Schritt 1: Handlungsgrundlagen identifizieren
Die Ermittlung der relevanten Handlungsgrundlagen ist essentiell für die Normenanalyse. Daher müssen die relevanten Handlungsgrundlagen immer angegeben werden - so konkret wie möglich (z. B. Gesetz, Paragraf und ggf. der konkrete Absatz, der das Verwaltungsverfahren regelt). Doch was gehört alles dazu? Und wie können sie fachlich voneinander abgegrenzt werden?
Welche Arten von Handlungsgrundlagen sind relevant?
Handlungsgrundlagen können dabei nicht nur allgemeine Gesetze und Fachgesetze sein, sondern auch juristische Kommentare, Gerichtsurteile, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften. Im Zweifelsfall wird den Empfehlungen der Fachseite gefolgt. Die Codeliste der möglichen Handlungsgrundlagenarten ist im XRepository veröffentlicht, z. B.
Im XRepository finden Sie eine Codeliste aller möglichen Arten von Handlungsgrundlagen.
Im Leistungssteckbrief werden nur die Rechtsvorschriften bei den Handlungsgrundlagen aufgenommen. Im Baustein Prozesse und Datenfelder hingegen werden auch die restlichen Handlungsgrundlagen, wie z. B. Verwaltungsvorschriften, berücksichtigt.
Nicht immer sind die für eine vollständige Identifikation relevanten Informationen komplett im Fachgesetz enthalten. Vielmehr ergänzen bzw. konkretisieren Fachgesetze nur die allgemeinen Gesetze, weshalb auch ein Blick in das allgemeinere Gesetz erforderlich sein kann. Wenn die Regelungen nicht eindeutig sind oder Zweifel bestehen: Immer die Fachseite fragen.
Beispiel:
- Förderleistungen: Für jede Zuwendung aus Bundesmitteln gilt die Handlungsgrundlage § 44 Bundeshaushaltsgesetz. Hier ist aber noch nicht das jeweils spezifische Förderverfahren geregelt. Dieses geht erst aus dem entsprechenden Fachgesetz, der Rechtsverordnung, der Verwaltungsvorschrift oder beispielsweise dem Urteil eines Gerichts hervor, z. B.: Handlungsgrundlagen für die Kulturelle Filmförderung, Produktionsförderung für Kinderfilme und Kinderkurzfilme:
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (Allgemeines Gesetz)
- §§ 91 - 99 Filmförderungsgesetz (Fachgesetz)
- §§ 14, 16 ff der Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM (Verwaltungsvorschrift)
Fachgesetz konkretisiert allgemeines Gesetz. Und manchmal: Fachgesetz verdrängt allgemeines Gesetz.
Welches Fachrecht ist betroffen? Abgrenzung durch Leistungsgruppierung!
Die Leistungsgruppierung ist die oberste Gliederungsebene im Leistungskatalog und daher wichtig für die Systematisierung von FIM-Leistungen. Häufig korrespondiert die Leistungsgruppierung mit dem Fachrecht, so dass dadurch eine fachliche Eingrenzung der Normenanalyse erleichtert wird. Die Liste der Leistungsgruppierungen ist über das FIM-Portal erhältlich. Die Frage dabei ist: Welche ist die oberste Gliederungsebene für den vorliegenden Leistungszuschnitt?
| Leistungsgruppierung | Leistungssteckbrief | Prozessklasse |
|---|---|---|
| Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsrecht: Staatsangehörigkeitsgesetz..) | Einbürgerung und Miteinbürgerung Genehmigung | Antrag auf Einbürgerung und Miteinbürgerung bearbeiten |
| Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsrecht: Staatsangehörigkeitsgesetz..) | Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung | Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bearbeiten (Hinweis: Auslöser: Antrag oder von Amts wegen) |
| Aufenthaltstitel (Aufenthaltsrecht: Aufenthaltsgesetz..) | Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung | Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit bearbeiten |
| Sozialleistungen (Sozialrecht: SGB…) | Wohngeld Bewilligung | Erstantrag auf Wohngeld bearbeiten |
| Fahrerlaubnis (Straßenverkehrsrecht: Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis-Verordnung) | Fahrerlaubnis Erteilung | Antrag auf Fahrerlaubnis bearbeiten |
| Fahrerlaubnis (Straßenverkehrsrecht: Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis-Verordnung) | Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit | Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins bearbeiten |
| Förderprogramme (Bundeshaushaltsordnung…) | Produktionsförderung Kinderfilme und Kinderkurzfilme Bewilligung | Antrag auf Produktionsförderung Kinderfilme und Kinderkurzfilme bearbeiten |
Jede FIM-Leistung muss in eine Leistungsgruppierung einsortiert werden. Warum? Die Leistungsgruppierung ist ein fixer Bestandteil des Leistungsschlüssels, der eine FIM-Leistung eindeutig identifiziert.
Da die Leistungsgruppierung ein fixer Bestandteil des Leistungsschlüssels ist, muss ein Änderungsbedarf an der Leistungsgruppierung gemeldet werden. Dieser beinhaltet die Neuanlage der Leistung (mit der geänderten Leistungsgruppierung) und das Löschen der alten Leistung.
Die konkrete Bezeichnung der FIM-Leistung hingegen ist von der Leistungsgruppierung nicht abhängig.