Leistungstypen 2 bis 10
Typ 1 bis 5 beschreiben, wer regelt und wer vollzieht. Typ 6 bis 12 gruppieren Leistungen. Mehrfachnennung ist möglich.
| Typ | Bezeichnung | Bedeutung | Tipp |
|---|---|---|---|
| 2 | Bundesauftragsverwaltung | Bund regelt mit Weisungsrecht. 2a: Land vollzieht, 2b: Kommune vollzieht. | Stammtext vom Bund. Fehlt er, erfassen Sie ihn im Silberstatus. |
| 3 | Bundesaufsichtsverwaltung | Bund regelt, Länder vollziehen als eigene Angelegenheit. 3a/3b wie bei Typ 2. | Abgrenzung zu 2: Gibt es ein Weisungsrecht des Bundes? Stammtext wie bei Typ 2. |
| 4 | Landesregelung | Land regelt. 4a: Land vollzieht, 4b: Kommune vollzieht. | 4b: Sie erfassen den Stammtext. 4a: kein Stammtext. Zuschnitt-Hilfe möglich. |
| 5 | Kommunale Regelung | Kommune regelt und vollzieht, etwa per Satzung. | Kein Stammtext. Zuschnitt-Hilfe durch den Baustein möglich. |
| 6 | Allgemeine Hinweise | Informationen ohne Bezug zu einer bestimmten Leistungserbringung | Kein Stammtext. |
| 7 | Service- und Sonderrufnummern | Rufnummern f ür Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen | Kein Stammtext. |
| 8 | Querschnittsleistungen | laufen in mehreren Behörden ähnlich ab | Stammtext: im Einzelfall entscheiden. |
| 9 | Wegweiserleistungen | bündeln Leistungen zu Lebens- und Geschäftslagen | Regeln noch in Ausarbeitung – bitte nachfragen. |
| 10 | Verwaltungsinterne Leistungen | Abläufe innerhalb der Verwaltung | Nicht für Bürgerportale gedacht. |