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Häufige Fragen zur EfA-Parametrisierungsplattform (EPP)

Die EfA-Parametrisierungsplattform (EPP) soll die Pflege und Bereitstellung von Parametern für Onlinedienste vereinfachen. Anbieter eines Onlinedienstes können beschreiben, welche Angaben (Parameter) ihr Dienst für den Einsatz in Ländern und Kommunen benötigt. Die jeweils zuständigen Stellen der nachnutzenden Behörden können auf dieser Grundlage die konkreten Werte für ihren Nutzungskontext pflegen.

Zusammenspiel von Parameterpflege und Parameterabruf Zusammenspiel von Parameterpflege und Parameterabruf (im Fall beim Abruf über FIT-Connect): Der Onlinedienstanbieter definiert die benötigten Parameter und Regeln. Zuständige Stellen pflegen die konkreten Werte. Die EPP prüft diese Werte und stellt sie dem Onlinedienst über den vorgesehenen Abrufweg bereit.

Die EPP ergänzt die vom IT-Planungsrat beschlossene standardisierte Vorgehensweise der EfA-Parametrisierung (öffnet in neuem Tab). Sie soll schrittweise mit vorhandenen Systemen und Schnittstellen zusammenspielen. Im ersten Schritt wird sie mit ausgewählten Onlinediensten und nachnutzenden Behörden erprobt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen aufzeigen, welche Funktionen und organisatorischen Regelungen für eine breitere Nutzung benötigt werden.

Arbeitsstand

Diese Seite beschreibt den aktuellen Planungs- und Entwicklungsstand zum 18.09.2026. Einzelheiten der Pilotierung und einer möglichen späteren breiteren Nutzung können sich auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen weiterentwickeln. Diese Seite wird auf Basis neuer Erkenntnisse fortlaufend angepasst.

Einordnung

Die Nutzung der EPP wird zunächst mit interessierten Anbietern von Onlinediensten und nachnutzenden Ländern oder Kommunen erprobt. Die Teilnahme an dieser Pilotierung ist freiwillig. Der Beschluss 2024/37 des IT-Planungsrats (öffnet in neuem Tab) bildet einen Bezugspunkt für die standardisierte EfA-Parametrisierung. Die EPP soll diese Vorgehensweise um einen zusätzlichen Pflegeweg ergänzen.

Pilotierung und weiterer Einsatz​

Was ändert sich durch die EPP-Pilotierung für uns?​

Wenn Sie nicht an der Pilotierung teilnehmen, hat sie zunächst keine Auswirkungen auf Ihre bestehenden Parametrisierungswege.

Wenn Sie teilnehmen möchten, wird gemeinsam betrachtet, wie die EPP in Ihren konkreten Anwendungsfall eingebunden werden kann. Dazu werden die Pflege der Parameter und deren Werte, ihr Abruf durch den Onlinedienst und der Umgang mit Fehlerfällen praktisch erprobt.

Bedeutet die Pilotierung, dass wir die EPP künftig verpflichtend nutzen müssen?​

Nein. Die Pilotierung soll interessierten Beteiligten ermöglichen, die EPP mit realen Anwendungsfällen zu erproben. Sie begründet keine allgemeine Pflicht zur Nutzung oder zur Umstellung bestehender Lösungen.

Die Erfahrungen aus der Pilotierung sollen als Grundlage für spätere Entscheidungen über die weitere Entwicklung und Nutzung der EPP dienen.

Ist die EPP bereits für den allgemeinen produktiven Einsatz verfügbar?​

Nein. Die EPP wird derzeit technisch getestet und soll anschließend in einem begrenzten Kreis mit ausgewählten Onlinediensten und nachnutzenden Behörden unter realistischen Bedingungen mit produktiven Daten pilotiert werden.

Für diese Pilotierung müssen die beteiligten Systeme und Abläufe aufeinander abgestimmt sein. Erst die dabei gewonnenen Erkenntnisse können zeigen, welche Voraussetzungen für eine breitere produktive Nutzung noch geschaffen werden müssen.

Warum wird pilotiert, obwohl noch Fragen offen sind?​

Einige Fragen lassen sich erst im praktischen Einsatz zuverlässig beantworten. Dazu gehört insbesondere, wie die EPP mit vorhandenen Datenquellen und Pflegewegen zusammenspielt und wie sich ein verlässlicher Betrieb organisieren lässt.

Die Pilotierung soll deshalb nicht nur die technischen Möglichkeiten prüfen. Sie soll auch zeigen, ob die vorgesehenen Abläufe der Pflege für die beteiligten Organisationen praktikabel sind.

Welchen Aufwand haben wir, wenn wir an der Pilotierung teilnehmen möchten?​

Der Aufwand hängt vom jeweiligen Onlinedienst und dem vorhandenen Parametrisierungsweg ab. Typischerweise müssen die vom Onlinedienst benötigten Parameter beschrieben, Zugänge für Bereitstellende und Nachnutzende eingerichtet, der Abruf der Parameterwerte angebunden und das Zusammenspiel der beteiligten Systeme getestet werden.

Der konkrete Umfang wird für jeden Piloten gemeinsam festgelegt. Eine pauschale Aufwandsschätzung für alle Onlinedienste ist daher nicht möglich.

Können Ergebnisse und Investitionen aus der Pilotierung später weiterverwendet werden?​

Die Pilotierung soll so gestaltet werden, dass erstellte Profile, gepflegte Daten und technische Anbindungen möglichst weiterverwendet werden können.

Da die EPP während der Pilotierung weiterentwickelt wird, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Bestehende Schnittstellen und Parametrisierungswege sollen dabei - soweit möglich - berücksichtigt werden.

Was passiert nach der Pilotierung?​

Die Ergebnisse werden ausgewertet, um den benötigten Funktionsumfang und die Voraussetzungen für einen verlässlichen Betrieb sowie die Organisation der Pflege genauer festzulegen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, wie die EPP weiterentwickelt und ob ihr Einsatz auf weitere Onlinedienste und Organisationen ausgeweitet wird.

Technische Anbindung und bestehende Systeme​

Unser Onlinedienst verwendet die FIT-Connect Routing API. Was ändert sich für uns?​

Der Onlinedienst kann die FIT-Connect Routing API grundsätzlich weiterverwenden. Für diesen Integrationsweg soll durch die EPP für den Onlinedienst keine zusätzliche Abrufschnittstelle erforderlich werden.

Die FIT-Connect Routing API bezieht bereits heute Informationen aus dem PVOG. Künftig wird sie zusätzlich Parameter aus der EPP abrufen und die benötigten Informationen zusammenführen. Technisch ist sie darauf bereits vorbereitet. Für den angebundenen Onlinedienst kann die verwendete Schnittstelle damit grundsätzlich gleich bleiben.

Weitere technische Informationen enthält die EPP-Dokumentation von FIT-Connect.

Unser Onlinedienst verwendet die FIT-Connect Routing API nicht. Können wir die EPP trotzdem nutzen?​

Grundsätzlich werden weitere Integrationswege betrachtet. Für Onlinedienste und Plattformen ohne FIT-Connect Routing-API-Anbindung kann z.B. ein lesender Abruf bei der EPP über eine bestehende Vermittlungsschicht betrachtet werden. Eine erste Pilotierung mit dem Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) und dem OSI.EfA.ZuFi-Dienst (ehemals Jesaja) wird stand September 2026 vorbereitet.

Ein solcher Weg benötigt ein eigenes Ende-zu-Ende-Szenario. Zu klären sind insbesondere:

  • Technischer Zugriff auf das EPP-Backend
  • Authentifizierung und Autorisierung
  • Zuständigkeitsermittlung
  • Fehlerbehandlung und Fallback
  • Betrieb, Monitoring und Support

Es gibt daher derzeit keinen universellen Integrationsweg, der ohne weitere Prüfung auf jeden Onlinedienst übertragen werden kann. Die Nutzung der FIT-Connect Routing-API ist der erste implementierte und nutzbare Anwendungsfall.

Unterschiedliche Abrufwege im Überblick Unterschiedliche Abrufwege im Überblick: Bei einer bestehenden FIT-Connect-Anbindung können EPP-Parameter über die FIT-Connect Routing API bereitgestellt werden. Für andere Integrationswege wird die EPP in einem jeweils passenden Szenario eingebunden. Bestehende direkte PVOG-Abrufe durch Onlinedienste bleiben davon unberührt.

Müssen vorhandene Parameter aus dem PVOG in die EPP übertragen werden?​

PVOG und EPP stellen unterschiedliche Arten von Informationen bereit. Bei einer Anbindung über die FIT-Connect Routing-API können die für den Onlinedienst benötigten Informationen aus beiden Quellen zusammengeführt werden, ohne vorhandene Daten in die EPP zu kopieren, die von FIM-Landesredaktionssystemen für das PVOG bereitgestellt wurden.

Welche steuernden Parameter künftig in welchem System gepflegt werden, wird für den jeweiligen Onlinedienst und Nutzungskontext festgelegt, der Standardweg für nachnutzende sollte die EPP sein, dies ist aber nicht verpflichtende. Die Bereitstellung von FIM-Daten über die Landesredaktionssysteme bleibt davon unberührt, diese können durch den Onlinedienst direkt beim PVOG oder über die FIT-Connect Routing-API abgerufen werden.

Bleibt die Zuständigkeitsermittlung über das PVOG bestehen?​

Ja, bei dem derzeit vorgesehenen Modell bleibt das PVOG für die Bereitstellung von Zuständigkeitsinformationen maßgeblich. Diese Informationen werden benötigt, um die zuständige Organisationseinheit und den Zustellpunkt der Antragszustellung zu bestimmen. Diese Informationen werden durch die FIM-Landesredaktionssysteme dem PVOG bereitgestellt.

Die EPP ergänzt den bestehenden Weg um weitere steuernde Parameter. Sie ersetzt die Zuständigkeitspflege in den FIM-Redaktionssystemen und den Import durch das PVOG nicht.

Kann die EPP bestehende Parametrisierungslösungen ersetzen?​

Die EPP ist zunächst als zusätzlicher Pflege- und Bereitstellungsweg vorgesehen. Bestehende Lösungen können weiter genutzt und schrittweise mit der EPP kombiniert und deren zentral bereitgestellte Funktionen nachgenutzt werden.

Ob einzelne bisherige Pflegewege später entfallen können, hängt vom jeweiligen Anwendungsfall und von den Erfahrungen aus der Pilotierung ab. Eine allgemeine Ablösung bestehender Lösungen ist für die Pilotierung nicht vorgesehen. Sie soll jedoch die Vorteile für Bereitstellende und Nachnutzende von Onlinediensten nachweisen.

Was passiert, wenn ein Parameter in mehreren Systemen gepflegt wird?​

Für jeden durch die nachnutzende Behörde angebundenen Onlinedienst muss auf Plattform- oder Onlinedienst-Ebene festgelegt werden, aus welcher Quelle ein Parameter bezogen wird und welche Quelle im Konfliktfall maßgeblich ist. Die FIT-Connect Routing-API liefert z.B. Parameter aus der EPP auf der obersten Ebene im Array eppParameters jeweils mit Namen und Wert gemeinsam mit allen anderen Werten, die für einen Zustellpunkt mitgeliefert werden. Wenn für einen Zustellpunkt sowohl im PVOG, wie in der EPP Parameter hinterlegt sind, muss der Onlindienst bzw. die Plattform dazu befähigt sein, auszuwählen, welche zu nutzen sind.

Für den Parallelbetrieb müssen je Pilot Regeln für führende Datenquellen, Prioritäten und Konfliktfälle festgelegt werden. Eine allgemeingültige Konfliktlogik ist noch nicht abschließend festgelegt.

Vor einer produktiven Pilotierung sollte deshalb dokumentiert sein:

  • Welcher Parameter aus welcher Quelle stammt
  • Welche Quelle für diesen Parameter maßgeblich ist
  • Wie fehlende oder widersprüchliche Werte behandelt werden
  • Welcher Fallback gilt

Die Pilotierung soll helfen, geeignete Regeln für diesen Übergang zu erproben. Bis solche Regeln für einen Anwendungsfall festgelegt sind, sollte derselbe Parameter nicht unkoordiniert in mehreren Systemen gepflegt werden.

Wie wird mit möglichen Ausfällen umgegangen?​

Für jeden Pilotfall wird betrachtet, wie der Onlinedienst bei einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der EPP oder einer beteiligten Schnittstelle weiterarbeiten kann. Dazu können je nach bestehender Architektur ein Parallelbetrieb oder ein Rückfall auf einen bereits genutzten Weg gehören.

Die konkrete Lösung hängt vom jeweiligen Onlinedienst und seinem bisherigen Parametrisierungsweg ab.

Parameterprofile und Pflege​

Was ist ein Parameterprofil?​

Ein Parameterprofil beschreibt, welche Angaben ein Onlinedienst für seinen Einsatz benötigt. Der Anbieter des Onlinedienstes kann darin z. B. festlegen:

  • welche Parameter benötigt werden,
  • welche Formate zulässig sind,
  • welche Regeln für die Werte gelten,
  • welche Hinweise bei der Pflege angezeigt werden.

Das Profil enthält noch nicht die konkreten Werte eines Landes, einer Kommune oder deren Behörden. Es bildet die gemeinsame Vorlage für deren Pflege.

Was ist eine Anbindung in der EPP?​

Eine Anbindung enthält die konkreten Parameterwerte für einen bestimmten Nachnutzungskontext. Sie basiert auf dem Parameterprofil des jeweiligen Onlinedienstes.

Der Begriff bezeichnet innerhalb der EPP ein Datenobjekt. Er ist nicht mit der technischen Integration eines Onlinedienstes oder einer Plattform gleichzusetzen.

Parameterprofil und Anbindungen Parameterprofil und Anbindungen: Das Parameterprofil legt die gemeinsame Struktur und die Regeln für einen Onlinedienst fest. Darauf basierende Anbindungen enthalten die konkreten Werte für unterschiedliche Nutzungskontexte. „Anbindung“ bezeichnet hier ein Datenobjekt der EPP und keine technische Systemanbindung.

Was bedeutet die EPP für uns als Anbieter eines Onlinedienstes?​

Als Anbieter und somit Bereitstellender eines Onlinedienstes beschreiben Sie in einem Parameterprofil, welche Angaben Ihr Onlinedienst benötigt. Dadurch erhalten die nachnutzenden Behörden, die den Onlinedienst einsetzen, eine einheitliche und prüfbare Grundlage für die Pflege ihrer Werte.

Während der Pilotierung wird das Parameterprofil gemeinsam mit dem Projekt EfA-Parametrisierung WIN erstellt und auf den jeweiligen Anwendungsfall abgestimmt. Von teilnehmenden Anbietern wird in dieser Phase nicht erwartet, dass sie Profile eigenständig erstellen. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass ihr Onlinedienst die bereitgestellten Parameter über den vorgesehenen Weg abrufen und verarbeiten kann.

Die Anforderungen der beteiligten Onlinedienste und Plattformen fließen in die Weiterentwicklung der Profile und der EPP ein. Dabei kann sich zeigen, dass zusätzliche Eigenschaften oder Regeln benötigt werden. So wurden im Zusammenhang mit dem Pilotfall eWA unter anderem parameterübergreifende Validierungsregeln und der Umgang mit Bilddateien ergänzt.

Was bedeutet die EPP für uns als Land, Kommune oder pflegende Stelle?​

Sie pflegen die konkreten Werte für steuernde Parameter des Onlinedienstes, die für den Einsatz in Ihrem Nachnutzungskontext benötigt werden in der EPP. Das zugehörige Parameterprofil gibt vor, welche Angaben erforderlich sind und welche Regeln dafür gelten.

Während der Pilotierung wird für den jeweiligen Anwendungsfall geklärt, welche Werte in der EPP und welche weiterhin in bestehenden Systemen, z.B. FIM-Redaktionssystemen gepflegt werden.

Müssen für alle bestehenden Onlinedienste sofort Parameterprofile erstellt werden?​

Nein. Zunächst werden Profile für ausgewählte Onlinedienste und Pilotfälle erstellt.

Wie bestehende Onlinedienste später einbezogen und vorhandene Beschreibungen übernommen werden können, wird auf Grundlage der Pilotierungsergebnisse entschieden.

Müssen Parameter einem vorgegebenen Standard entsprechen?​

Gemeinsame Profile und wiederverwendbare Parameterdefinitionen sollen die einheitliche Pflege erleichtern. Für die Pilotierung ist jedoch keine vollständige Standardisierung aller bestehenden Onlinedienste erforderlich.

Aus den erprobten Profilen können später gemeinsame Muster entstehen. Weitere Informationen zur bestehenden Vorgehensweise enthält die Dokumentation zur EfA-Parametrisierung.

Können bestehende Systeme weiterhin zur Pflege verwendet werden?​

Für die Pilotierung steht zunächst die Pflege über das Self-Service-Portal von FIT-Connect oder eine technische Schnittstelle zur EPP im Vordergrund. Die EPP ist grundsätzlich so angelegt, dass perspektivisch auch andere Systeme über Schnittstellen angebunden werden können.

Ob ein bestimmtes Bestandssystem direkt angebunden werden kann, muss für den jeweiligen Anwendungsfall geprüft werden.

Wer darf Parameterprofile und konkrete Werte ändern?​

Die Verantwortlichkeiten und Berechtigungen werden für die Pilotierung anhand des jeweiligen Anwendungsfalls festgelegt. Grundsätzlich verantwortet der Anbieter des Onlinedienstes die Parameterprofile, also die Beschreibung der benötigten Parameter. Die konkreten Werte der Anbindung werden von den dafür nachnutzenden Behörden und deren Organisationen oder Dritte in einer Anbindung gepflegt.

Wie Zugänge und Berechtigungen im Einzelnen vergeben werden, wird mit den beteiligten Organisationen abgestimmt.

Können sensible oder besonders schützenswerte Parameter über die EPP bereitgestellt werden?​

Für die erste Pilotierung sind einfache Parameter vorgesehen, die keine besonderen Vertraulichkeitsmaßnahmen erfordern.

Wenn ein Onlinedienst schützenswerte Parameter benötigt, muss gesondert geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen diese künftig über die EPP bereitgestellt werden können.

Unterstützt die EPP Gebühren- und Zahlungsparameter?​

Gebühren- und Zahlungsparameter können für Onlinedienste relevant sein. Eine vollständige Verwaltung solcher Parameter, einschließlich besonderer Freigabe- und Nachweispflichten, ist jedoch nicht Gegenstand der ersten Pilotierung.

Solche Anforderungen müssen in weiteren Ausbauschritten gesondert betrachtet werden.

Weiterführende Informationen​