Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG)
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG)
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch online über Verwaltungsportale anzubieten.