eID
Die eID-Funktion entspricht dem höchsten Vertrauensniveau (siehe auch Nutzerkonto Bund) bei der Authentifizierung [1]. Ein eID-Service regelt die Kommunikation mit dem Personalausweis-Chip sowie den Bezug aktueller Berechtigungszertifikate und Sperrlisten. Bei erfolgreicher Authentisierung übermittelt dieser Dienst die aus dem Ausweis-Chip gelesenen Daten der sich ausweisenden Person an den anfragenden Dienst. Die Kommunikation mit dem Anbieter verläuft über eine abgesicherte SSL-Verbindung. Der eID-Service wird von verschiedenen Serviceanbietern betrieben. Eine Liste der Provider ist hier zu finden [2]. Um Diensteanbieter zu werden, ist dieser Anleitung (öffnet in neuem Tab) zu folgen.
Ein Überblick über die eID-Infrastruktur ist unter [3] erhältlich. Die Aufgaben eines eID-Servers sind unter folgender Ressource (öffnet in neuem Tab) beschrieben.
Sicherheit
Die Sicherheitsrichtlinien rund um die eID werden vom BSI in den technischen Richtlinien (öffnet in neuem Tab) im Kontext von elektronischen Identitäten BSI-TR-3130 vorgeschrieben. Siehe dazu auch das Kapitel Anforderungen aus den Gesetzen. Die PKI des Personalausweises wird im Umfeld der Online-Ausweisfunktion über die Anforderung CVCA-eID (öffnet in neuem Tab) vom BSI spezifiziert.
Implementierung
Es existiert zudem eine quelloffene Middleware, über die die EU-Mitgliedsstaaten mit dem eID-Service kommunizieren können, siehe dazu auch eIDAS Nodes. Eine Testumgebung für neue Funktionen ist (notwendig und) vorhanden [4]. Für den Test und die Entwicklung wird auch eine Test & Beta-PKI betrieben. Außerdem wird die Personalausweis-Funktionalität simuliert, um virtuelle Testausweise zu erstellen. Die Test-Tools sind öffentlich verfügbar (öffnet in neuem Tab).