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Pflichtmodule und Leistungssteckbrief-Module

Diese Module braucht ein Stammtext. Ein Teil davon kommt aus dem Leistungssteckbrief. Diese Module übernehmen Sie unverändert.

Aus dem Leistungssteckbrief – nicht ändernPflicht im StammtextZusätzlich Pflicht in der Leistungsbeschreibung
LeistungsschlüsselTeaserErforderliche Unterlagen
Leistungsbezeichnung I und IIVolltextVoraussetzungen
TypisierungKennzeichen einheitliche StelleKosten
Begriffe im KontextZuständige StelleVerfahrensablauf
Handlungsgrundlage(n) bei Typ 1–3AnsprechpunktBearbeitungsdauer
SDG-Informationsbereich (pflegt das BMI)Fachlich freigegeben durchFristen
Lagen Portalverbund (Typ 1–3: Bundesredaktion)Fachlich freigegeben amRechtsbehelf
Letzte Änderung (setzt das System)Status BibliothekseintragKurztext (Behördennummer 115)
Leistungssteckbrief-Module

Änderungen an Leistungssteckbrief-Modulen gehen nur über das Musterformular Leistungszuschnitt (Leistungsschlüssel benötigt).

MUSS gilt, soweit die Information auf der Ebene des Stammtexts einheitlich geregelt ist. Maßgeblich ist die Anlage zum Musterformular Leistungsbeschreibungen.