Föderale Architekturrichtlinien

Föderale Architekturrichtlinien

Architekturrichtlinien helfen Architekturentscheidungen bei der Entwicklung von Softwarelösungen effizient zu treffen und wiederkehrende Grundsatzdiskussionen zu vermeiden. Somit werden Auswahlprozesse beschleunigt, Fehlentscheidungen reduziert und Beschlussergebnisse vereinheitlicht.

Das Architekturboard definiert die föderalen IT-Architekturrichtlinien und entwickelt diese weiter. Die Richtlinien gelten für alle laufenden und neuen Projekte und Vorhaben, die Einfluss auf die föderale IT-Landschaft haben.

In der vorliegenden Version werden die strategischen Architekturrichtlinien behandelt. Sie stellen den strategischen Rahmen der Architekturentwicklung dar. Die Einhaltung dieser Vorgaben dient unmittelbar der Erreichung der vereinbarten Ziele zur Digitalisierung der Verwaltung. Die strategischen Architekturvorgaben können sich aufgrund neuer Zielsetzungen ändern, sind also nicht als unveränderbar anzusehen.

Die verpflichtende Anwendung der Architekturrichtlinien wurde vom IT-Planungsrat mit Beschluss 2021/37 verbindlich festgelegt.