Pflichtmodule und Leistungssteckbrief-Module
Diese Module braucht ein Stammtext. Ein Teil davon kommt aus dem Leistungssteckbrief. Diese Module übernehmen Sie unverändert.
| Aus dem Leistungssteckbrief – nicht ändern | Pflicht im Stammtext | Zusätzlich Pflicht in der Leistungsbeschreibung |
|---|---|---|
| Leistungsschlüssel | Teaser | Erforderliche Unterlagen |
| Leistungsbezeichnung I und II | Volltext | Voraussetzungen |
| Typisierung | Kennzeichen einheitliche Stelle | Kosten |
| Begriffe im Kontext | Zuständige Stelle | Verfahrensablauf |
| Handlungsgrundlage(n) bei Typ 1–3 | Ansprechpunkt | Bearbeitungsdauer |
| SDG-Informationsbereich (pflegt das BMI) | Fachlich freigegeben durch | Fristen |
| Lagen Portalverbund (Typ 1–3: Bundesredaktion) | Fachlich freigegeben am | Rechtsbehelf |
| Letzte Änderung (setzt das System) | Status Bibliothekseintrag | Kurztext (Behördennummer 115) |
Leistungssteckbrief-Module
Änderungen an Leistungssteckbrief-Modulen gehen nur über das Musterformular Leistungszuschnitt (Leistungsschlüssel benötigt).
MUSS gilt, soweit die Information auf der Ebene des Stammtexts einheitlich geregelt ist. Maßgeblich ist die Anlage zum Musterformular Leistungsbeschreibungen.