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Leistungstypen 2 bis 10

Typ 1 bis 5 beschreiben, wer regelt und wer vollzieht. Typ 6 bis 12 gruppieren Leistungen. Mehrfachnennung ist möglich.

TypBezeichnungBedeutungTipp
2BundesauftragsverwaltungBund regelt mit Weisungsrecht. 2a: Land vollzieht, 2b: Kommune vollzieht.Stammtext vom Bund. Fehlt er, erfassen Sie ihn im Silberstatus.
3BundesaufsichtsverwaltungBund regelt, Länder vollziehen als eigene Angelegenheit. 3a/3b wie bei Typ 2.Abgrenzung zu 2: Gibt es ein Weisungsrecht des Bundes? Stammtext wie bei Typ 2.
4LandesregelungLand regelt. 4a: Land vollzieht, 4b: Kommune vollzieht.4b: Sie erfassen den Stammtext. 4a: kein Stammtext. Zuschnitt-Hilfe möglich.
5Kommunale RegelungKommune regelt und vollzieht, etwa per Satzung.Kein Stammtext. Zuschnitt-Hilfe durch den Baustein möglich.
6Allgemeine HinweiseInformationen ohne Bezug zu einer bestimmten LeistungserbringungKein Stammtext.
7Service- und SonderrufnummernRufnummern für Bürgerinnen, Bürger und UnternehmenKein Stammtext.
8Querschnittsleistungenlaufen in mehreren Behörden ähnlich abStammtext: im Einzelfall entscheiden.
9Wegweiserleistungenbündeln Leistungen zu Lebens- und GeschäftslagenRegeln noch in Ausarbeitung – bitte nachfragen.
10Verwaltungsinterne LeistungenAbläufe innerhalb der VerwaltungNicht für Bürgerportale gedacht.