Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG)

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Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG)

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch online über Verwaltungsportale anzubieten.