgestellt werden.
    • Beispiele für die hier genannten IT-Lösungen können Basiskomponenten wie z.B. ein Nutzendenkonto oder eine Signaturkomponente sein, aber auch Entwicklungswerkzeuge (SDKs), Low-Code-Plattformen oder föderale gemeinsame genutzte Portalanwendungen wie Rechnungseingangsportale oder Verwaltungsportale.
  • Durch die Entscheidung werden Standards geschaffen oder verändert, die über mehrere oder alle Ressorts / Fachbereiche die technische Kommunikation zwischen Fachsystemen entlang von föderalen Prozessketten (bspw. zwischen Bund und Ländern oder zwischen Kommunen oder Landkreisen) verändern oder zentrale Geschäfts- bzw. Datenobjekte standardisieren, die in einer großen Anzahl von Prozessen oder IT-Lösungen genutzt werden.
  • Durch die Entscheidung werden verpflichtende Vorgaben beschlossen, die eine erhebliche technische Anpassung von IT-Planungsratsprodukten oder von IT-Systemen von Bund, Ländern, Kommunen oder Verwaltungspartnern zur Folge haben.