Standardisierungsprozess XBezahldienste
Der Standardisierungsprozess wurde mit mit der 42. Sitzung des IT-Planungsrats abgeschlossen. Mit Beschluss 2023/51 ist die Schnittstelle zum offiziellen Standard der öffentlichen Verwaltung ernannt worden. Die Frist zur Umsetzung ist für alle Anbieter und Nachnutzer von bezahlpflichtigen EfA-Leistungen im OZG-Kontext auf den 1. Januar 2026 gesetzt worden.
Schritte zum Standard

IT-Planungsratbeschlüsse
IT-Planungsrat | 10.11.2022 | 39. Sitzung | Beschluss 2022/33
Der IT-Planungsrat stimmt dem dokumentierten Bedarf an einer standardisierten Schnittstelle (XBezahldienste) zwischen Bezahldiensten und Online-Diensten (insb. im OZG-Kontext) zu und nimmt diesen Bedarf in die Standardisierungsagenda auf.
Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, die weiteren Prozessschritte der Standardisierungsagenda mit dem Projekt „Standardschnittstelle Bezahldienste“ abzustimmen.
Die für das Projekt erforderlichen Finanzmittel werden für das Jahr 2023 über Restmittel finanziert.
IT-Planungsrat | 03.11.2023 | 42. Sitzung | Beschluss 2023/51
Der IT-Planungsrat beschließt „XBezahldienste“ als Standard für Online-Zahlverfahren im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Der IT-Planungsrat beschließt das vorgelegte Betriebskonzept XBezahldienste und beauftragt die FITKO den zukünftigen Betrieb durch die KoSIT zu initiieren, sodass der Transitionsprozess von der Umsetzungsphase in den Regelbetrieb bis Ende 2024 erfolgen kann. Bund und Länder werden zur aktiven Teilnahme in den Gremien des Regelbetriebs aufgerufen.
Die Frist zur Umsetzung dieses Beschlusses (gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 des IT-Staatsvertrags) wird für alle Anbieter und Nachnutzer von bezahlpflichtigen EfA-Leistungen im OZG-Kontext auf den 01.01.2026 festgesetzt.
Mitwirkung
Im Regelbetrieb bestehen folgende Möglichkeiten der Mitwirkung:
- Teilnahme an Übergangsforum am 7. Mai 2024
- Aktive Mitwirkung in Betriebsgremien