VAL0038
Beschreibung
Der Validator prüft das Element typisierung an der gelieferten Leistung.
Die Redaktionssysteme dürfen nur Leistungen von einem oder mehreren bestimmten Typen an das PVOG liefern.
Welche Kombinationen von Typen geliefert werden dürfen, ist für jedes Redaktionssystem im Sammlerdienst konfiguriert und kann im Validatorfrontend eingesehen werden. Werden mehrere Typen geliefert, muss sich jeder Code in einem separaten typisierung-Element befinden.
Begründung
Technischer-, Standard- und Datenqualitäts-Validator: Die Typisierungen von Leistungen regeln ihre Schreibrechte, so liegen manche Leistungen im Verantwortungsbereich des Bundes, der Länder oder von Kommunen. Diese Verantwortlichkeiten sind gemeinschaftlich definiert worden. Durch die Kombination mehrerer Typisierungen können auch Fälle von gemeinsamen Verantwortungsbereichen (z.B. Mischleistungen) abgebildet werden. Der Validator lehnt Leistungen ab, die von nicht autorisierter Stelle (Datenquelle passt nicht zu Typisierung) oder mit falscher Typisierung (Typisierung der Leistung entspricht nicht dem LeiKa) übermittelt werden.
Beispiel
- Richtig
- Falsch
Eine Landesredaktion liefert eine Leistung vom Typ 4 = Regelungskompetenz auf Landesebene im Element typisierung. Das ist erlaubt.
<xzufi:leistung>
...
<xzufi:typisierung listURI="urn:de:fim:leika:typisierung" listVersionID="20201204">
<code>4</code>
</xzufi:typisierung>
...
</xzufi:leistung>
Eine Landesredaktion liefert eine Leistung vom Typ 1 = Regelungs- und Vollzugskompetenz auf Bundesebene im Element typisierung. Das ist nicht erlaubt. Leistungen vom Typ 1 werden vom Bundesredaktionssystem geliefert.
<xzufi:leistung>
...
<xzufi:typisierung listURI="urn:de:fim:leika:typisierung" listVersionID="20201204">
<code>1</code>
</xzufi:typisierung>
...
</xzufi:leistung>