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Organisationsschlüssel für Bundesbehörden oder bundesweit agierende Stellen (dbs)

Im Rahmen der Einführung der ersten verfügbaren Dienste (Rückmeldung, Fortschreibung) wurde für die Adressierung der zuständigen Empfangsbehörde der "Amtlichen Gemeindeschlüssel" (AGS) als "Organisations-ID" verwendet, da dieser im Meldewesen fachlich bereits vorgegeben war. Gemeinsam mit dem Präfix "ags" hat sich damit im DVDV der aktuell gültige Adressierungsschlüssel für die Datenübermittlung innerhalb des Meldewesens ergeben. Die Existenz des jeweiligen Adressierungsschlüssels (und damit der Organisation) in Verbindung mit dem zugehörigen Präfix im DVDV ist die Voraussetzung für die Zuordnung eines Dienstes durch die zuständige Pflegende Stelle. Bei der Aufnahme neuer Dienste aus anderen Fachlichkeiten wird im DVDV i.d.R. immer ein bereits durch die Fachlichkeit vorgegebener amtliche Organisationsschlüssel verwendet und durch einen die Fachlichkeit identifizierenden Präfix ergänzt. Sofern es sich um einen neuen fachlichen Bereich handelt, ist im Rahmen des Eintragungskonzeptes für jede neue Organisationskategorie ein neues Präfix zu beantragen.

Zum Teil besteht auch die Notwendigkeit, Sender und Empfänger verzeichnen zu können, bei denen die Verwendung eines amtlichen Schlüssels nicht sinnvoll oder möglich ist. Dies gilt insbesondere für Empfänger aus der Bundesverwaltung, denn diese verfügen über keinen - dem AGS vergleichbaren - amtlichen Schlüssel (z.B. war im Fall "Datenaustausch mit dem Bundeszentralamt für Steuern gem. § 139b AO1" der AGS für die Nachrichten der Meldebehörden an das BZSt nicht anwendbar).

Damit Organisationen bzw. Empfänger ohne einen amtlichen Schlüssel bei der Adressierung sinnvoll eingebettet werden können, ist eine Festlegung für den DVDV-Organisationsschlüssel (dbs) erfolgt. Dieser besteht immer aus 12 Ziffern mit dem folgenden Aufbau, hat den Präfix "dbs" und wird von der Koordinierenden Stelle DVDV vergeben und veröffentlicht.

  • Ziffern 1 bis 2: Nation/Land (Bei Ländern analog zum AGS, bei Nationen gemäß Landesvorwahl)
    • 01-16 = Landesschlüssel (analog zum AGS)
    • 49 = Standardwert für die deutsche Bundesverwaltung
  • Ziffern 3 bis 5: Behördentyp (fortlaufende Nummernvergabe nach Bedarf)
    • Beispiel:
      • 001 = Finanzverwaltung
      • 002 = Soziales und Rente
      • 003 = ...
  • Ziffern 6 bis 8: Behörde (fortlaufende Nummernvergabe nach Bedarf)
    • Beispiel 1 (bei Ziffern 3 bis 5 = 001 "Finanzverwaltung")
      • 001 = BZSt
      • 002 = BMF (fiktives Beispiel)
      • 003 = ...
    • Beispiel 2 (bei Ziffern 3 bis 5 = 002 "Soziales und Rente")
      • 001 = DSRV
      • 002 = DPAG
      • 003 = ...
  • Ziffern 9 bis 12: Reserviert für zukünftige Anforderungen (0000 = Standardwert)

Daraus ergibt sich am Beispiel BZSt im DVDV der Organisationsschlüssel "dbs:490010010000".

Der Bedarf zur Vergabe eines neuen DVDV-Organisationsschlüssels ergibt sich i.d.R. durch die Aufnahme eines neuen Dienstes. Anträge zur Aufnahme neuer Dienste werden durch die Koordinierende Stelle DVDV aufgenommen, geprüft und der Expertengruppe DVDV zur Entscheidung vorgelegt. Ergibt sich bei der Prüfung des Antrags die Notwendigkeit eines neuen DVDV-Organisationsschlüssels und wird die Aufnahme des Dienstes durch die Expertengruppe DVDV positiv entschieden, wird der Schlüssel gemäß der festgeschriebenen Semantik durch die Koordinierende Stelle DVDV vergeben.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.xrepository.de.

Wichtiger Hinweis:

  • Bei den DVDV-Organisationsschlüsseln handelt es sich um die Katalogisierung reiner Verfahrens-Kennungen im direkten Zusammenhang mit dem DVDV und nicht um einen formalen oder amtlichen Organisationsschlüssel. Es ist kein amtliches Schlüssel-Verzeichnis für Behörden oder Verwaltungen in Deutschland.