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Schritt 2: Was wird in den Handlungsgrundlagen geregelt?

Um die Handlungsgrundlagen richtig verstehen zu können, müssen diese über eine Art Normenhierarchie in Beziehung gesetzt werden. Das höherrangige Recht ist dabei zuerst zu analysieren, d. h. grundsätzlich zuerst das Gesetz, dann die Rechtsverordnung, anschließend die Verwaltungsvorschrift.

Welche Regelungsgegenstände gibt es? Abgrenzung der Leistungskennungen!​

Bei der Normenanalyse ist ein Blick in das Inhaltsverzeichnis sehr hilfreich und wichtig, um die nächste Gliederungsebene im Leistungskatalog zu befüllen, die sogenannten Leistungskennungen. Dabei ist die Frage zu stellen, welche konkreten Regelungsgegenstände sich z. B. aus dem Inhaltsverzeichnis ergeben? Ein Regelungsgegenstand steht für eine Leistungskennung. Auf einen Regelungsgegenstand beziehen sich in der Regel mehrere FIM-Leistungen (z. B. Bewilligung, Verlängerung). Daher werden die Regelungsgegenstände als weitere Gliederungsebene im Leistungskatalog geführt.

Die Leistungskennung liefert den ersten Teil der Leistungsbezeichnung. Sie sollte entsprechend den Handlungsgrundlagen benannt werden.

LeistungsgruppierungLeistungskennung
StaatsangehörigkeitEinbürgerung und Miteinbürgerung (NICHT: Antrag auf Einbürgerung und Miteinbürgerung)
Deutsche Staatsangehörigkeit (NICHT: Antrag auf Deutsche Staatsangehörigkeit)
AufenthaltstitelAufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
Niederlassungserlaubnis
SozialleistungenWohngeld
FahrerlaubnisFahrerlaubnis
Führerschein
SchifffahrtFahrerlaubnis auf Bundeswasserstraßen
FörderprogrammeProduktionsförderung Kinderfilme und Kinderkurzfilme

Die Zusammensetzung aus Leistungsgruppierung und Leistungskennung ergeben das sogenannte Leistungsobjekt. Das Leistungsobjekt bezieht sich eindeutig auf den fachlichen Regelungsgegenstand und stellt somit das eindeutige Objekt dar, auf welches sich die FIM-Leistungen und FIM-Stammprozesse beziehen.