Föderale IT-Architekturrichtlinien
Architekturrichtlinien helfen Architekturentscheidungen bei der Entwicklung von Softwarelösungen effizient zu treffen und wiederkehrende Grundsatzdiskussionen zu vermeiden. Somit werden Auswahlprozesse beschleunigt, Fehlentscheidungen reduziert und Beschlussergebnisse vereinheitlicht. Das Architekturboard (öffnet in neuem Tab) definiert die föderalen IT-Architekturrichtlinien und entwickelt diese weiter. Die Richtlinien gelten für alle laufenden und neuen Projekte und Vorhaben, die Einfluss auf die föderale IT-Landschaft haben.
Mit Beschluss 2025/17 (öffnet in neuem Tab) hat der IT-Planungsrat die Version 1.9.0 der Föderalen IT-Architekturrichtlinie (öffnet in neuem Tab) beschlossen.
Feedback und Anregungen nehmen wir gerne auch über den Issue-Tracker zur Föderalen IT-Infrastruktur (öffnet in neuem Tab) entgegen.