Standardisierungsprozess XBezahldienste
Bisheriger Projektverlauf
Phase 1: AP7 „Länderübergreifende Vorgaben Bezahldienste“
Zunächst hat sich die Projektgruppe AP7 „Länderübergreifende Vorgaben Bezahldienste“ gebildet und die konzeptionelle Phase zur Entwicklung der Standardschnittstelle eingeleitet. Bei der Betrachtung der Schnittstelle wurde die Landkarte der Kommunikationsbeziehungen des Portalverbunds als Basis für die Diskussionen verwendet. Dabei wurden sämtliche Schnittstellen betrachtet, die für die Bezahlung im Kontext eines Online-Dienstes notwendig sind. Das erste Ziel für die Standardisierung war die Spezifikation der Schnittstelle. Nicht betrachtet wurden daher in dieser Projektphase:
- Ein Verzeichnis für die verschiedenen Bezahldienste pro Online-Dienst inkl. Daten für Mandanten oder sonstiger Zuordnung der zuständigen Behörden
- Eine mögliche Referenzimplementierung für die Online-Dienste für die Abfrage des Verzeichnisses und die Verteilung auf die verschiedenen Bezahldienste
- Die kryptographische Absicherung der Kommunikation und die Ablage der notwendigen Zertifikate bzw. Ablage in einer PK-Infrastruktur Das AP7 hatte die Aufgabe zu erarbeiten, wie die verschiedenen existierenden Bezahldienste für EfA-Online-Dienste nutzbar gemacht werden können. In der Arbeitsgruppe waren die verbreiteten bzw. relevanten Bezahldienste (ePayBL, ePay21, pmPayment, Hessen SAP Payment, ePayServiceBayern) vertreten. Die Grundannahme dabei war, dass ein/eine Konsens/Meta-Lösung über diese Lösungen sämtliche Fälle von Vorab-Bezahlvorgängen abbilden kann. Im ersten Schritt wurden die Prozesse der Bezahldienste und deren bestehende Schnittstellen verglichen. Einige Varianten wurden beim Start direkt ausgeschlossen:
- Der Online-Dienst vereinnahmt das Geld über seinen eigenen Bezahldienst und leitet das Geld (analog zum Antrag) an die zuständige Behörde weiter. In diesem Fall würde der Online-Dienst Geld für andere einnehmen und weiterleiten, wodurch der Online-Dienst sämtliche Regularien einer Bank oder eines Zahlungsdienstleisters, wie bspw. die Regelungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) beachten müsste. Dies wurde als nicht umsetzbar eingestuft.
- Die Einführung eines zentralen “Gateways” (Routing, …) zwischen den verschiedenen EfA-Online-Diensten und den Bezahldiensten wurde abgelehnt. In der Analyse wurde anhand der Übersicht der Kommunikationsbeziehungen von Standards und Schnittstellen vorgeschlagen, die Schnittstelle zwischen Online-Dienst und Bezahldienst zu standardisieren. Damit wird ermöglicht, dass viele EfA-Online-Dienste über dieselbe “standardisierte Schnittstelle” die verschiedenen Bezahldienste ansprechen können. In Zusammenarbeit mit den Experten der Bezahldienste wurde eine moderne Rest-Schnittstelle auf Basis des OpenAPI3 Standards entworfen. Begonnen wurde mit einer Abstimmung der fachlichen Felder und derer Semantik bis zu den detaillierten technischen Datenformaten.
Phase 2: Pilotierung Standardschnittstelle Bezahldienste
Nach einer erfolgreichen Konzeptionsphase liegt die Schnittstellenspezifikation in Version v0.0.9 vor. Durch die sich anschließende sowie aktuell noch laufende Pilotierungsphase, wird die konzeptionelle Arbeit des Projekts mit den beteiligten Bezahldiensten sowie EfA-Diensten verprobt wird. Die Pilotierung und Testphase erfolgt planmäßig bis November 2022, notwendige Tests zur Durchführung des Bezahlvorgangs über die Schnittstelle sollen bis dahin abgeschlossen sein. Sobald alle Ergebnisse vorliegen, soll bis Jahresende eine Schnittstellenversion v1.0 veröffentlicht werden. Parallel erfolgt die Weiterentwicklung der Schnittstelle, Behandlung neuer Anforderungen und Beratung zu offenen Themen im Rahmen der Projektgremien. Entsprechend der Projektplanung der Länder werden alle vorgesehenen Pilotierungsvorhaben im Rahmen des Projekts bis Jahresende 2022 erfolgreich abgeschlossen.
Weiterführende Informationen zum Beschluss des IT-Planungsrats finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2022-33
Phase 3: Folgeprojekt XBezahldienste
Entsprechend der bisherigen Projekthistorie wurde auf Basis der Ergebnisse der vorangegangenen Pilotierung das Folgeprojekt aufgesetzt und entsprechend der nachfolgenden Ziele fortgesetzt. Ein Übergang in den Regelbetrieb erfolgt im Jahr 2024. Eine entsprechende Vorbereitung und Koordination erfolgt gemeinsam mit der FITKO unter Beteiligung von Bund und Ländern. Die Länder werden durch verschiedene Organisationen und Behörden repräsentiert, welche gemäß der bisher etablierten Projektstrukturen auch weiterhin in die Projektgremien eingebunden werden. Die definierten Ziele dieser dritten Phase umfassen:
- Ziel 1: Weiterführung der begonnen Standardisierungsbemühungen zur Anbindung der Bezahldienste mit dem Ziel den Schnittstellenstandard XBezahldienste flächendeckend für Sofortzahlmethoden nutzbar zu machen. Das Ergebnis dieser Bemühungen war der IT-PLanungsratbeschluss (weitere Informationen unter dem folgenden Link: https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2023-51)
- Ziel 2: Konzeption und ggf. Proof-of-Concept zur Nutzbarmachung der Schnittstelle XBezahldienste für weitere Anwendungsfälle.
- Ziel 3: Ausbau und Sicherung der Nutzung von IT-PLR-Komponenten und OZG-Föderal-Standards (Umsetzung von Anbindungsmöglichkeiten im Schnittstellenstandard), sowie Erfüllung regulatorischer Vorgaben
- Ziel 4: Konzeption zum Aufbau einer Betriebsorganisation für den Betrieb des Schnittstellenstandards ab 2024 sowie Klärung der Folgeverantwortung.
Die Projektorganisation des Folgeprojekts können Sie der folgenden Abbildung entnehmen:
Das Folgeprojekt XBezahldienste wurde im März 2024 erfolgreich abgeschlossen, gefolgt von dem Übergang in den Regelbetrieb durch die KoSIT.