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Überblick Rahmenbedingungen

Auf den folgenden Unterseiten werden die wesentlichen fachlichen, organisatorischen und prozessualen Arbeitsgrundlagen des FIT-AB zusammengefasst.

Arbeitsgrundlage des Föderalen IT-Architekturmanagement (FIT-AM)

Arbeitsgrundlage des FIT-AM ist das vom IT-Planungsrat in Beschluss 2024/26 verabschiedete Rahmenkonzept „Föderales IT-Architekturmanagement“.

In Gründung und Handlungsrahmen finden Sie einen Überblick über organisatorische Eckdaten und fachlich-konzeptuelle Grundlagen zum Gegenstands- und Zuständigkeitsbereich des FIT-AB und eine Einordnung des FIT-AB in die Domäne des Föderalen IT-Architekturmanagements (FIT-AM).

Die Unterseite Architekturrelevanz definiert den Begriff „Architekturrelevanz“, wie er im Kontext der Sitzungsvorbereitung von architekturrelevanten Beschlüssen des IT-Planungsrates verwendet wird.

In Zusammensetzung wird die aktuelle Struktur (Vorsitz, Mitglieder, Geschäftsstelle) dargestellt.

Es folgt eine Übersicht über die Aufgaben des FIT-AB im Kontext der Disziplin des Föderalen IT-Architekturmanagements (FIT-AM), den Arbeitsformaten, mit denen diese Aufgaben bearbeitet werden sowie der Aufgabenteilung zwischen dem FIT-AB und dem Architekturmanagement der FITKO (FITKO-AM). In diesem Zusammenhang werden die Arbeitsgruppen des Föderalen IT-Architekturmanagements (FIT-AGs) als wesentliches Arbeitsformat im Föderalen IT-Architekturmanagement beschrieben, die Prozesse zur Planung und Steuerung von FIT-AGs werden im Detail dargestellt.

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An einigen Stellen führen Links zu den Arbeitswerkzeugen des FIT-AB (z.B. Nextcloud), auf die nur FIT-AB-Mitglieder Zugriff haben. Diese Links sind entsprechend gekennzeichnet.