Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Bund und Länder streben die kooperative, einheitliche, zukunftsweisende und effiziente Umsetzung des OZGs an und haben sich aus diesem Grund zu diesem Verwalungsabkommen geeinigt. Es wird ein interdisziplinäres Arbeiten, eine agile Arbeitsweise, arbeitsteiliges Vorgehen und die konsequente Nutzerzentrierung zugrunde gelegt. Die Digitalisierung erfolgt nach dem Modell „Einer für Alle/Einer für Viele“.